Anordnung nach § 45 Straßenverkehrsordnung (StVO) für die Sperrung der Kirchstraße im Bereich Rathaus/Kirche/Feuerwehrgerätehaus anlässlich des Abtsteinacher Weihnachtsmarkts
Hiermit wird die Sperrung der Kirchstraße im Bereich zwischen Einmündung Löhrbacher Straße L 3408 und Anwesen Kirchstraße Nr. 4 anlässlich des Abtsteinacher Weihnachtmarkts angeordnet.
| Zeitraum: | Dienstag, 10.12. – Montag, 16.12.2024 |
| Bereich: | Kirchstraße im Bereich zwischen Einmündung Löhrbacher Straße L 3408 und Anwesen Nr. 4 |
| Begründung: | Aufbau, Durchführung und Abbau des Abtsteinacher Weihnachtsmarkts |
Verkehrsrechtliche Anordnung:
Aufstellung der Verkehrszeichen 600 StVO (Absperrbarke) und 250 (Durchfahrt verboten für Kraftfahrzeuge aller Art), jeweils an der Einmündung Löhrbacher Straße L 3408 und in Höhe Anwesen Kirchstraße Nr. 4. Ergänzend wird ein absolutes Halteverbot in der Kirchstraße und der Friedhofstraße angeordnet, um im Einsatzfall ein zügiges Ausrücken der Feuerwehr sicherzustellen. Polizei und Rettungsdienste werden entsprechend informiert.
Wir bitten um Beachtung und Verständnis.