Titel Logo
Forchheimer Stadtanzeiger
Ausgabe 15/2024
Leben in Forchheim
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Ehrenamtliche Verwaltungsrichter gesucht

Das Landratsamt Forchheim sucht für das Verwaltungsgericht Bayreuth für die am 01. April 2025 beginnende fünfjährige Sitzungsperiode geeignete Personen als ehrenamtliche Verwaltungsrichter.

Wer sich für die Tätigkeit eines ehrenamtlichen Verwaltungsrichters interessiert, kann sich zur Aufnahme in die Vorschlagsliste melden. Diese Liste wird einem besonderen Ausschuss beim Verwaltungsgericht in Bayreuth zur Auswahl einer bestimmten Anzahl von Personen vorgelegt.

Das verantwortungsvolle Amt verlangt im hohen Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und - wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes – körperliche Eignung.

An sonstigen persönlichen Voraussetzungen müssen erfüllt sein:

  1. Deutsche Staatsangehörigkeit
  2. Vollendetes 25. Lebensjahr (Geburtstag vor dem 01.04.2000)
  3. Wohnsitz in Oberfranken

Nicht vorgeschlagen werden dürfen (§ 21 VwGO)

  1. Personen, die infolge Richterspruchs die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzen oder wegen einer vorsätzlichen Tat zu einer Freiheitsstrafe von mehr als 6 Monaten verurteilt worden sind.
  2. Personen gegen die Anklage wegen einer Tat erhoben ist, die den Verlust der Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter zur Folge haben kann.
  3. Personen, die nicht das Wahlrecht zu den gesetzgebenden Körperschaften des Landes besitzen.
  4. Personen die in Vermögensverfall geraten sind, sollen nicht zu ehrenamtlichen Richtern berufen werden.

Nach § 22 VwGO können schließlich nicht zu ehrenamtlichen Richtern berufen werden

  1. Mitglieder des Bundestages, des Europäischen Parlaments, der gesetzgebenden Körperschaften eines Landes, der Bundesregierung oder einer Landesregierung.
  2. Richter
  3. Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst (auch Angestellte der Sparkassen und Sozialversicherungen), soweit sie nicht ehrenamtlich tätig sind (ehrenamtlich tätige kommunale Wahlbeamte, Ruhestandsbeamte und Rentner können dagegen in die Vorschlagslisten aufgenommen werden).
  4. Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit.
  5. Rechtsanwälte, Notare und Personen, die fremde Rechtsangelegenheiten geschäftsmäßig besorgen.

Für die Tätigkeit als ehrenamtlicher Richter erhalten für ihre Einsätze bei Gericht eine Entschädigung nach dem Gesetz über die Vergütung von Sachverständigen, Dolmetscher*innen und Übersetzer*innen sowie die Entschädigung von ehrenamtlichen Richter*innen, Zeug*innen und Dritten – Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetz – JVEG.

Bitte richten Sie ihre Meldungen auf den Meldevordrucken unter Angabe von Familiennamen, Geburtsname, Vorname, Tag und Ort der Geburt, Wohnanschrift, derzeitiger Beruf bzw. Stand, bis zum 23.08.24 an das Landratsamt Forchheim, Geschäftsbereich 2, z. Hd. Herrn Dier, Am Streckerplatz 3, 91301 Forchheim. Meldevordrucke können telefonisch oder per Mail unter der Rufnummer 09191/86-2000 bzw. Frithjof.Dier@lra-fo.de angefordert werden.