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Hardbergbote - Mitteilungsblatt der Gemeinde Abtsteinach
Ausgabe 46/2022
Amtliche Bekanntmachungen
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Bauleitplanung der Gemeinde Abtsteinach

Aufstellung des Bebauungsplanes „Hardbergstraße 3a-d“

Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses und des Offenlagebeschlusses sowie der öffentlichen Auslegung der Entwurfsplanung

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Abtsteinach hat in ihrer Sitzung am 14.10.2022 den Beschluss zur Aufstellung des o.g. Bebauungsplanes gefasst und gleichzeitig beschlossen, den Bebauungsplan nach den Vorschriften des Baugesetzbuches (BauGB) in der derzeit geltenden Fassung aufzustellen. Weiterhin hat die Gemeindevertretung beschlossen, den Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren (Bebauungspläne der Innenentwicklung) gem. § 13a BauGB durchzuführen.

Dieser Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.

Entsprechend dem § 13a Abs. 2 BauGB, wird von der Umweltprüfung (nach § 2 Abs. 4 BauGB), von dem Umweltbericht (nach § 2a BauGB), von der Angabe über Arten umweltbezogener Informationen (nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB) sowie von der zusammenfassenden Erklärung (nach § 6a Abs. 1 und § 10a Abs.1 BauGB) abgesehen. Weiterhin wird ebenso gemäß § 13 a BauGB von der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB und der frühzeitigen Beteiligung der Behörden nach § 4 Abs. 1 BauGB abgesehen.

Ziel der Planung ist es, die bauleitplanerischen Voraussetzungen für eine bauliche Entwicklung (Wohnraum) des Abtsteinacher Ortsteiles Ober-Abtsteinach zu schaffen.

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Abtsteinach hat des Weiteren in der Sitzung vom 14.10.2022 den Bebauungsplanentwurf „Hardbergstraße 3a-d“ sowie dessen Offenlage und die Beteiligung der Bürger*innen, Behörden und Träger öffentlicher Belange (TöB) beschlossen.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes liegt im Bereich der Hardbergstraße im Ortsteil Ober-Abtsteinach und hat eine Größe von ca. 0,21 ha. Er umfasst konkret die Grundstücke in der Gemarkung Ober-Abtsteinach, Flur 1, Flurstücke Nr. 119/18 und 119/19.

Der Bebauungsplan, bestehend aus Begründung, textlichen Festsetzungen und zeichnerischer Darstellung liegt nunmehr in der Zeit vom

28.11.2022 bis 13.01.2023

bei der Gemeinde Abtsteinach, Kirchstr. 2, 69518 Abtsteinach, Bauamt, während den allgemeinen Dienststunden

Montag

08:30 Uhr bis 12:30 Uhr

Dienstag

13:00 Uhr bis 16:00 Uhr

Donnerstag

15:00 Uhr bis 18:00 Uhr

Freitag

08:30 Uhr bis 12:30 Uhr

oder nach telefonischer Vereinbarung mit dem Sachbearbeiter, Herr Helfrich, Tel.: 06207/9407 19, auch zu weiteren Zeiten, gem. § 3 Abs. 2 BauGB zur öffentlichen Einsichtnahme aus.

Bitte beachten Sie mögliche geänderte Öffnungszeiten vor und nach den Feiertagen.

Der Bebauungsplanentwurf kann während des Offenlegungszeitraumes auch auf der Homepage der Gemeinde Abtsteinach unter

https://www.abtsteinach.de

eingesehen werden.

Die Öffentlichkeit wird im Rahmen dieser öffentlichen Auslegung im Sinne des § 13a Abs. 2 BauGB über die Entwurfsplanung informiert und es wird die Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben. Eine Äußerung der Öffentlichkeit zur Planung ist innerhalb des oben genannten Zeitraumes schriftlich oder zur Niederschrift beim Gemeindevorstand der Gemeinde Abtsteinach, Kirchstraße 2, 69618 Abtsteinach, möglich.

Über die vorgebrachten Anregungen wird die Gemeindevertretung der Gemeinde Abtsteinach entscheiden.

Es wird darauf hingewiesen, dass Dritte (Privatperson) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie z. B. Name, Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse, etc., zustimmen. Gemäß Artikel 6 Abs. 1c und 1e der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) werden die Daten im Rahmen des Bauleitplanverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht ihnen gegenüber genutzt.

Abtsteinach, den 18.11.2022
gez.
Angelika Beckenbach
Bürgermeisterin