Die Energie-/Fördermittelberatung des Landratsamtes Forchheim weist darauf hin, dass zum 01. Juli 2026 des neue KfW-Programm „Gewerbe zu Wohnen“ (GzW) gestartet ist. Dieses KfW-Förderprodukt „Gewerbe zu Wohnen“ unterstützt den Umbau von beheizten Gewerbeimmobilien und anderen beheizten (Nichtwohn)Gebäuden oder Teilen von Gebäuden, die bisher nicht zu Wohnzwecken genutzt werden, zu Wohnraum.
Antragsberechtigt sind alle Investoren, die Nichtwohngebäude und Nichtwohnflächen, die unter das Gebäudemodernisierungsgesetz (GEG) fallen, umbauen möchten. So z. B. Privatpersonen, Einzelunternehmer, freiberuflich Tätige, Unternehmen, Wohneigentümergemeinschaften, Personengesellschaften, Körperschaften, Anstalten, Verbände, soziale Organisationen, Vereine, Eigenbetriebe, usw. Auch kommunale Gebietskörperschaften, deren rechtlich unselbständige Eigenbetriebe sowie Gemeindeverbände gehören unter den Voraussetzungen der beihilfenrechtlichen Rechtsgrundlage der De-minimis-Verordnung zum Kreis der Antragsberechtigten.
Weitere Informationen und Einzelheiten zum KfW-Förderprogramm „Gewerbe zu Wohnen“ und den Antrag für Investoren finden Sie unter:
Landratsamt Forchheim