Liebe Bürgerinnen und Bürger,
schon wieder ist ein Jahr vorüber und die Ablesung der Wasserzähler für das Jahr 2025 steht an.
Funkauslesung der Wasserzähler mit Funkmodul
Alle Eigentümer/innen, die einen Funkzähler haben, bekommen keine Ablesebenachrichtigung und müssen auch den Zählerstand nicht melden. Die Funkzähler speichern den Wasserzählerstand am 31.12.2025 und im Laufe der KW 02/2026 wird dieser Zählerstand mittels Funkauslesung durch unseren Wassermeister erfasst.
Selbstablesung der Wasserzähler ohne Funkmodul
Die Ablesebenachrichtigungen werden am 01.12.2025 gedruckt und verschickt. Bitte beachten Sie, dass Sie nur eine Benachrichtigung erhalten, wenn Sie keinen Funkzähler haben. Wir bitten um Rückgabe des Antwortabschnitts bis spätestens 02.01.2026. Bei fehlendem Rücklauf muss der Zählerstand geschätzt werden.
Gerne können Sie den Zählerstand auch per E-Mail melden an: finanzen@abtsteinach.de
Private Wasserzähler (z. B. Gartenwasser)
Bitte beachten Sie, dass die Zählerstände für private Wasserzähler zur Minderung der Abwassergebühr nur berücksichtigt werden können, wenn diese bis spätestens 02.01.2026 gemeldet werden. Ablesebenachrichtigungen werden für diese Zähler nicht verschickt.
Bei Fragen wenden Sie sich gerne an Frau Jäger 06207/9407-20 oder per E-Mail nicole.jaeger@abtsteinach.de
Wir bedanken uns schon jetzt für Ihre Mithilfe!