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Forchheimer Stadtanzeiger
Ausgabe 20/2023
Aktuelles
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Stadtgespräch

am Sonntag, 8. Oktober, stehen in Bayern die Landtags- und Bezirkstagwahlen an, rund 23.500 Wahlberechtigte in Forchheim wählen dann ihre Abgeordneten für den Landtag bzw. den Bezirkstag.

Wählen ist oberste Bürgerpflicht – deswegen meine herzliche Bitte an Sie: Gehen Sie zur Wahl! Wer nicht wählt, lässt andere über die Zukunft entscheiden. Denn es geht um nicht weniger als um die Zukunft unserer Demokratie.

Auch Wahlhilfe ist Bürgerpflicht: 47 Teams sorgen am Wahlsonntag in den Wahllokalen mit Wahlvorsteher*in, Stellvertreter*in, Schriftführer*in, stellv. Schriftführer*in und Beisitzer*innen für einen reibungslosen Ablauf. Das Wahlamt der Stadt Forchheim ist zuständig für die Organisation und Durchführung von Wahlen. Dazu gehört neben der Vorbereitung der Wahlräume unter anderem auch die Einteilung und Berufung der Wahlvorstandsmitglieder und der an der Wahl beteiligten Kräfte, die Abwicklung der Rücklieferung aus den Wahlräumen am Wahlsonntag und am Montag nach der Wahl, Ergebnisermittlung und Ergebniskontrolle und die Koordination aller an der Wahl beteiligten städtischen Dienststellen. Wussten Sie, dass allein in der Stadt Forchheim ca. 400 wahlberechtigte Helfende benötigt werden? Selbstverständlich wird bei Wahlen auch das Verwaltungspersonal der Stadt Forchheim zum Wahldienst herangezogen - diese Personenzahl reicht jedoch nicht aus, um alle Wahllokale in Forchheim ausreichend zu besetzen. Daher danke ich an dieser Stelle, neben den Kolleg*innen in unserem Wahlamt und allen Mitarbeiter*innen der Stadtverwaltung, die zu diesem Ehrenamt berufen wurden, auch allen Freiwilligen, die an diesem Wahlsonntag ihren Dienst tun.

Wenn Sie wählen, geht es um das, was Ihnen wichtig ist. Wenn Sie nicht wählen, dann entscheiden andere. Gehen Sie zur Wahl und stärken Sie unsere Demokratie. Streichen Sie also den 8. Oktober in Ihrem Kalender an und setzen Sie aus Überzeugung zur Demokratie an diesem Tag Ihre Kreuzchen auf den Stimmzetteln!