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Hardbergbote - Mitteilungsblatt der Gemeinde Abtsteinach
Ausgabe 46/2025
Aus unserer Gemeinde
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Ehrenveranstaltung der Gemeinde Abtsteinach 2026

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

auch im kommenden Jahr möchten wir wieder zu unserem festlichen Frühjahrsempfang einladen – einer besonderen Veranstaltung, die dem Ehrenamt und dem vielfältigen Engagement unserer Bürgerinnen und Bürger sowie unserer Vereine und Organisationen gewidmet ist.

Mit diesem Empfang möchten wir unseren aufrichtigen Dank und unsere Anerkennung für all jene zum Ausdruck bringen, die sich in unterschiedlichster Weise für das Wohl unserer Gemeinschaft einsetzen.

Der Frühjahrsempfang der Gemeinde Abtsteinach findet am Samstag, den 21. März 2026, um 17:00 Uhr statt.

Ehrensatzung der Gemeinde Abtsteinach

Gemäß der Ehrensatzung der Gemeinde werden Bürgerinnen und Bürger geehrt, die sich in besonderer Weise für das Ansehen und das Wohl Abtsteinachs engagieren – sei es durch kulturelle, wirtschaftliche oder soziale Leistungen.

Ausgezeichnet werden können insbesondere:

Personen oder Gruppen, die sich in herausragender Weise ehrenamtlich engagieren

Persönlichkeiten, die im sportlichen Bereich besondere Erfolge erzielt haben

Vorschläge für Ehrungen

Wir laden Sie herzlich ein, bis Freitag, den 09. Januar 2026, Ihre Vorschläge für die Ehrenauszeichnung oder den Ehrenamtspreis gemäß §§ 5 und 6 der Ehrensatzung einzureichen. Bitte fügen Sie eine kurze Begründung bei.

Ihre Vorschläge richten Sie bitte an:

Gemeindeverwaltung Abtsteinach

Ansprechpartnerin: Frau Daniela Marsch

Telefon: 06207 / 9407-17

E-Mail: daniela.marsch@abtsteinach.de

Wir danken Ihnen schon jetzt herzlich für Ihre Vorschläge und Ihr fortwährendes Engagement für unsere Gemeinde.

Vorschlagsberechtigt sind alle Bürgerinnen und Bürger sowie Vereine und Organisationen.

Ihre Gemeindeverwaltung
Auszug aus der Ehrensatzung der Gemeinde Abtsteinach

Präambel

Durch eine Ehrung nach dieser Satzung soll der Dank und die Anerkennung gegenüber solchen Personen zum Ausdruck gebracht werden, die sich über das normale Maß hinaus für das Wohl und das Ansehen der Gemeinde und ihrer Bevölkerung eingesetzt haben.

§ 5 Ehrenauszeichnungen

Zur Auszeichnung von Personen, die sich in der Gemeinde auf kulturellem, wirtschaftlichem oder karitativem Gebiet verdient gemacht haben oder im Sport besondere Leistungen erbracht haben, wird eine Ehrenauszeichnung der Gemeinde Abtsteinach durch Überreichung einer Urkunde verliehen.

§ 6 Ehrenamtspreis

Die Gemeinde Abtsteinach verleiht alljährlich zum Jahreswechsel einen oder mehrere Ehrenamtspreise für besondere Leistungen von einzelnen Personen oder Organisationen im Bereich ehrenamtlicher Aufgabenerfüllung im abgelaufenen Jahr.