Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
auch in diesem Jahr wird es wieder einen festlichen Frühjahrsempfang geben, eine Ehrenveranstaltung, die der Wertschätzung des ehrenamtlichen Engagements unserer Bürgerinnen und Bürger sowie der Vereine und Organisationen gewidmet ist. Hierbei möchten wir den herzlichen Dank für all die vielschichtigen Beiträge zum Wohl unserer Gemeinschaft zum Ausdruck bringen.
Der Frühjahrsempfang der Gemeinde Abtsteinach findet in diesem Jahr am Samstag, 24. Mai 2025 um 17.00 Uhr statt.
Ehrensatzung der Gemeinde
Die Ehrensatzung der Gemeinde Abtsteinach sieht vor, Bürgerinnen und Bürger, die über das übliche Maß hinaus kulturelle, wirtschaftliche oder karitative Impulse für das Wohl und Ansehen unserer Gemeinde setzen, mit Dank und Anerkennung zu bedenken. Geehrt werden können:
Vorschläge zur Ehrung
Wir bitten Sie herzlich, bis Freitag, 07. März 2025, Ihre Vorschläge für die Ehrenauszeichnung sowie für den Ehrenamtspreis gemäß den §§ 5 und 6 der Ehrensatzung mit einer kurzen Begründung einzureichen. Ihre Vorschläge richten Sie bitte an die Gemeindeverwaltung:
Ansprechpartnerin: Frau Daniela Marsch
Telefon: 06207/9407-17
E-Mail: daniela.marsch@abtsteinach.de
Wir freuen uns auf Ihre wertvollen Vorschläge und danken Ihnen bereits im Voraus für Ihr Engagement und Ihre Unterstützung!
Auszug aus der Ehrensatzung der Gemeinde Abtsteinach
Präambel
Durch eine Ehrung nach dieser Satzung soll der Dank und die Anerkennung gegenüber solchen Personen zum Ausdruck gebracht werden, die sich über das normale Maß hinaus für das Wohl und das Ansehen der Gemeinde und ihrer Bevölkerung eingesetzt haben.
§ 5 Ehrenauszeichnungen
Zur Auszeichnung von Personen, die sich in der Gemeinde auf kulturellem, wirtschaftlichem oder karitativem Gebiet verdient gemacht haben oder im Sport besondere Leistungen erbracht haben, wird eine Ehrenauszeichnung der Gemeinde Abtsteinach durch Überreichung einer Urkunde verliehen.
§ 6 Ehrenamtspreis
Die Gemeinde Abtsteinach verleiht alljährlich zum Jahreswechsel einen oder mehrere Ehrenamtspreise für besondere Leistungen von einzelnen Personen oder Organisationen im Bereich ehrenamtlicher Aufgabenerfüllung im abgelaufenen Jahr.
Vorschlagsberechtigt sind alle Bürgerinnen und Bürger sowie Vereine und Organisationen.