Titel Logo
Forchheimer Stadtanzeiger
Ausgabe 11/2024
Leben in Forchheim
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Pflichtumtausch der grauen und rosa Führerscheine

Das Landratsamt teilt mit, dass der Pflichtumtausch der letzten grauen und rosa Führerscheine bis zum 19.01.2033 erfolgt sein muss. Bis dann müssen alle EU-Bürger über einen einheitlichen befristeten EU-Karten-Führerschein verfügen. Die Frist für den Umtausch der letzten grauen und rosa Führerscheine läuft bis 19.01.2025.

Die einheitlichen EU Führerscheine werden seit dem 19.01.13 ausgestellt und besitzen eine Gültigkeit von 15 Jahren. Derzeit sind die Papierführerscheine von Führerscheininhabern der Geburtsjahrgänge 1971 und später bis zum 19.01.2025 zu tauschen. Papierführerscheine von Führerscheininhabern der Geburtsjahrgänge 1953 bis 1970 sollten bereits im Besitz eines EU-Kartenführerscheins sein. Ab dem 19.01.2025 sollten dann alle ihren alten grauen und rosa Führerschein gegen einen neuen Kartenführerschein getauscht haben. Für den Pflichtumtausch ist derzeit ein einmaliges persönliches Erscheinen in der Führerscheinstelle notwendig, wobei ein Termin zur Vorsprache zu vereinbaren ist. Termine können online über www.lra-fo.de unter der Rubrik Bürgerservice/Auto & Verkehr/Führerscheinstelle gebucht werden. Hier findet sich darüber hinaus eine Übersicht über die Umtauschfristen und über alle notwendigen Unterlagen, welche für den Umtausch benötigt werden. Alternativ ist auch eine telefonische Terminvereinbarung möglich.

Das Landratsamt Forchheim möchte in diesem Rahmen darauf hinweisen, dass es beim Führerscheinpflichtumtausch zum Fristende hin (jeweils 19. Januar) aufgrund des erhöhten Andrangs zu deutlich verlängerten Wartezeiten kommen kann. Um einen fristgerechten Umtausch zu gewährleisten wird daher empfohlen, sich frühzeitig noch in diesem Jahr um einen Termin zu bemühen.