Punkt 1: Eröffnung und Begrüßung
Vorsitzende der Gemeindevertretung Karin Oberle eröffnet um 19:00 Uhr die Sitzung, begrüßt die Erschienen und stellt fest, dass die Beschlussfähigkeit gegeben ist.
Einwände gegen die Ladung und Tagesordnung werden nicht vorgebracht.
Punkt 2: Genehmigung des Protokolls der Sitzung vom 15.12.2022
Gegen die Niederschrift vom 15.12.2022 werden keine Einwände erhoben.
Punkt 3: Mitteilungen
Bürgermeisterin Angelika Beckenbach gibt folgendes bekannt.
Im Rahmen des Beteiligungsverfahrens zur Fortschreibung des Lärmaktionsplans zum Thema Straßenverkehrslärm für den Regierungsbezirk Darmstadt wurde die Stellungnahme der Gemeinde Abtsteinach beschlossen. Hierbei wird insbesondere auf die erheblichen Lärmbelästigungen in den viel befahrenen Ortsdurchfahrten hingewiesen, die aufgrund des stetig zunehmenden Verkehrsaufkommens, insbesondere aus dem Berufsverkehr und Schwerlastverkehr, ständig zunimmt.
Dazu werden besonders auffällig auch die Motorräder wahrgenommen. Die zum Teil extremen Geräuschemissionen von lauten Einzelfahrzeugen und der organisierte Motorrad-Freizeitverkehr zu besonders schützenswerten Zeiten wie Sonn- und Feiertagen sind problematisch. Besonders am Wochenende und in den Sommermonaten leiden viele Anwohnerinnen und Anwohner unter dieser massiven Lärmbelästigung.
Insbesondere beim Bergauffahren mit zahlreichen Kurven und darauffolgenden Geraden neigen viele Biker dazu, im niedrigen Gang den Gashahn aufzudrehen und mit hoher Drehzahl zu beschleunigen. Davon geht ein hoher Lärmpegel aus, der bis in die Wohnbebauung dringt. Dies naturgemäß an Wochenenden, wo sich die Anwohner die nötige Ruhe wünschen.
Für den Streckenabschnitt Landesstraße L 535 zwischen Ober-Abtsteinach und Siedelsbrunn wurde bereits im Jahr 2018 durch die Gemeinde bei der Straßenverkehrs-behörde des Kreis Bergstraße sowie bei Hessen Mobil ein Antrag auf Anordnung einer 50 km/h Geschwindigkeitsbeschränkung für Motorräder beantragt. Dieser wurde jedoch mit Verweis auf die geringen Unfallzahlen sowie der geltenden Immissionsschutzrichtlinien abgelehnt.
Mit dieser Stellungnahme wird nun erneut auf die Lärmproblematik aufmerksam gemacht. Die Gemeinde bittet gemeinsam mit allen Beteiligten Konzepte für eine Lärmminderung zu erarbeiten und in Bezug auf den Motorradlärm verstärkte Kontrollen, insbesondere der Auspuffanlagen durchzuführen.
Entsprechend dem Prüfbericht wurde der Auftrag zur technischen Aufrüstung der Blitzschutzanlagen der gemeindeeigenen Sportstätten (Tennisplatz OA, Sportplatz OA und UA) zum Gesamtpreis von rund 10.600 € brutto erteilt.
Für die rechtlichen Beratungsleistungen zur rechtssicheren Begleitung und Durchführung des Verfahrens zur Neuvergabe des Konzessionsvertrages Strom wurde der Auftrag an eine Wirtschaftskanzlei vergeben. Unser seitheriger Vertrag läuft zum 31.12.2025 aus.
Dem Bauantrag des Kreises Bergstraße auf Sanierung des alten Schulhauses einschl. Neubau Erweiterung der Steinachtalgrundschule wurde zugestimmt.
Der Gemeindevorstand wurde über den Bauantrag auf Erweiterung der Siloanlage Im Pfarrgrund um zwei weitere Silos informiert. Diese dienen nicht der Produktionserweiterung, sondern nur als Materialreserve. Das Vorhaben entspricht den Festsetzungen des Bebauungsplanes und liegt innerhalb des ausgewiesenen Baufensters.
Seit gestern stehen die Altglas- und Altkleidercontainer in Unter-Abtsteinach an ihrem neuen Standort in der Weinheimer Straße am Ortsausgang in Richtung Trösel auf dem unterhalb der Landesstraße gelegenen Parkplatz. Die Umstellung von der Schützenstraße wurde durch die geplante Einrichtung unseres Waldkindergartens auf dem Gelände der ehem. Sängerhalle erforderlich.
Am 28.02.2023 findet um 19.30 Uhr, für alle interessierten Eltern eine Informationsveranstaltung zum neuen Waldkindergarten „Wirbelwind“ der Gemeinde im Sitzungssaal des Rathauses statt. Neben allgemeinen Informationen werden sich insbesondere die neuen Erzieherinnen vorstellen und über den geplanten Ablauf und die Konzeption berichten. Persönliche Einladungen wurden bereits versendet. Nach Auswertung der Bedarfsumfrage zu den Betreuungszeiten sind dann auch ab ca. März die verbindlichen Anmeldungen möglich.
Zur Sicherung des künftigen Schulweges zur übergangsweisen Containerschullösung der Grundschule finden Gespräche mit den Fachbehörden statt. Insbesondere ist hier an die Einrichtung einer Fußgängerüberquerung der Landesstraße gedacht.
Unser Gemeindebrandinspektor hat entsprechend der Satzung für die Feuerwehr der Gemeinde Abtsteinach den Jahresbericht 2022 vorgelegt. Dieser wird der Sitzungsniederschrift beigefügt. Mein herzlicher Dank gilt der gesamten Wehrführung für die sehr gute und vertrauensvolle Zusammenarbeit und allen 72 Aktiven für ihre ständige Einsatzbereitschaft.
Seitens des Kreises wurde uns mitgeteilt, dass uns mit Datum vom 28.02.2023 aus dem Kontingent 2022 eine Person zugewiesen wird. Darüber hinaus kam nun auch die Mitteilung, dass es ab dem 01.05.2023 zu regelmäßigen Direktzuweisungen in die Kommunen kommt. Für Abtsteinach bedeutet dies die Aufnahmeverpflichtung von 7-9 Personen pro Quartal.
In einem allgemeinen Austausch des Kreises mit den Kommunen am 09.02.2023 im Landratsamt erhielten wir hierzu nähere Informationen.
Der Landkreis Bergstraße verfügt in den von ihm eingerichteten Gemeinschaftsunterkünften über etwa 2.400 Plätze die zu 98 % belegt sind - hiervon sind ca. 700 bleibeberechtigte Flüchtlinge. In den Notunterkünften stehen weitere 1.650 Plätze zur Verfügung. Bis zu 390 zusätzliche Plätze sind in Vorbereitung. Insgesamt sind damit derzeit noch ca. 700 Plätze frei.
Bei der aktuellen Zuweisungsrate reichen diese voraussichtlich noch bis Ende April. Danach sind die Kapazitäten erschöpft und die Kommunen müssen mittels Direktzuweisungen zu einer eigenverantwortlichen Unterbringung verpflichtet werden. Um welche Personen es sich dabei handelt ist unklar. Familien oder Einzelpersonen, Asylbewerber aus Drittstaaten, anerkannte Asylbewerber, Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine, Resettlement Flüchtlinge oder Afghanische Ortskräfte.
Konkret bedeutet dies, wir müssen für diese Personen Wohnraum zur Verfügung stellen. In welcher Form bleibt der Kommune überlassen. Idealerweise finden wir Wohnungseigentümer die mit uns als Gemeinde entsprechende Mietverträge zu einem im Sozialrecht festgelegten Mietzins abschließen. Ist dies nicht der Fall, müssen wir alternative Möglichkeiten suchen und finden.
Dies kann von der Belegung gemeindlicher Liegenschaften als Sammelunterkunft bis hin zu Containerlösungen reichen. Seitens der Verwaltung erarbeiten wir derzeit alle möglichen Alternativen und werden diese dann zur Beratung in den gemeindlichen Gremien vorlegen. Auch auf interkommunaler Ebene sind wir bereits mit den Überwälder Nachbarkommunen Wald-Michelbach und Grasellenbach im engen Austausch um evtl. Gemeinschaftslösungen zu finden. Denn das Problem ist in allen Kommunen gleich.
Neben dem Verwaltungsaufwand, der nicht einfach so zusätzlich zu leisten ist, kommt hinzu, dass die Menschen auch eine intensive Betreuung benötigen, eine ärztliche Versorgung, Kindergarten- und Schulplätze, Integrationsmaßnahmen u.ä. Wie und wer soll dies alles leisten?
Der Kreis schafft es nicht mehr - wir Kommunen aber auch nicht!!!
Auch nicht unerwähnt möchte ich die finanzielle Belastung lassen. Wie uns mitgeteilt wurde, kostet allein die Zeltstadt in Bensheim den Kreis jeden Monat rund 1 Mio. €. Da sich der Kreis auch über die Kreisumlage der Kommunen finanziert, ist es fraglich, wie lange dies ohne Erhöhung noch finanzierbar ist. Die von uns im Jahr 2023 zu leistende Kreisumlage beträgt 1.261.920 €. Geld, das wir aus unserem eigenen Steueraufkommen abführen müssen.
Für die uns zugewiesenen Asylbewerber erhalten wir eine Zuweisung von 300 € pro Person pro Monat. Damit sind neben den Wohnungskosten (Miete und Nebenkosten) auch die Ausstattung, z.B. Bett, Schrank, Kühlschrank, Kochmöglichkeiten u.a. zu finanzieren. Reicht der Festbetrag nicht aus, muss die Gemeinde den Restbetrag aus eigenen Finanzmitteln aufbringen.
Jegliche Investitionen zur Schaffung von Wohnraum sind zunächst allein von der Gemeinde zu tragen. Dass man hier bei evtl. erforderlichen Containerlösungen mit einem 6-stelligen Betrag rechnen muss, ist nachgewiesen. Eine Klärung über evtl. weitere Kostenerstattungen für die Kommunen steht noch aus.
Diese von der Gemeinde zu erbringenden Finanzleistungen müssen letztendlich von uns Bürgerinnen und Bürgern und unseren Gewerbetreibenden gezahlt werden.
Ich möchte es abschließend zusammenfassen:
Diese Situation ist für uns als Gemeinde Abtsteinach nicht tragbar und das Maß des erträglichen ist erreicht. Es steht außer Frage, dass den Menschen, die unsere Hilfe benötigen, auch geholfen werden muss, und wir uns dafür mit all unseren Möglichkeiten einsetzen. Aber nicht darüber hinaus.
Ich mache hier dem Kreis keinen Vorwurf für sein Handeln, der auch am Ende seiner Möglichkeiten ist. Ein Handeln auf höchster Bundesebene und eine Änderung der Flüchtlingspolitik in Deutschland ist dringendst erforderlich.
In einem Brandbrief an Herrn Bundeskanzler Olaf Scholz und Herrn Ministerpräsident Boris Rhein, unterzeichnet von der Kreisspitze und den BürgermeristerInnen des Kreises Bergstraße, machen wir eindringlich auf die nicht mehr, zu bewältigende Situation aufmerksam.
Auszug: „Deswegen bedarf es seitens des Bundes einer aktiven Steuerung und damit auch Begrenzung des Zugangs von Flüchtlingen. Es muss sehr viel genauer unterschieden werden, wer unsere Hilfe wirklich bedarf. Dazu gehört auch, Menschen, die sich unrechtmäßig in der Bundesrepublik aufhalten, abzuschieben. Anreize sich aus rein wirtschaftlichen Gründen auf den Weg in die Bundesrepublik zu machen, müssen reduziert werden.“
Punkt 4: Informationen aus der Gesellschafterversammlung des ZAKB
Frank Blänsdorf berichtet aus der letzten Verbandsversammlung anhand einiger Folien. Diese sind dem Protokoll als Anlage beigefügt.
Punkt 5: Übertragung der Haushaltsausgabereste aus 2022
(Drucksache Nr. 11 - 2023)
Der stv. Vorsitzende des Haupt- und Finanzausschuss Sven Bassauer berichtet aus der Sitzung vom 01.02.2023. Der Gemeindevertretung wird einstimmig empfohlen die Haushaltsausgabereste in Höhe von 2.022.418,42 € in das Haushaltsjahr 2023 zu übertragen.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt die Haushaltsausgabereste in Höhe von 2.022.418,42 € in das
Haushaltsjahr 2023 zu übertragen.
Beratungsergebnis:
Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
Punkt 6: Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2023
(Drucksache Nr. 10 - 2023)
Es wird auf Punkt 6.1 verwiesen.
Punkt 6.1: Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2023
(Drucksache Nr. 10 - 2023 1. Ergänzung)
Der stv. Vorsitzende des Haupt- und Finanzausschuss Sven Bassauer berichtet aus der Sitzung vom 01.02.2023. Der Haupt- und Finanzausschuss spricht sich dafür, den Ansatz I060101-04 Neukonzeption Kindergarten im Jahr 2024 auf 2 Mio. € und im Jahr 2025 auf 1 Mio. € zu erhöhen und empfiehlt der Gemeindevertretung
| a.) | mit 5 Ja-Stimmen und 1 Enthaltung, den Stellenplan für das Haushaltsjahr 2023 zu beschließen. |
| b.) | einstimmig, das Investitionsprogramm inklusive der vorgelegten Veränderungsliste, einschließlich der Veränderung des Haupt- und Finanzausschusses vom 01.02.2023, zu beschließen. |
| c.) | einstimmig, die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 inklusive der vorgelegten Veränderungsliste, einschließlich der Veränderung des Haupt- und Finanzausschusses vom 01.02.2023, zu beschließen. |
Frank Wetzel nimmt zur Verabschiedung des Haushalts Stellung. Insbesondere erwähnt er, dass sich der Haushalt des Jahres 2023 auf das Minimalste beschränkt und im Prinzip kaum freiwillige Leistungen vorsieht. Er appelliert an übergeordnete, gesetzgebende Instanzen, das Konnexitätsprinzip zu verfolgen und die Kommunen entsprechend den geforderten Aufgaben finanziell auszustatten. Es gäbe keinen Spielraum in Nachhaltigkeit und Klimaschutz zu investieren, was aber als notwendig erachtet wird. Er dankt allen Fraktionen und der Verwaltung, was die Aufstellung und Verabschiedung des Haushaltes betrifft.
Den Ausführungen schließen sich alle Fraktionen an.
Beschluss:
| a.) | Die Gemeindevertretung beschließt den Stellenplan für das Haushaltsjahr 2023. |
| b.) | Die Gemeindevertretung beschließt das Investitionsprogramm inklusive der vorgelegten Veränderungsliste einschließlich der Veränderung des Haupt- und Finanzausschusses vom 01.02.2023. |
| c.) | Die Gemeindevertretung beschließt die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 inklusive der vorgelegten Veränderungsliste einschließlich der Veränderung des Haupt- und Finanzausschusses vom 01.02.2023. |
Beratungsergebnis:
| a) | 11 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 3 Stimmenthaltung(en) |
| b) | Einstimmig, 0 Enthaltung(en) |
| c) | Einstimmig, 0 Enthaltung(en) |
Punkt 7: Überwaldbahn gGmbH - Änderung des Gesellschaftervertrages
(Drucksache Nr. 9 - 2023)
Der stv. Vorsitzende des Haupt- und Finanzausschuss Sven Bassauer berichtet aus der Sitzung vom 01.02.2023. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung einstimmig,
den Gesellschaftervertrag der Überwaldbahn gGmbH unter dem Vorbehalt der Zustimmung der weiteren Gesellschafter in § 4 Abs. 3 Satz 2 wie folgt zu ändern:
Die maximale jährliche Nachschusspflicht wird auf insgesamt 400 TEUR begrenzt, d.h. für den Kreis Bergstraße auf 200 TEUR, für die Gemeinde Wald-Michelbach auf 108 TEUR, für die Gemeinde Mörlenbach auf 74 TEUR und für die Gemeinde Abtsteinach 18 TEUR.
Beschluss:
Der Gemeindevertretung beschließt den Gesellschaftervertrag der Überwaldbahn gGmbH unter dem Vorbehalt der Zustimmung der weiteren Gesellschafter in § 4 Abs. 3 Satz 2 wie folgt geändert
werden: Die maximale jährliche Nachschusspflicht wird auf insgesamt 400 TEUR begrenzt, d.h. für den Kreis Bergstraße auf 200 TEUR, für die Gemeinde Wald-Michelbach auf 108 TEUR, für die Gemeinde Mörlenbach auf 74 TEUR und für die Gemeinde Abtsteinach 18 TEUR.
Beratungsergebnis:
Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
Punkt 8: Vorstellung der ersten Entwurfsplanung zur Neugestaltung des Spiel- u. Festplatzes in Ober-Abtsteinach - Wiedervorlage (Drucksache Nr. 107 - 2022 1. Ergänzung)
Angelika Beckenbach stellt die sechs geplanten Bauabschnitte vor. Die zunächst angedachte Aussichtsplattform soll nach Beratung in der Arbeitssitzung des Bau- u. Umweltausschusses am
31.01.2023 entfallen. Im Gegenzug soll eine Brauchwasserzisterne installiert werden. Der Parkplatz erhält keinen separaten Treppenaufgang.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt der Entwurfsplanung in folgender Reihenfolge zuzustimmen:
| 1. | Begrünung des Festplatzes (Schotterrasen) |
| 2. | Miniballspielfeld und Jugendtreff |
| 3. | Rampenanlage „Altersgerechte Wohnen“ |
| 4. | Spielplatz |
| 5. | Veranstaltungsplatz |
| 6. | Parkplatz ohne Treppenanlage |
Die Umsetzung der Planung erfolgt in 6 Teilabschnitten, entsprechend der finanziellen Möglichkeiten der Gemeinde und der Zusage von weiteren Fördermitteln. Im Jahr 2023 sind zunächst die Teilabschnitte 1 und 2 umzusetzen. Eine Aussichtsplattform soll für die weitere Planung nicht mehr berücksichtigt werden.
Beratungsergebnis:
Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
Punkt 9: Anfragen und Anregungen
Es werden weder Anfragen gestellt noch Anregungen gemacht.
Die öffentliche Sitzung wird um 20:06 Uhr durch die Vorsitzende geschlossen.
Das vollständige Protokoll ist über das Gremienportal auf der Homepage der Gemeinde Abtsteinach einsehbar. (www.abtsteinach.de)