GKV-Zusatzbeitrag – Der Zusatzbeitrag der gesetzlichen
Krankenversicherung (GKV) wird im kommenden Jahr um 0,8
Prozentpunkte auf durchschnittlich 2,5 Prozent angehoben.
Jede Krankenkasse kann den Zusatzbeitrag selbst bestimmen, es gibt
daher erhebliche Unterschiede in der Höhe der Zusatzbeiträge.
Erhöht eine Krankenkasse ihren Zusatzbeitrag, haben die versicherten
Mitglieder ein Sonderkündigungsrecht.
Kindergeld und -zuschlag – Das Kindergeld wird voraussichtlich
von 250 auf 255 Euro pro Kind erhöht.
Der Kindersofortzuschlag wird voraussichtlich von 20 auf 25 Euro angehoben.
Kinderkrankengeld – Die Regel, dass Kinderkrankengeld
jährlich an 15 Arbeitstagen pro Kind in Anspruch genommen
werden kann, wird verlängert. Alleinerziehende Eltern haben
weiterhin einen Anspruch von 30 Arbeitstagen anstatt 20 Arbeitstagen.
Bei einer medizinisch notwendigen Mitaufnahme im Krankenhaus
haben Begleitpersonen eines Kindes bis zum zwölften Lebensjahr
einen unbegrenzten Anspruch auf Kinderkrankengeld.
Regelsatz – Der Regelsatz für Bürgergeld, Grundsicherung und Sozialhilfe wird nicht erhöht.
Autorin des Beitrags ist Julia Frediani in der VdK Zeitung Ausgabe Dezember 2024 / Januar 2025.