Nach den Bestimmungen der Straßenreinigungssatzung der Gemeinde Abtsteinach sind die Anlieger verpflichtet, die Straßen und Gehwege vor ihren Grundstücken regelmäßig zu reinigen. Die Reinigung ist jeweils samstags bzw. am Tag vor einem gesetzlichen Feiertag vorzunehmen.
Darüber hinaus kann angeordnet werden, dass Straßen und Gehwege zusätzlich zu reinigen sind, wenn dies aufgrund besonderer Anlässe, wie z. B. Fastnachtsumzügen oder sonstigen Veranstaltungen, erforderlich wird.
Aufgrund der Feierlichkeiten am Fastnachtssonntag, den 15.02.2026, ordnet der Gemeindevorstand der Gemeinde Abtsteinach hiermit an, dass die betroffenen Straßen und Gehwege von den jeweiligen Anliegern zusätzlich zu reinigen sind.
Die Reinigung hat spätestens am Rosenmontag, den 16.02.026, zu erfolgen.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.