Aufgrund des Stadtratsbeschlusses vom 28.04.2026 wurde der Grundsteuerhebesatz für die Grundsteuer B rückwirkend auf den 01.01.2026 auf 380 v.H. angehoben.
Aus diesem Grund ergehen nochmals geänderte Grundsteuerbescheide.
Das Steueramt der Stadt Forchheim teilt hierzu Folgendes mit:
Ermittlung der Grundsteuer
Die Grundsteuer wird in einem dreistufigen Verfahren ermittelt.
| Ihnen werden deshalb drei Bescheide zugeschickt: | |
| • | Bescheid über den Grundsteuerwert (für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft) bzw. die Grundsteueräquivalenzbeträge (für Grundstücke) |
| • | Bescheid über den Grundsteuermessbetrag |
| • | Grundsteuerbescheid |
Die ersten beiden Bescheide (Bescheid über die Grundsteueräquivalenzbeträge sowie Bescheid über den Grundsteuermessbetrag) werden durch das örtlich zuständige Finanzamt erstellt und verschickt.
Den dritten Bescheid (Grundsteuerbescheid) erstellt und verschickt die örtliche Gemeinde, sobald sie ihren Hebesatz festgelegt hat. Die Gemeinde kann die Höhe ihrer Hebesätze frei bestimmen. Erst im dritten Bescheid steht wie viel Grundsteuer Sie bezahlen müssen. Dort sind auch die Fälligkeitstermine und die Bankdaten der Gemeinde aufgeführt.
Was muss ich tun, wenn sich am Grundbesitz etwas geändert hat?
Beachten Sie hierzu bitte die Ausführungen bei:
https://www.grundsteuer.bayern.de/pdf/Flyer-Grundsteuer_Anzeige_von_Aenderungen.pdf
Was ist zu tun, wenn ich nicht mehr Eigentümer bin?
Wenden Sie sich bitte an das Finanzamt Forchheim. Das Finanzamt erlässt einen neuen Bescheid. Erst nachdem die Stadt diesen Grundlagenbescheid vom Finanzamt erhalten hat, können Änderungen vorgenommen werden.
Wir bitten Sie um Geduld. Aufgrund des erhöhten Arbeitsaufkommens in den Finanzämtern durch die Bearbeitung der Grundsteuerreform, kann es etwas Zeit in Anspruch nehmen, bis Ihr Vorgang bearbeitet wurde.
Eine Umschreibung auf den neuen Eigentümer ist nur durch Mitteilung vom Finanzamt möglich.
Ihr Geld ist nicht verloren. Von Ihnen zu viel entrichtete Beträge erhalten Sie nach der Umschreibung automatisch erstattet.
Ausführliche Informationen erhalten Sie auf der Homepage der Stadt Forchheim:
www.forchheim.de/rathaus-service/service/service-a-z/gemeindesteuern-und-grundabgaben/grundsteuer
Kontakt:
steueramt@forchheim.de