Offenlegung des Beteiligungsberichtes 2022 der Gemeinde Abtsteinach
Gemäß den Bestimmungen über Beteiligungen im Sinne des § 123a Abs. 1 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) hat die Gemeinde Abtsteinach für das Haushaltsjahr 2022 einen entsprechenden Beteiligungsbericht nach 123a Abs. 2 HGO erstellt.
Dieser Beteiligungsbericht ist von der Gemeindevertretung der Gemeinde Abtsteinach in ihrer Sitzung am 14.12.2023 zur Kenntnis genommen worden und liegt zur Einsichtnahme vom 02.01.2024 bis einschließlich 12.01.2024 im Rathaus Abtsteinach, Kirchstraße 2, 69518 Abtsteinach, Zimmer 3 während der Dienststunden öffentlich aus.