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Hardbergbote - Mitteilungsblatt der Gemeinde Abtsteinach
Ausgabe 48/2024
Aus unserer Gemeinde
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Ablesung der Wasserzähler in der Gemeinde Abtsteinach

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

schon wieder ist ein Jahr vorüber und die Ablesung der Wasserzähler für das Jahr 2024 steht an.

Wie Sie alle wissen, haben wir im Jahr 2020 damit begonnen die Wasserzähler in unserer Gemeinde auf Funkwasserzähler umzurüsten. Mittlerweile haben wir ca. 750 Funkzähler im Einsatz. Es sind nur noch wenige Zähler, die selbst abgelesen werden müssen im Einsatz. Dadurch gibt es in diesem Jahr folgende Möglichkeiten der Zählerstandserfassung:

  • Funkauslesung der Wasserzähler mit Funkmodul

Alle Eigentümer/innen, die einen Funkzähler haben, bekommen keine Ablesebenachrichtigung und müssen auch den Zählerstand nicht melden. Die Funkzähler speichern den Wasserzählerstand am 31.12.2024 und im Laufe der KW01/2025 wird dieser Zählerstand mittels Funkauslesung durch unseren Wassermeister erfasst.

  • Selbstablesung der Wasserzähler ohne Funkmodul

Ablesebenachrichtigung

Die Ablesebenachrichtigungen werden am 09.12.2024 gedruckt und verschickt. Bitte beachten Sie, dass Sie nur eine Benachrichtigung erhalten, wenn Sie keinen Funkzähler haben. Wir bitten um Rückgabe des Antwortabschnitts bis spätestens 02.01.2025. Bei fehlendem Rücklauf muss der Zählerstand geschätzt werden.

Eine Onlinemeldung ist in diesem Jahr nicht möglich. Gerne können Sie den Zählerstand auch per E-Mail melden: finanzen@abtsteinach.de

Private Wasserzähler (z. B. Gartenwasser)

Bitte beachten Sie, dass die Zählerstände für private Wasserzähler zur Minderung der Abwassergebühr nur berücksichtigt werden können, wenn diese bis spätestens 02.01.2025 gemeldet werden. Ablesebenachrichtigungen werden für diese Zähler nicht verschickt.

Bei Fragen zur Abrechnung können Sie sich zu den Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung gerne an Frau Jäger 06207/9407-20 / nicole.jaeger@abtsteinach.de wenden.

Wir bedanken uns schon jetzt für Ihre Mithilfe!

Ihre Gemeindeverwaltung Abtsteinach