Das Landratsamt Forchheim sucht für das Verwaltungsgericht Bayreuth für die am 01. April 2025 beginnende fünfjährige Sitzungsperiode geeignete Personen als ehrenamtliche Verwaltungsrichter.
Wer sich für die Tätigkeit eines ehrenamtlichen Verwaltungsrichters interessiert, kann sich zur Aufnahme in die Vorschlagsliste melden. Diese Liste wird einem besonderen Ausschuss beim Verwaltungsgericht in Bayreuth zur Auswahl einer bestimmten Anzahl von Personen vorgelegt.
Das verantwortungsvolle Amt verlangt im hohen Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und - wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes – körperliche Eignung.
An sonstigen persönlichen Voraussetzungen müssen erfüllt sein:
Nicht vorgeschlagen werden dürfen (§ 21 VwGO)
Nach § 22 VwGO können schließlich nicht zu ehrenamtlichen Richtern berufen werden
Für die Tätigkeit als ehrenamtlicher Richter erhalten für ihre Einsätze bei Gericht eine Entschädigung nach dem Gesetz über die Vergütung von Sachverständigen, Dolmetscher*innen und Übersetzer*innen sowie die Entschädigung von ehrenamtlichen Richter*innen, Zeug*innen und Dritten – Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetz – JVEG.
Bitte richten Sie ihre Meldungen auf den Meldevordrucken unter Angabe von Familiennamen, Geburtsname, Vorname, Tag und Ort der Geburt, Wohnanschrift, derzeitiger Beruf bzw. Stand, bis zum 23.08.24 an das Landratsamt Forchheim, Geschäftsbereich 2, z. Hd. Herrn Dier, Am Streckerplatz 3, 91301 Forchheim. Meldevordrucke können telefonisch oder per Mail unter der Rufnummer 09191/86-2000 bzw. Frithjof.Dier@lra-fo.de angefordert werden.