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Hardbergbote - Mitteilungsblatt der Gemeinde Abtsteinach
Ausgabe 49/2025
Aus unserer Gemeinde
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Informationen und Beschlüsse aus der Sitzung der Gemeindevertretersitzung am 21. November 2025

Punkt 1: Eröffnung und Begrüßung

1. stellv. Vorsitzende der Gemeindevertretung Julia Jöst eröffnet um 19:00 Uhr die Sitzung, begrüßt die Erschienen und stellt fest, dass die Beschlussfähigkeit gegeben ist.

Einwände gegen die Ladung und Tagesordnung werden nicht vorgebracht. Die Vorsitzende bittet Punkt 14 „Erwerb des Gebäudes des ehemaligen Katholischen Kindergartens einschließlich Grundstück in Ober-Abtsteinach, Neckarstr. 12“ nicht öffentlich zu behandeln.

Das Gremium stimmt dem einstimmig zu.

Punkt 2: Genehmigung des Protokolls der Sitzung vom 26.09.2025

Gegen die Niederschrift vom 26.09.2025 werden keine Einwände erhoben.

Punkt 3: Mitteilungen

Bürgermeister Sven Bassauer stellt die aktuelle finanzielle Lage der Gemeinde Abtsteinach zum Stichtag 31.10.2025 vor.

Allgemeine Lage:

Das Darlehenskontingent aus 2025 in Höhe von 1.600.000,00 € wurde bisher noch nicht in Anspruch genommen. Zum aktuellen Stand wird auch kein Darlehen mehr in 2025 aufgenommen werden.

Auch ein Liquiditätskredit wurde im Jahr 2025 nicht benötigt.

Die flüssigen Mittel belaufen sich zum Stichtag 31.10.2025 auf 3.905.057,96 €. Davon sind 1.800.000,00 € bis zum 08.11.2025 zu einem Zinssatz von 1,43 % angelegt. Es ist bereits eine Verlängerung bis 08.12.2025 beantragt. Das Termingeld wird monatlich angelegt und ist somit kurzfristig wieder verfügbar.

Gemeindesteuern (Sollstellungen 2025 auf das komplette Jahr gesehen):

Bei der Gewerbesteuer wurden 1.450.000,00 € geplant. Die Jahres-Sollstellung beläuft sich derzeit auf 1.676.018,20 €. Somit entwickelt sich die Gewerbesteuer über dem Haushaltsansatz.

Bei der Grundsteuer A wurden 8.000,00 € geplant. Hier beläuft sich die Sollstellung auf 8.831,44 €. Bei der Grundsteuer B wurden 520.000,00 € geplant und 513.884,99 € zum Soll gestellt.

Somit liegt das Steueraufkommen leicht unter dem Haushaltsansatz.

Steueranteile:

Der Anteil der Einkommensteuer liegt nach der Abrechnung des I. bis III. Quartals bei 1.522.714,10 €. Geplant wurden 2.001.916,00 €.

Der Anteil an der Umsatzsteuer beträgt nach der Abrechnung des I. bis III. Quartals 106.362,47 €. Geplant wurden 142.000,00 €.

Die Ausgleichsleistungen nach dem Familienleistungsgesetz betragen nach Abrechnung des I. bis III. Quartals 95.060,73 €. Geplant wurden 127.000,00 €.

Zu den aktuellen Zahlungen kommen bis zum Jahresende die Zahlungen des IV. Quartals.

Diese sind identisch mit den Zahlen aus dem III. Quartal. Anfang des Jahres 2026 kommen hierzu noch die Spitzabrechnungen.

In Summe sollten wir die Haushaltsansätze bei den Steueranteilen zum Großteil erreichen.

Heimatumlage u. Gewerbesteuerumlage:

Für die Heimatumlage beträgt der Ansatz 73.400,00 €, die Abrechnungen inklusive des III.

Quartals belaufen sich auf 74.779,87 €.

Für die Gewerbesteuerumlage beträgt der Ansatz 118.125,00 €, die Abrechnungen inklusive des III. Quartals belaufen sich auf 120.335,43 €.

Bei höheren Gewerbesteuererträgen erhöhen sich die Heimat- und Gewerbesteuerumlage entsprechend.

Kreis- und Schulumlage:

Die Gemeinde zahlt an Kreis- und Schulumlage im Monat rund 189.422,00 €. Im Gegenzug erhält die Gemeinde monatlich Schlüsselzuweisungen in Höhe von 48.010,96 €.

Fazit:

Zum aktuellen Stichtag wird davon ausgegangen, dass das Haushaltsjahr mit einem kleinen Überschuss abschließt. Dies ist jedoch vorbehaltlich der letzten beiden Monate zu betrachten.

Des Weiteren wurden folgende Mitteilungen des Gemeindevorstands vorgetragen:

Seit der letzten Sitzung der Gemeindevertretung hat der Gemeindevorstand viermal getagt und hat neben verschiedenen Personal- und Grundstücksangelegenheiten nachstehende relevante Beschlüsse gefasst:

Niederschlagsproblematik Ringstraße:

Die Niederschlagsproblematik in der Ringstraße wurde bereits im Jahr 2022 ausgiebig diskutiert und im April 2025 erneut im Gemeindevorstand vorgestellt. Am 10.04.2025 wurde beschlossen, die vorgeschlagene Maßnahme umzusetzen. Das beauftrage Ingenieurbüro erstellte daraufhin ein Leistungsverzeichnis.

Die Maßnahme wurde am 23.10.2025 an den preisgünstigsten Bieter in Höhe von 35.730,89 Euro brutto vergeben und die Maßnahme soll noch im Jahr 2025 beginnen.

Eine erste Bauvorbesprechung fand in dieser Woche statt.

Anschluss Teichkläranlage an den AZV Steinachtal - Ausschreibung der Planungsleistungen:

Nachdem der Vertrag mit dem AZV Steinachtal und der Gemeinde Abtsteinach zwischenzeitlich geschlossen wurde, wird nun für die folgenden Phasen der Projektplanung (Genehmigungsplanung und Objektbetreuung) eine öffentliche Ausschreibung der Planungsleistungen notwendig. Dies ist nur durch die Hinzunahme eines Planungsbüros möglich.

Geplant wird ein zweistufiges EU-weites Vergabeverfahren.

Der Gemeindevorstand hat hierzu ein entsprechendes Fachbüro für die Vorbereitung sowie die umfassende Betreuung der Ausschreibung für die Planungsleistungen des Anschlusses der Teichkläranlage an den AZV Steinachtal in Höhe von 17.180,63 Euro brutto beauftragt.

Verkauf des außer Dienst gestellten Einsatzfahrzeuges LF 8/6 der Feuerwehr Ober-Abtsteinach:

Das ausgemusterte Einsatzfahrzeug LF 8/6 der Feuerwehr Ober-Abtsteinach wurde zwischenzeitlich von der Stadt Hirschhorn an die Gemeinde Abtsteinach übergeben, nachdem dieses an die Stadt Hirschhorn ausgeliehen war. Das angebotene Feuerwehrfahrzeug konnte trotz zusätzlicher Veröffentlichung Mehreren spezialisierten Feuerwehrportalen nicht zu einem höheren Preis veräußert werden. Es ging lediglich ein Ankaufangebot in Höhe von 3.813,00 Euro ein.

Aufgrund der sehr geringen Nachfrage erscheinen weitere Verkaufsbemühungen nicht zielführend. Zudem ist zwischenzeitlich bekannt, dass dieses spezielle Fabrikat in der Vergangenheit bei mehreren Fahrzeugbränden - teils sogar beim Brand des Feuerwehrgerätehauses in Stadt-Allendorf - eine Rolle gespielt hat. Diese negative Vorgeschichte führt zu einer spürbar eingeschränkten Marktakzeptanz.Vor diesem Hintergrund hat der Gemeindevorstand in der Sitzung vom 04.11.2025 entschieden, das vorliegende Angebot anzunehmen.

Somit konnte nun der bisher nicht ausgezahlte Zuschuss in Höhe von 101.109,64 Euro bei der Hessenkasse für das Ersatzfahrzeug abgerufen werden. Dieser soll am 15.12.2025 an die Gemeinde ausgezahlt werden.

Straßensanierung Hohbergstraße:

Nachdem die Kanalarbeiten in der Hohbergstraße abgeschlossen sind, wurde nun die Ausschreibung der Straßensanierung vorgenommen. Insgesamt wurden bei der Ausschreibung 9 Firmen angeschrieben, von denen insgesamt 4 Firmen ein Angebot abgegeben haben.

Die Kostenschätzung des beauftragen Ingenieurbüros lag bei ca. 250.000,00 Euro brutto.

Der Gemeindevorstand hat in der Sitzung vom 04.11.2025 die Vergabe an den günstigsten Anbieter der Ausschreibung in Höhe von 221.236,68 Euro brutto zugestimmt. Erfreulicherweise lag das Angebot deutlich unter der Kostenschätzung.

Die Arbeiten sollen, wenn möglich noch im Jahr 2025 beginnen. Leider hat sich die Ausschreibung etwas verzögert, weshalb ein Abschluss der Arbeiten in 2025 nicht mehr möglich ist.

Vertrag zur finanziellen Beteiligung der Gemeinde Abtsteinach an Windenergieanlagen - Windpark Stillfüssel:

Mit der ENTEGA EGO Windpark Stillfüssel GmbH & Co. KG wurde zwischenzeitlich ein Vertrag zur finanziellen Beteiligung von Kommunen an Bestands-Windenergieanlagen gemäß den Regelungen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) abgeschlossen.

Durch diesen Vertrag erhält die Gemeinde Abtsteinach künftig Zuwendungen in Höhe von 0,2 Cent je erzeugter Kilowattstunde (kWh) aus dem Windpark Stillfüssel - ohne Gegenleistung der Gemeinde. Der Vertrag hat eine Laufzeit bis 2038.

Nach mehrfacher Aufforderung durch die Gemeindeverwaltung hat die Betreibergesellschaft nun zugesagt, die entsprechenden Zahlungen rückwirkend ab dem Jahr 2023 an die Gemeinde zu leisten.

Der Gemeindeanteil Abtsteinach am Windpark beträgt rund 5,4 %, sodass sich daraus ein jährlicher Betrag von ca. 4.500 Euro für die Gemeinde ergibt.

Diese Einnahmen stellen eine dauerhafte, zweckungebundene Einnahmequelle für den Gemeindehaushalt dar und leisten einen positiven Beitrag zur finanziellen Stärkung der Kommune. Nach Rückfrage im Gremium, erläutert Herr Bassauer, dass die jährlichen Zuwendungen nicht zweckgebunden seien.

Anschaffung eines Fällgreifers für den gemeindlichen Bauhof:

Im Rahmen der Investition „Einrichtungen und Ausstattungen Bauhof“ wurde für den gemeindlichen Bagger ein Fällgreifer angeschafft.

Der Anschaffungswert beträgt 4.699,31 Euro brutto.

Die Anschaffung dient der Verbesserung der Arbeits- und Einsatzmöglichkeiten des Bauhofs, insbesondere bei Baumfällarbeiten, Grünpflege und Unterhaltungsmaßnahmen im Gemeindegebiet.

Im Zuge der Umsetzung der Maßnahme sind überplanmäßige Auszahlungen in Höhe von rund 98,00 € entstanden.

Die Deckung der Mittel erfolgt über die Investition I130101-04 „GWG alla hopp!-Anlage“.

Gemäß den haushaltsrechtlichen Bestimmungen obliegt die Genehmigung der überplanmäßigen Auszahlung in dieser Höhe dem Bürgermeister.

Anschaffung eines neuen Motors für den Geröllfang - Teichkläranlage:

Das Gebläse für den Geröllfang an der Teichkläranlage ist mit zwei Motoren (Seitenkanalverdichtern) ausgestattet. Einer dieser Motoren ist defekt und muss ausgetauscht werden.

Eine Reparatur wäre nicht mehr wirtschaftlich gewesen - insbesondere im Hinblick auf den zukünftigen Weiterbetrieb des Geröllfangs im Zuge des Anschlusses an den AZV Steinachtal.

Die Verwaltung hat daher die Lieferung und Montage eines neuen Motors an die Firma Zöllig GmbH aus Hirschberg zum Gesamtpreis von 2.551,43 Euro brutto vergeben.

Weitere allgemeine Mitteilung der Verwaltung

Überarbeitung der Dienstanweisungen in der Gemeindekasse:

Aufgrund der diesjährigen Kassenprüfung durch das Revisionsamt des Kreises Bergstraße und den damit einhergehenden Hinweisen in einer Prüfungsfeststellung, hat die Gemeindekasse sämtliche Dienstanweisungen nach den aktuell gesetzlichen Grundlagen der GemHVO und GemKVO überarbeitet und den Gegebenheiten angepasst.

Da zum 01.01.2027 eine Zusammenfassung der Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) und Gemeindekassenverordnung (GemKVO) zu einer Gemeindehaushalts- und Kassenverordnung (GemHKVO) in Kraft treten soll, wird eine erneute Überarbeitung der Dienstanweisungen im Jahr 2027 zwingend notwendig werden.

Auflösung „Verein Freiwillige Feuerwehr Mackenheim“:

Am 09.05.2025 hat die Gemeindevertretung beschlossen, die Verwendung der Mittel nach dem ursprünglichen Zweck der Satzung des Feuerwehrvereins Mackenheim zum Zwecke der gemeindlichen Einrichtung Feuerwehr Abtsteinach zu verwenden und diese ausschließlich für die Kinder- und Jugendarbeit der Freiwilligen Feuerwehr Abtsteinach zu verwenden.

Die Konten des Feuerwehrvereins Mackenheim wurden zwischenzeitlich aufgelöst. Das Guthaben in Höhe von 16.684,17 Euro ist bei der Gemeinde Abtsteinach eingegangen.

Das Geld wird für die Jugendfeuerwehr verwendet. Für die Gemeinde ist der Vorgang hiermit abgeschlossen.

Sofortprogramm für hessische Kommunen - Nachtragshaushalt des Landes Hessen:

Gemäß Mitteilung des Hessischen Ministerium der Finanzen vom 14.11.2025 erhält die Gemeinde Abtsteinach eine einmalige Zuwendung des Landes aus dem „Sofortprogramm für hessische Kommunen“. Ziel des Landes ist es, die Kommunen schnell und unbürokratisch zu unterstützen sowie ihre Liquidität zu stärken.

Die Verteilung der 300 Mio. Euro auf die kreisangehörigen Gemeinden, Landkreise und kreisfreien Städte erfolgt analog zum Verteilungsmechanismus des KFA 2025.

Damit kommen die Mittel insbesondere finanzschwachen Kommunen zugute.

Öffentliche Niederschrift der XII/9. Sitzung der Gemeindevertretung vom 21.11.2025 7 von 15 Für die Gemeinde Abtsteinach ergibt sich daraus ein Zuweisungsbetrag in Höhe von 60.390,00 €.

Die Mittel können entweder ertragswirksam im Haushaltsjahr 2025 oder 2026 verwendet werden.

Diese Zuwendungen haben nichts mit dem im Bundestag vereinbarten Sondervermögen zu tun. Hier werden die Beträge in den nächsten Tagen veröffentlich.

Schließtage Rathaus Abtsteinach über den Jahreswechsel:

Ich möchte Sie darüber informieren, dass das Rathaus in diesem Jahr über den Jahreswechsel eine zusammenhängende Schließzeit haben wird. In der Kalenderwoche 1 (29.12.2025 - 02.01.2026) bleibt das Rathaus geschlossen.

Der letzte Arbeitstag im Jahr 2025 ist Dienstag, der 23.12.2025, der erste Arbeitstag im neuen Jahr ist Montag, der 05.01.2026.

Für dringende Fälle werden Notfallnummern eingerichtet, die frühzeitig bekanntgegeben werden, sodass auch während der Schließzeit eine Erreichbarkeit gewährleistet ist.

Ich möchte zudem die Gelegenheit nutzen, mich bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Verwaltung, des Bauhofes und der Kindertageseinrichtungen für ihre tolle Unterstützung und ihr Engagement im Jahr 2025 zu bedanken. Dies ist für den reibungslosen Ablauf unserer Gemeindearbeit von großer Bedeutung.

Punkt 4: Verabschiedung des Waldwirtschaftsplanes für 2026 (Drucksache Nr. 112 - 2025)

Beschluss:

Der Gemeindevertretung beschließt den Waldwirtschaftsplan 2026 mit veranschlagten Erträgen in Höhe von 47.468 €, Aufwendungen in Höhe von 39.053 € sowie einem voraussichtlichen Überschuss in Höhe von 8.810 €.

Beratungsergebnis:

Einstimmig, 0 Enthaltung(en)

Punkt 5: Entwurf des Regionalplans Südhessen 2025 - Stellungnahme der Gemeinde Abtsteinach

(Drucksache Nr. 120 - 2025)

Das Gremium stimmt den vorgetragenen Ausführungen zu und nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.

Punkt 6: Neufassung der Kostenbeitragssatzung der Gemeinde Abtsteinach - Fest

legung der Kostenbeiträge und Verpflegungsentgelte für die gemeindlichen Kindertageseinrichtungen.

(Drucksache Nr. 119 - 2025)

Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt folgende Punkte:

1.

Die Neufassung der Kostenbeitragssatzung der gemeindlichen Kindertageseinrichtungen gemäß der vorliegenden Berechnungsgrundlagen.

2.

Die darin festgelegten Elternbeiträge und Verpflegungspauschalen gemäß der obigen Übersicht gelten ab dem 01.01.2026.

3.

Die Verwaltung wird beauftragt, die Satzung entsprechend anzupassen und öffentlich bekannt zu machen.

Beratungsergebnis:

11 Ja-Stimmen, 2 Gegenstimmen (CDU)

Punkt 7: Satzung über die Betreuung von Kindern in den Tageseinrichtungen für

Kinder der Gemeinde Abtsteinach (Benutzungssatzung) (Drucksache Nr. 121 - 2025)

Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt den beigefügten Entwurf der Satzung über die Betreuung von Kindern in den Tageseinrichtungen für Kinder der Gemeinde Abtsteinach (Benutzungssatzung).

Beratungsergebnis:

Einstimmig, 0 Enthaltung(en)

Punkt 8: Satzung über die Bildung und Aufgaben von Elternversammlung und Elternbeirat für die Tageseinrichtungen für Kinder in der Gemeinde Abtsteinach (Drucksache Nr. 122 - 2025)

Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt den beigefügten Entwurf der Satzung über die Bildung und Aufgaben von Elternversammlung und Elternbeirat für die Tageseinrichtungen für Kinder in der Gemeinde Abtsteinach -mit der Änderung in § 3 (1), Satz 2:

Unabhängig davon ist eine Elternversammlung einzuberufen, wenn dies mindestens von der Hälfte der Stimmberechtigten schriftlich gefordert wird.

Beratungsergebnis:

Einstimmig, 0 Enthaltung(en)

Punkt 9: Neukalkulation und Anpassung der Friedhofsgebühren für den Zeitraum 2026-2030 - gültig ab 01.01.2026 (Drucksache Nr. 117 - 2025)

Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt die in der beigefügten Gebührenordnung dargestellten, neu kalkulierten Friedhofsgebühren für den Zeitraum 2026 bis 2030. Die Gebühren treten zum 01.01.2026 in Kraft.

Beratungsergebnis:

12 Ja-Stimmen, 1 Enthaltung (CDU)

Punkt 10: Antrag der Freie Wähler Abtsteinach - Einführung eines regelmäßigen Projektstatusberichtes für die wichtigsten Gemeindeprojekte (Drucksache Nr. 126 - 2025)

Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt den Antrag der Freien Wähler Abtsteinach „Einführung eines regelmäßigen Projektstatusberichtes für die wichtigsten Gemeindeprojekte“ im Rahmen der Klausurtagung näher zu betrachten.

Beratungsergebnis:

Einstimmig, 0 Enthaltung(en)

Punkt 11: Herausgabe des Hardbergboten (Drucksache Nr. 127 - 2025)

Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt den Vertrag mit dem Wittich-Verlag zur Herstellung des Amtliche Bekanntmachungsorgan “Hardbergbote“ zum 01.01.2026 um 1 Jahr zu verlängern.

Der Bezugspreis beträgt 9.000,-- € / Jahr zzgl. 7 % MwSt. = 9.630,00 € / Jahr inkl. MwSt.

Zudem soll die mein Ort App als digitale Ergänzung des Hardbergboten weiterhin kostenlos angeboten werden.

Der Gemeindevorstand wird beauftragt, die notwendige Anpassung der Hauptsatzung für die Sitzung der Gemeindevertretung am 11.12.2025 vorzubereiten.

Beratungsergebnis:

Einstimmig, 0 Enthaltung(en)

Punkt 12: Auswertung der Mobilitätsumfrage der Gemeinde Abtsteinach

(Drucksache Nr. 124 - 2025)

Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt:

1.

Die Gemeindevertretung nimmt die Ergebnisse der Mobilitätsumfrage zur Kenntnis,

2.

folgt der Einschätzung der Verwaltung, das Thema Ruftaxi nicht weiter zu verfolgen,

3.

übergibt das Thema Mitfahrgelegenheit zur weiteren Beratung an die Fraktionen,

4.

unterstützt die Einführung einer Busverbindung von Abtsteinach über Heiligkreuzsteinach nach Neckarsteinach (Buslinie 735), sofern die geschätzten Kosten von 17.000 Euro nicht überstiegen werden.

5.

beauftragt die Verwaltung, die laufenden Gespräche mit dem VRN und dem Kreis Bergstraße fortzuführen und nach dem Kreistagsbeschluss des Kreises Bergstraße die notwendigen Umsetzungsschritte zur Einführung der Busverbindung einzuleiten,

6.

und bittet die Verwaltung, nach Abschluss der Gespräche und der endgültigen Abstimmung mit allen Beteiligten erneut über den Umsetzungsstand und die konkreten Kosten zu berichten.

Beratungsergebnis:

1. Einstimmig

2. 12 Ja-Stimmen, 1 Nein (CDU)

3. 9 Ja-Stimmen, 4 Enthaltungen (CDU)

4. 9 Ja-Stimmen, 4 Nein (CDU)

5. und 6. 9 Ja-Stimmen, 4 Nein (CDU)

5. und 6. wurden zusammen abgestimmt.

Punkt 13: Anfragen und Anregungen

Martina Heller teilt mit, dass in der vergangenen Woche in der Mehrzweckhalle in Unter-Abtsteinach die Heizung nicht funktioniert habe. Hans-Josef Arnold erläutert, dass die Heizung noch defekt sei.

Die Verwaltung wird den Sachstand entsprechend beim Kreis Bergstraße anfragen.

Die Sitzung wird um 20:59 Uhr durch die Vorsitzende geschlossen.

Das vollständige Protokoll finden Sie im Gremienportal auf der Homepage der Gemeinde Abtsteinach. (www.abtsteinach.de)