Für die Durchführung des Fastnachtsumzugs am Sonntag, den 15.02.2026, werden in Ober-Abtsteinach folgende verkehrsrechtliche Maßnahmen angeordnet.
| Aufstellung: | Festplatz, Schulstraße, Annastraße |
| Zugverlauf: | Schulstraße, Annastraße, Löhrbacher Straße (L 3408), Neckarstraße (L 535), Steinachstraße, Querung L 535, Mackenheimer Straße K 18 |
| Auflösung: | Mackenheimer Straße, Abfahrt der Umzugswagen über K 18 bzw. über den Kunstweg in Richtung Sportplatz Ober-Abtsteinach L 535 |
| Beginn: | 14:11 Uhr |
In allen Straßen, die vom Zugverlauf betroffen sind, wird ein absolutes Halteverbot (Zeichen 283 StVO) angeordnet.
| Darüber hinaus wird: | |
| • | in der Kirchstraße beidseitig sowie |
| • | in der Höhenstraße und der Götzensteinstraße halbseitig |
ebenfalls ein absolutes Halteverbot (Zeichen 283 StVO) eingerichtet.
Diese Maßnahmen sind Bestandteil des Sicherheitskonzepts und dienen insbesondere der Sicherstellung freier Rettungswege sowie einer jederzeitigen Zu- und Abfahrt für Einsatzfahrzeuge.
Die Ortsdurchfahrt Ober-Abtsteinach wird am Veranstaltungstag ab ca. 13:00 Uhr bis ca. 17:00 Uhr an den Ortseingängen vollständig für den
| Durchgangsverkehr gesperrt. Dies betrifft folgende Bereiche: | |
| • | Löhrbacher Straße (L 3408) – Einmündung Götzensteinstraße |
| • | Neckarstraße (L 535) – Einmündung Steinachstraße |
| • | Neckarstraße (L 535) – Einmündung Netto-Markt |
| • | Mackenheimer Straße (K 18) – Einmündung Kunstweg |
Für Besucherinnen und Besucher, die mit dem Pkw anreisen, stehen Parkmöglichkeiten an den Zufahrtsstraßen außerhalb von Ober-Abtsteinach zur Verfügung. Es wird empfohlen, nach Möglichkeit den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) zu nutzen.
Die Straßensperrungen sowie die eingerichteten Halt- und Parkverbotszonen dienen dem sicheren und reibungslosen Ablauf des Fastnachtsumzugs. Bitte parken Sie Ihr Fahrzeug am Fastnachtssonntag nicht in ausgewiesenen Halt- oder Parkverbotszonen. Bei Zuwiderhandlungen ist mit der Verhängung eines Bußgeldes und in schwerwiegenden Fällen mit dem Abschleppen des Fahrzeugs zu rechnen.
Zusätzlich wird die Kirchstraße im Bereich zwischen der Einmündung Löhrbacher Straße (L 3408) und dem Anwesen Kirchstraße Nr. 4 (Rathausbereich) für den Fahrzeugverkehr gesperrt. Die Sperrung erfolgt mittels Verkehrszeichen 250 (Verbot für Kraftfahrzeuge aller Art) in Verbindung mit Zeichen 600 StVO (Absperrbake).
Aufgrund der Sperrung der Ortsdurchfahrt kommt es zu Einschränkungen und Umleitungen im Busverkehr der Linien 680 und 681. Innerörtliche Umleitungen sind aufgrund der örtlichen Gegebenheiten sowie des zu erwartenden Besucheraufkommens nicht möglich.
| Die Fahrt | |
| • | Nr. 706 um 14:03 Uhr |
ab Birkenau endet in Löhrbach, Haltestelle Falterweg. Die Bedienung des Streckenabschnitts Ober-Abtsteinach entfällt.
| Die Fahrten | |
| • | Nr. 705 um 13:38 Uhr |
| • | Nr. 707 um 15:38 Uhr |
beginnen erst ab Löhrbach, Haltestelle Falterweg. Die Bedienung des Streckenabschnitts Ober-Abtsteinach entfällt.
| Die Fahrten | |
| • | Nr. 712 um 13:52 Uhr |
| • | Nr. 714 um 14:52 Uhr |
| • | Nr. 716 um 15:52 Uhr |
jeweils ab Weinheim, fahren nicht über Gorxheimertal, sondern über Mörlenbach – Kreidach – Wald-Michelbach bis zum Ziel Grasellenbach. Der Streckenabschnitt Gorxheimertal – Abtsteinach – Siedelsbrunn entfällt.
| Die Fahrten | |
| • | Nr. 713 um 14:06 Uhr |
| • | Nr. 715 um 15:06 Uhr |
| • | Nr. 717 um 16:06 Uhr |
jeweils ab Grasellenbach, fahren nicht über Gorxheimertal, sondern über Kreidach – Mörlenbach bis zum Ziel Weinheim. Der Streckenabschnitt Siedelsbrunn – Abtsteinach – Gorxheimertal entfällt.
Es wird angestrebt, alle weiteren Fahrten planmäßig durchzuführen. Dennoch ist mit verkehrsbedingten Verzögerungen zu rechnen. Die regulären Fahrpläne sind beim Verkehrsverbund Rhein-Neckar (VRN) unter www.vrn.de abrufbar.
Zusätzlich wird die Haltestelle „Siedlung“ in Ober-Abtsteinach am Fastnachtssonntag in Fahrtrichtung von Löhrbach kommend nicht bedient. Fahrgäste werden gebeten, ersatzweise die Haltestelle Mackenheimer Straße zu nutzen.
Die genannten Maßnahmen sind mit dem Kreis Bergstraße (Abteilung ÖPNV), dem Linienbetreiber sowie der Polizei abgestimmt.
Wir bitten alle Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer sowie die Fahrgäste des ÖPNV um Verständnis und Beachtung.
Liebe Besucherinnen und Besucher des Fastnachtsumzugs,
mit der seit einigen Jahren bewehrten Aktion „Scherbenfreies Stoanisch“ soll der Fastnachtssonntag für alle wieder sicherer und sauberer werden. In der Vergangenheit kam es durch große Mengen an Glasbruch zu Verletzungen. Auch die anschließende Straßenreinigung ist durch Glasscherben deutlich erschwert und zeitaufwendig.
Wir bitten Sie daher, am Fastnachtssonntag keine Glasflaschen oder Glasbehälter nach Ober-Abtsteinach mitzubringen. An den genehmigten Verkaufsständen dürfen ebenfalls keine Getränke in Glasbehältern ausgegeben werden.
Bei früheren Umzügen wurden Zugteilnehmer vereinzelt von Besuchern mit Gegenständen (z. B. Pflümli-Flaschen) beworfen. Dies führte zu Körperverletzungen sowie zu Schäden an Musikinstrumenten. Die eingesetzten Security-Mitarbeiter werden auch in diesem Jahr ein wachsames Auge darauf haben.
Für die Entsorgung von Müll steht am Ende des Umzugs in der Mackenheimer Straße ein Abfallcontainer bereit.
Ausgelassen Fastnacht zu feiern ist in Stoanisch ausdrücklich erwünscht. Sachbeschädigungen oder andere Delikte hingegen nicht. Straftaten werden – wie in den vergangenen Jahren – konsequent verfolgt. Ausreichend Toilettenanlagen stehen zur Verfügung.
Die Essens- und Getränkestände entlang der Zugstrecke freuen sich von 12 bis 20 Uhr auf Ihren Besuch. Das Faschingszelt des FC Ober-Abtsteinach auf dem Festplatz ist bis 22 Uhr geöffnet.
Die Verantwortlichen des OKACLU, der Gemeinde, der Polizei sowie die eingesetzten Security-Mitarbeiter und Rettungskräfte von Feuerwehr und Maltesern sind mit rund 50 Einsatzkräften vor Ort und wünschen Ihnen einen fröhlichen und sicheren Fastnachtsumzug.