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Hardbergbote - Mitteilungsblatt der Gemeinde Abtsteinach
Ausgabe 6/2023
Aus unserer Gemeinde
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Informationen und Beschlüsse aus der Sitzungdes Haupt- u. Finanzausschusses vom 01. Februar 2023

Punkt 1: Genehmigung des Protokolls der Sitzung vom 08.12.2022

Gegen die Niederschrift vom 08.12.2022 werden keine Einwände erhoben.

Punkt 2:

Übertragung der Haushaltsausgabereste aus 2022

(Drucksache Nr. 11 - 2023)

Angelika Beckenbach berichtet aus der Klausurtagung. Für die Bildung der Haushaltsausgabereste hat sich eine Änderung ergeben:

Für die Investition I150301-04 Radweg Steinachtal soll ein Haushaltsausgaberest

i. H. v. 13.000,00 € gebildet werden.

Somit ergibt sich eine Gesamtsumme der zu bildenden Haushaltsausgabereste

von 2.022.418,42 €.

Beschluss:

Der Gemeindevertretung wird empfohlen die Haushaltsausgabereste in Höhe von

2.022.418,42 € in das Haushaltsjahr 2023 zu übertragen.

Beratungsergebnis:

Einstimmig, 0 Enthaltung(en)

Punkt 3:

Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2023

(Drucksache Nr. 10 - 2023)

Beschluss:

a.)

Der Gemeindevertretung wird empfohlen, den Stellenplan für das Haushaltsjahr 2023 zu beschließen.

b.)

Der Gemeindevertretung wird empfohlen, das Investitionsprogramm inklusive der vorgelegten Veränderungsliste mit Stand 21.01.2023 einschließlich der heute beschlossenen Veränderungen zu beschließen.

c.)

Der Gemeindevertretung wird empfohlen, die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 inklusive der Veränderungsliste mit Stand 21.01.2023 einschließlich der heute beschlossenen Veränderungen zu beschließen.

Beratungsergebnis:

a.)

5 Ja - Stimmen, 1 Enthaltung

b.)

Einstimmig, 0 Enthaltung(en)

c.)

Einstimmig, 0 Enthaltung(en)

Punkt 4:

Überwaldbahn gGmbH - Änderung des Gesellschaftervertrages

(Drucksache Nr. 9 - 2023)

Beschluss:

Der Gemeindevertretung wird empfohlen nachstehenden Beschluss zu fassen:

Der Gesellschaftervertrag der Überwaldbahn gGmbH soll unter dem Vorbehalt der Zustimmung der weiteren Gesellschafter in § 4 Abs. 3 Satz 2 wie folgt geändert werden:

Die maximale jährliche Nachschusspflicht wird auf insgesamt 400 TEUR begrenzt, d.h. für den Kreis Bergstraße auf 200 TEUR, für die Gemeinde Wald-Michelbach auf 108 TEUR, für die Gemeinde Mörlenbach auf 74 TEUR und für die Gemeinde Abtsteinach 18 TEUR.

Beratungsergebnis:

Einstimmig, 0 Enthaltung(en

Punkt 5: Anfragen und Anregungen

keine

Die Sitzung wird um 20:25 Uhr durch den stellvertretenden Vorsitzenden geschlossen.

Das vollständige Protokoll ist über das Gremienportal auf der Homepage der Gemeinde Abtsteinach einsehbar. (www.abtsteinach.de)