Der Zweckverband Abfallwirtschaft Kreis Bergstraße (ZAKB) beanstandet von Zeit zu Zeit, dass in einigen Gemeindestraßen ein Überwuchs von Sträuchern und Ästen in den öffentlichen Verkehrsraum besteht, so dass teilweise die Besorgung der Müllabfuhr nicht gewährleistet werden kann. Es gehen aber auch Anrufe von Mitbürgern ein, die sich darüber beklagen, dass tiefhängende Äste von Bäumen und Zweige von Sträuchern in den Gehweg beziehungsweise in die Fahrbahn hineinwachsen. Auch zugewachsene Straßenlaternen sind problematisch.
Die Haus- und Grundstücksbesitzer sowie -pächter sind nach dem Hessischen Straßengesetz (§ 27 Abs. 5) verpflichtet, im Rahmen der Verkehrssicherheit und der Vermeidung von Gefahren überwachsende Hecken und Anpflanzungen bis zur Grundstücksgrenze zurückzuschneiden.
Denn dadurch ist die Sicherheit des Fußgänger- und des Fahrzeugverkehrs gefährdet. Aber auch die Müllabfuhr hat mitunter Probleme, die entsprechenden Straßen anzufahren, um die Müllabfuhr zu besorgen.
Sofern Äste und Zweige in die Fahrbahn hineinwachsen, ist dabei eine lichte Höhe von mindestens 4,50 Metern und mindestens die lichte Breite des Straßen- und Gehwegkörpers einzuhalten. Über Gehwegen sind Büsche und Bäume bis zu einer lichten Höhe von 2,50 Metern auszuschneiden.
Außerdem ist darauf zu achten, dass Verkehrszeichen, Straßennamen- und Hausnummernschilder sowie Straßenleuchten nicht durch Büsche und Bäume verdeckt werden.
Wir bitten um Beachtung, Überprüfung vor Ort und gegebenenfalls Rückschnitt der Anpflanzungen entlang der Grundstücksgrenze.