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Hardbergbote - Mitteilungsblatt der Gemeinde Abtsteinach
Ausgabe 48/2024
Vereine und Verbände
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Der VdK-Ortsverband informiert: Neuerungen für gesetzlich Versicherte im kommenden Jahr

Im neuen Jahr treten im Sozialrecht zahlreiche Änderungen in Kraft. Hier ein kurzer Überblick aus der neuesten VdK-Zeitung über die wichtigsten Neuerungen.

Wohngeld - Zum 1. Januar wird das Wohngeld der allgemeinen Preisentwicklung angepasst. Es wird um rund 15 Prozent erhöht.

Mindestlohn - Der Mindestlohn wird zum Jahresanfang von 12,41 auf 12,82 Euro brutto pro Stunde erhöht. Bis zur Geringfügigkeitsgrenze von 556 Euro pro Monat werden Beschäftigte als Minijobber ohne verpflichtende Sozialversicherungsabgaben angestellt.

Pflegeleistungen - Alle Pflegeleistungen, unter anderem Pflegegeld und Pflegesachleistungen, werden zum Jahresbeginn um 4,5 Prozent angehoben. Zum 1. Juli werden die Beträge der Kurzzeitpflege und der Verhinderungspflege zu einem gemeinsamen Jahresbetrag in der Höhe von 3539 Euro zusammengefasst. Dieser Betrag kann dann je nach Bedarf sowohl für Kurzzeit- als auch Verhinderungspflege flexibel eingesetzt werden. Die Höchstbezugsdauer der Verhinderungspflege wird auf acht Wochen angehoben.

Die Kurzzeitpflege kann in vollem Umfang umgewidmet werden. Der Beitragssatz für die Pflegeversicherung steigt voraussichtlich ab Januar um 0,2 Prozentpunkte.

E-Patientenakte - Gesetzliche Krankenkassen sollen allen Versicherten ab Mitte Januar verpflichtend eine elektronische Patientenakte (ePA) anbieten. Die Akte ist ein digitaler Speicher für Angaben zu Medikamenten, für Befunde und Laborwerte. Versicherte können widersprechen, dass für sie eine digitale Akte angelegt wird.

Bemessungsgrenzen - Die Beitragsbemessungsgrenzen in den Sozialversicherungen steigen an: Für die Rentenversicherung und die Arbeitslosenversicherung liegen ab Januar 2025 jeweils die Beitragsbemessungsgrenzen bei 8.050 Euro / Monat (96.600 / Jahr). Die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung steigt für 2025 von 5.175 Euro / Monat auf 5.512,50 Euro / Monat (66.150 Euro / Jahr).