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Hardbergbote - Mitteilungsblatt der Gemeinde Abtsteinach
Ausgabe 44/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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4. Änderung des Flächennutzungsplanes zum Bebauungsplan „Ortslage Mackenheim, 2. Änderung und Erweiterung“ sowie Bebauungsplan „Ortslage Mackenheim, 2. Änderung und Erweiterung“ im Ortsteil Mackenheim

Hier: Bekanntmachung der Offenlage – frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß §3 Abs. 1 BauGB

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Abtsteinach hat in ihrer Sitzung am 27.06.2025 den Beschluss zur Aufstellung des o.g. Bebauungsplans gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch gefasst und dabei beschlossen, das Bauleitplanverfahren (aufgrund der Nichtigkeit des §13 b Baugesetzbuch, auf dessen Grundlage das Verfahren ursprünglich begonnen wurde nun) im Regelverfahren durchzuführen.

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Abtsteinach hat in ihrer Sitzung am 27.06.2025 beschlossen, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß §3 Abs. 1 Baugesetzbuch sowie die frühzeitige Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch zum Vorentwurf der 4. Änderung des Flächennutzungsplanes zum Bebauungsplan „Ortslage Mackenheim, 2. Änderung und Erweiterung“ sowie des Bebauungsplans „Ortslage Mackenheim, 2. Änderung und Erweiterung“ im Ortsteil Mackenheim durchzuführen.

Die Geltungsbereiche des Bebauungsplans liegen im Ortsteil Mackenheim.

Lage und Abgrenzung der Plangebiete:

Geltungsbereich A liegt direkt am Vöckelsbacher Weg, umfasst eine Größe von ca. 5.398 m² und die Flurstücke

  • Flur 3, Flurstücksnummer 11/18 zum Teil und
  • Flur 3, Flurstücksnummer 11/23 gesamt.

Geltungsbereich B liegt in ca. 700 m südwestlicher Entfernung in der Gemarkung Mackenheim, Flur 3, auf einem Teil der Flurstücksnummer 34 und umfasst eine Größe von ca. 2.527 m².

Die Abgrenzung der Geltungsbereiche kann den beiden nachfolgenden Abbildungen entnommen werden.

Mit Änderung des Flächennutzungsplans im Parallelverfahren und dem Bebauungsplan „Ortslage Mackenheim, 2. Änderung und Erweiterung“ sollen die bauleitplanerischen Voraussetzungen für eine bauliche Entwicklung des Ortsteil Mackenheim mit dem Ziel der Bereitstellung von Wohnraum geschaffen werden. Es wird hiermit bekannt gemacht, dass der Inhalt dieser Bekanntmachung, die Unterlagen zur Änderung und Erweiterung des Flächennutzungsplans, der Vorentwurf des Bebauungsplans bestehend aus Planzeichnung, Textlichen Festsetzungen sowie Begründung vom 31.10.2025 bis einschließlich 01.12.2025 auf der Internetseite der Gemeinde Abtsteinach (Link: https://www.abtsteinach.de) sowie in unserer Büro-Cloud

(https://nextcloud.ksk-concept.de/index.php/s/yHXmiEB72xQtAzg) veröffentlicht werden.

Es wird darauf hingewiesen,

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dass Stellungnahmen während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden können,

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dass Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden sollen, bei Bedarf aber auch auf anderem Weg (z.B. schriftlich oder zur Niederschrift) abgegeben werden können,

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dass gemäß § 4a Abs. 5 BauGB Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeitsbeteiligung nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan und der Flächennutzungsplanänderung unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit nicht von Bedeutung ist,

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dass die Planunterlagen in Papierform im Rathaus der Gemeinde Abtsteinach, Bau- und Umweltamt, Kirchstraße 2, 69518 Abtsteinach während der Dienststunden (Montag und Freitag 08:30 Uhr – 12:30 Uhr, Dienstag 13:00 Uhr – 16:00 Uhr und Donnerstag 15:00 Uhr – 18:00 Uhr) sowie nach Vereinbarung zur Einsichtnahme ausliegen.

Abtsteinach, den 31.10.2025

Der Gemeindevorstand der Gemeinde Abtsteinach