Die Verwaltung erinnert alle Bürger/innen, die eine Ablesebenachrichtigung für die Wasserzähler erhalten haben, dass diese bis spätestens 02.01.2025 an die Gemeindeverwaltung zurückgegeben werden sollen, da ansonsten die Zählerstände geschätzt werden müssen.
Gerne kann der Zählerstand auch per E-Mail an finanzen@abtstenach.de gemeldet werden.
Wurde in Ihrem Objekt bereits ein Funkzähler installiert, so müssen Sie nichts unternehmen. Das Funkmodul speichert am 31.12.2024 automatisch den Wasserzählerstand. Dieser wird mittels Funkauslesung in der 1. Januarwoche erfasst und für die Wasserabrechnung berücksichtigt.
Wir weisen nochmals darauf hin, dass die Zählerstände für private Wasserzähler (z. B. Gartenwasser) von den Eigentümern selbst gemeldet werden müssen. Liegen diese Zählerstände bis zum 02.01.2025 nicht vor, so können diese Zähler nicht bei der Abrechnung berücksichtigt werden.
Bei Fragen können Sie sich gerne an Frau Jäger, 06207/9407-14 / nicole.jaeger@abtsteinach.de wenden.
Wir bedanken uns für Ihre Mithilfe!