Nach den Bestimmungen der Straßenreinigungssatzung der Gemeinde Abtsteinach haben die Anlieger regelmäßig die Straßen und Gehwege vor Ihren Grundstücken zu reinigen. Die Reinigung ist jeweils samstags bzw. am Tag vor einem gesetzlichen Feiertag vorzunehmen. Darüber hinaus kann bestimmt werden, dass die Straßen und Gehwege dann zusätzlich zu reinigen sind, wenn es aufgrund besonderer Anlässe wie z.B. Fastnachtsumzüge oder anderer Veranstaltungen erforderlich wird.
Durch den Gemeindevorstand der Gemeinde Abtsteinach wird daher angeordnet, dass die Straßen und Gehwege infolge der Feierlichkeiten am Fastnachtssonntag von den Anliegern zu reinigen sind. Die Reinigung der Straßen und Gehwege hat spätestens am Rosenmontag, 20.02.2023 zu erfolgen.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Für den Gemeindevorstand: