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Hardbergbote - Mitteilungsblatt der Gemeinde Abtsteinach
Ausgabe 51/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung

Hundebestandsaufnahme gem. § 12 (1) Hundesteuersatzung

Sehr geehrte Eigentümer und Eigentümerinnen,

aus Gründen der Steuergerechtigkeit hat der Gemeindevorstand der Gemeinde Abtsteinach in der Gemeindevorstandssitzung am 05.12.2024 beschlossen, gemäß § 12 Abs. 1 der Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer (HStS) im Gebiet der Gemeinde Abtsteinach, § 4 Abs. 1 Nr. 3a des Hessischen Kommunalen Abgabengesetzes (HessKAG) i V. mit § 93 der Abgabenordnung (AO) eine Hundebestandsaufnahme im 1. Quartal 2025 mit Unterstützung der Grundstückseigentümer durchzuführen. Alle Eigentümer/innen erhalten zusammen mit dem Grundbesitzabgabenbescheid einen Fragebogen, der bis zum 31.03.2025 im Rathaus abgegeben werden soll. Gem. § 12 Abs. 3 HStS sind Grundstückseigentümer verpflichtet, der Gemeinde auf Nachfrage über die auf dem Grundstück, im Haushalt oder Betrieb gehaltenen Hunde und deren Halter wahrheitsgemäß Auskunft zu erteilen.

Bei Rückfragen können Sie sich gerne an die Gemeindeverwaltung wenden: 06207/9407-20 oder nicole.jaeger@abtsteinach.de

Für Ihre Unterstützung danken wir Ihnen!

Ihre Gemeindeverwaltung Abtsteinach