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Hardbergbote - Mitteilungsblatt der Gemeinde Abtsteinach
Ausgabe 44/2022
Aus unserer Gemeinde
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Informationen und Beschlüsse aus der Sitzung der Gemeindevertretersitzung am 14. Oktober 2022

Punkt 1: Eröffnung und Begrüßung

Die Vorsitzende der Gemeindevertretung Karin Oberle eröffnet um 19:05 Uhr die Sitzung, begrüßt die Erschienen und stellt fest, dass die Beschlussfähigkeit mit 13 Anwesenden Gemeindevertretern gegeben ist. Sie stellt fest, dass die Ladung zur Sitzung fristgerecht erfolgt ist.

Karin Oberle teilt mit, dass ein weiterer Tagesordnungspunkt „Stellungnahme zur aktuellen Situation im Kindergarten“ mit aufgenommen werden soll. Hierzu gibt es einen fraktionsübergreifenden Antrag, der in der Sitzung der Kindergarten-Kommission am 12.10.2022 erarbeitet wurde.

Das Abstimmungsergebnis ist einstimmig, damit wird dieser Punkt als Tagesordnungspunkt 5 zur Tagesordnung hinzugefügt.

Die Gemeindevertretervorsitzende erläutert, dass die Tagesordnungspunkte 10 und 11 im nicht-öffentlichen Teil der Sitzung beraten werden sollen. Die Abstimmung hierüber ist einstimmig.

Somit ergibt sich folgende neue Tagesordnung für die heutige Sitzung:

Öffentlicher Teil der Sitzung:

Punkt 1:

Eröffnung und Begrüßung

Punkt 2:

Genehmigung des Protokolls der Sitzung vom 16.09.2022

Punkt 3:

Mitteilungen

Punkt 4:

Finanzielle Unterstützung der Nachmittagsbetreuung an der Grundschule

(Drucksache Nr. 61 - 2022)

Punkt 5:

Stellungnahme zur aktuellen Situation im Katholischen Kindergarten

(Drucksache Nr. 86 - 2022)

Punkt 6:

Schaffung neuer Kindergartenplätze

-Einrichtung einer Wald-/Naturkindergartengruppe-

(Drucksache Nr. 85 - 2022)

Punkt 7:

Neufassung der Hauptsatzung der Gemeinde Abtsteinach

(Drucksache Nr. 82 - 2022)

Punkt 8:

Bauleitplanung der Gemeinde Abtsteinach

Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplanes der Innenentwicklung „Hardbergstraße 3a-d“ gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB

Offenlagebeschluss des Bebauungsplanes der Innenentwicklung „Hardbergstraße 3a-d“ gemäß § 2 Abs. 1 BauGB im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB

(Drucksache Nr. 73 - 2022 1. Ergänzung)

Punkt 9:

Anfragen und Anregungen

Nicht-öffentlicher Teil der Sitzung

Punkt 10:

Niederschlagung von Forderungen

(Drucksache Nr. 81 - 2022)

Punkt 11:

Grundstücksangelegenheit

(Drucksache Nr. 83 - 2022)

Punkt 2: Genehmigung des Protokolls der Sitzung vom 16.09.2022

Gegen die Niederschrift vom 16.09.2022 werden keine Einwände erhoben.

Punkt 3: Mitteilungen

Seit der letzten Sitzung der Gemeindevertretung hat der Gemeindevorstand einmal getagt, in der die heute auf der Tagesordnung stehenden Punkte beraten wurden.

Sonstige Mitteilungen:

Am 13.10.2022 ging der Bewilligungsbescheid des Hess. Ministerium des Innern und für Sport zur Förderung der Interkommunalen Zusammenarbeit für die Kooperation der Gemeinden Abtsteinach, Grasellenbach und Wald-Michelbach im Bereich „Verwaltungsdigitalisierung“ ein. Die Förderhöhe beträgt insgesamt 75.000 €.

Aufgrund unseres Antrages vom 28.03.2022 ging am 10.10.2022 der Zuwendungsbescheid zur Förderung von kommunalen Klimaschutz- und Klimaanpassungsprojekten sowie von kommunalen Investitionsinitiativen ein. Hiernach wird die Anschaffung von 2 Dienst-E-Bikes für die Mitar-

beiterinnen und Mitarbeiter der Gemeinde mit 100% der zuwendungsfähigen Kosten von 7.698 € gefördert.

Am 26.10.2022 findet gemeinsam mit Hessen Mobil ein Ortstermin zur Verkehrssicherung, Unterhaltung Reinigung des Gehweges zu den Angelteichen statt.

In der gestrigen Arbeitssitzung des Bau- und Umweltausschusses wurde die erste Entwurfsskizze zur Neugestaltung des Spiel- und Festplatzes in Ober-Abtsteinach vom Planungsbüro vorgestellt. Die Anregungen der Ausschussmitglieder werden nun eingearbeitet und die Planung in der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses am 06.12.2022 zur Beschlussempfehlung für die Gemeindevertretung vorgestellt.

Mit Hessen Mobil fand heute ein erstes Baugespräch zur geplanten grundhaften Sanierung der Neckarstraße im Jahr 2024 statt. Gemeinsam mit unserem Ing.-Büro wurden die ersten Planungsskizzen, insbesondere auch die Vorschläge aus dem Ortstermin des Bau- und Umweltausschusses, sowie die Fördermöglichkeiten erörtert. Sobald nach weiteren Abstimmungen ein erster Planungsentwurf vorliegt, wird dieser im Bau- und Umweltausschuss vorgestellt.

Punkt 4: Finanzielle Unterstützung der Nachmittagsbetreuung an der Grundschule (Drucksache Nr. 61 - 2022)

Beschluss:

Der Tagesordnungspunkt wird abgesetzt, da eine Beratung und Beschlussfassung ohne vorherige

Vorstellung des Betreuungskonzepts nicht gewünscht ist.

Beratungsergebnis:

Abgesetzt

Punkt 5: Stellungnahme zur aktuellen Situation im Katholischen Kindergarten (Drucksache Nr. 86 - 2022)

Die Vorsitzende der Gemeindevertretung verliest die fraktionsübergreifende Stellungnahme zur aktuellen Situation im Kath. Kindergarten

Fraktionsübergreifende Stellungnahme der Gemeindevertretung der Gemeinde Abtsteinach:

Der Katholischen Kirchengemeinde St. Bonifatius, vertreten durch den Verwaltungsrat, wurde als Vertragspartner der Gemeinde Abtsteinach der Betrieb von 95 Betreuungsplätzen für Kinder, die das dritte Lebensjahr vollendet haben, und von 12 Betreuungsplätzen in einer Krippengruppe, vertraglich übertragen und vom Jugendamt des Kreises Bergstraße die erforderliche Betriebserlaubnis erteilt.

Aufgrund von fehlendem Fachpersonal hat sich die schlechte Betreuungssituation im Katholischen Kindergarten in den letzten Wochen weiter zugespitzt. Aktuell befindet sich die Einrichtung im Notfallplan Stufe 3, d.h. Öffnung bis 13.15 Uhr für maximal 50 Kinder, deren Eltern berufstätig sind und eine entsprechende Arbeitgeberbescheinigung vorlegen.

Diese Situation ist für die Eltern aber auch für die Gemeinde so nicht weiter tragbar.

Zur gemeinsamen Besprechung und Klärung verschiedener Fragen hat die Gemeinde daher alle 6 Mitglieder des Verwaltungsrates persönlich zu einem Gespräch am 12.10.2022 eingeladen. Leider ist zu diesem Termin keiner der Mitglieder erschienen. 2 Mitglieder haben sich begründet entschuldigt, von 4 Mitgliedern kam keinerlei Rückmeldung.

In einer Mail vom 09.10.2022 wurde von Herrn Pfarrer Rothermel mitgeteilt:

Zitat: „Ende Oktober wird der Kirchen-Verwaltungsrat darüber eine Entscheidung treffen, ob eine erneute und seit nunmehr 2018 angestrebte Vertragsunterzeichnung von unserer Seite erfolgen wird. Nach erster Befragung der Mitglieder ist eine klare Haltung zu erwarten. Ich bitte Sie also, trotz unserer Abwesenheit zum Termin am 12.10. darüber zu beraten, wie und in welcher Weise die Kommune die KITA weiter betreiben kann.“

Die gemeindlichen Gremien, insbesondere die Kindergartenkommission, befassen sich bereits seit längerer Zeit mit dem Thema und es wurden verschiedene Lösungsmöglichkeiten, auch in Abstimmung mit dem Jugendamt, diskutiert. Aufgrund der aktuellen Situation sehen wir uns fraktionsübergreifend veranlasst, folgenden Beschluss zu fassen

Beschluss:

Die Verwaltung wird beauftragt, die Möglichkeit eines Kindergartens in Trägerschaft der Gemeinde

Abtsteinach zu prüfen.

Beratungsergebnis:

Einstimmig, 0 Enthaltung(en)

Punkt 6: Schaffung neuer Kindergartenplätze

-Einrichtung einer Wald-/Naturkindergartengruppe-

(Drucksache Nr. 85 - 2022)

Angelika Beckenbach erläutert, dass die Schaffung dieser Wald-/Naturkindergartengruppe komplett unabhängig von der aktuellen Situation im jetzigen Kindergarten zu sehen ist. Diese neu zu schaffenden Plätze werden zusätzlich benötigt, da ab kommendem Sommer ca. 20 Kindergartenplätze in Abtsteinach fehlen werden.

Gespräche mit den Eigentümern der möglichen Grundstücke, dem Jugendamt und der Bauaufsicht wurden bereits geführt. Die Zusage der grundsätzlichen Umsetzungsmöglichkeit und Unterstützung seitens der Fachbehörden liegen vor. Auch eine Elternumfrage mit positiver Resonanz wurde im Juni 2022 durchgeführt.

Um nun weiter planen zu können, wird der Beschluss der Gemeindevertretung benötigt, dass neue Kindergartenplätze in Form einer Wald-/Naturkindergartengruppe in Trägerschaft der Gemeinde geschaffen werden sollen und die notwendigen Mittel i. H. v. ca. 200.000 € zur Verfügung gestellt werden können.

Beschluss:

Die Gemeindevertretung beauftragt die Verwaltung alles Nötige in die Wege zu leiten, um schnellstmöglich neue Kindergartenplätze in Form einer Wald-/Naturkindergartengruppe in Trägerschaft der Gemeinde zu schaffen.

Der Leistung einer außerplanmäßigen Auszahlung in Höhe von 200.000 € im Haushaltsjahr 2022 wird gemäß § 100 HGO zugestimmt. Die Deckung erfolgt durch die Mittelverschiebung aus der Investition I110501-22 Neukonzeption Kläranlage. Des Weiteren sind alle möglichen Fördermittel zu beantragen.

Beratungsergebnis:

Einstimmig, 0 Enthaltung(en)

Punkt 7: Neufassung der Hauptsatzung der Gemeinde Abtsteinach

(Drucksache Nr. 82 - 2022)

Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt, den vorliegenden Entwurf der neuen Hauptsatzung als Sat-

zung zu beschließen.

Beratungsergebnis:

Einstimmig, 0 Enthaltung(en)

Punkt 8: Bauleitplanung der Gemeinde Abtsteinach

Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplanes der Innenentwicklung

„Hardbergstraße 3a-d“ gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB

Offenlagebeschluss des Bebauungsplanes der Innenentwicklung „Hardbergstraße 3a-d“ gemäß § 2 Abs. 1 BauGB im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB

(Drucksache Nr. 73 - 2022 1. Ergänzung)

André Schmitt berichtet aus der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses vom 04.10.2022.

Der Beschluss wurde um die Punkte 7 und 8 ergänzt.

Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt:

1.

Zur Schaffung der bauleitplanerischen Voraussetzungen für eine bauliche Entwicklung mit dem Ziel der Wohnraumschaffung wird die Aufstellung des Bebauungsplanes der Innenentwicklung „Hardbergstraße 3a-d“ gemäß § 2 Abs. 1 im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB beschlossen.

2.

Der Gemeindevorstand der Gemeinde Abtsteinach wird beauftragt, diesen Aufstellungsbeschluss ortsüblich bekannt zu machen.

3.

Dem vorliegenden Bebauungsplanentwurf wird zugestimmt.

4.

Im vereinfachten Verfahren wird gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB von der Durchführung der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB abgesehen. Von der Durchführung einer Umweltprüfung, der Erarbeitung eines Umweltberichts sowie der zusammenfassenden Erklärung wird ebenfalls abgesehen.

5.

Der Gemeindevorstand der Gemeinde Abtsteinach wird zudem beauftragt, den Bebauungsplanentwurf mit Begründung auszufertigen und hiernach die Beteiligung der Öffentlichkeit (Auslegung) gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB einzuleiten

6.

Dieser Beschluss ist mit Angabe des Ortes und der Dauer der Auslegung im amtlichen Bekanntmachungsblatt der Gemeinde Abtsteinach zu veröffentlichen. Alle im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange eingehenden Einwendungen und sonstigen Äußerungen sind zu prüfen und mit einer fachlichen Beurteilung zur Beratung sowie Behandlung und Beschlussfassung vorzulegen.

7.

Mit den Grundstückseigentümern ist eine Grunddienstbarkeitserklärung zur Sicherung der im Geltungsbereich des Bebauungsplanes verlaufenden Rohwasserleitung der Gemeinde abzuschließen. Diese ist zudem in den textlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes zu fixieren.

8.

Im Zuge der Erschließung ist die gemeindeeigene Rohwasserleitung zu erneuern und in den künftigen mit „Geh-, Fahr- und Leitungsrecht“ bezeichneten Bereich des Bebauungsplanes umzulegen.

Beratungsergebnis:

Einstimmig, 0 Enthaltung(en)

Punkt 9: Anfragen und Anregungen

Melanie Schmitt spricht die Bauarbeiten bzgl. des Glasfaserausbaus in Abtsteinach an. In der Bevölkerung herrsche große Unzufriedenheit. Angelika Beckenbach teilt mit, dass auch die Verwaltung täglich Beschwerden entgegennimmt. Es herrscht ein enger Austausch zwischen Entega AG und dem ausführenden Unternehmen. Die Bevölkerung/die Bürger sollen weiterhin alle Probleme der Verwaltung zu melden, damit diese mit dem zuständigen Bauleiter besprochen werden können. Peter Jöst regt an nach Abschluss eine Bauabnahme zu machen, um auch die Gewährleistung sicher zu stellen. Angelika Beckenbach teilt mit, dass der Vertragspartner die Entega AG sei und die Endabnahme zusammen mit der bauausführenden Firma durchgeführt werden wird.

Karin Oberle bedankt sich bei den zahlreich erschienen Zuschauern und Frau Kunzig von der Presse für die Teilnahme an der Sitzung.

Die Vorsitzende schließt den öffentlichen Teil der Sitzung um 19.53 Uhr.

Das vollständige Protokoll ist über das Gremienportal auf der Homepage der Gemeinde Abtsteinach einsehbar. (www.abtsteinach.de)