Nach Ablauf der sechsmonatigen Aufbewahrungsfrist gem. § 973 BGB werden am
durch das Fundamt der Stadt Forchheim ca. 20 Fahrräder und sonstige Gegenstände wie z.B. Turnbeutel, Sporttaschen, Bekleidung, ein Kinderwagen versteigert.
An die Bevölkerung ergeht die Einladung, sich an der Versteigerung rege zu beteiligen. Die Versteigerungsgegenstände können vor der Versteigerung von 10:30 Uhr bis 11:00 Uhr besichtigt werden.
Die Versteigerung der Gegenstände erfolgt ohne Gewähr und Haftung für offene und versteckte Mängel. Die Gegenstände werden „wie gesehen“ versteigert. Nach dem Zuschlag können Beanstandungen nicht mehr berücksichtigt werden. Bei der Versteigerung kommt der Vertrag erst durch den Zuschlag zustande. Ein Gebot erlischt, wenn ein Übergebot abgegeben oder die Versteigerung ohne Erteilung des Zuschlages geschlossen wird (§ 156 BGB). Ein Widerrufsrecht besteht bei Verträgen die in der Form der Versteigerungen geschlossen werden nicht (§ 312 BGB).
Im Fundbüro der Stadt Forchheim, Sattlertorstr. 5, befinden sich derzeit folgende Fundsachen:
Schmuck
Armketten (Perlen, silberfarben, goldfarben, Leder u.a. Materialien)
Ringe (silberfarben, goldfarben) mit und ohne Stein o.ä.
Ohrringe (silberfarben, goldfarben) mit und ohne Stein o.ä.
- Creolen-, Stecker-,
Bekleidung
div. Jacken und Pullover,
Mützen, Hüte, Schals, Stirn- und Halsbänder, Cappys
Handschuhe (einzeln, paarweise)
Die Liste der aufgeführten Fundgegenstände beinhaltet auch die Funde aus Königsbad (nur Wertsachen wie z.B. Schmuck, Uhren, Geldbörsen und Mobilfunkgeräte) und Bücherei bis August 2023.
Verlorenes in Bahn und Bus, gehören zum VGN bzw. ÖPNV und werden in der Regel nicht im Fundbüro der Stadt Forchheim abgegeben.
Ausgenommen sind Fundgegenstände die in Bussen von Schmetterling Reisen aufgefunden werden. Diese bringt das Unternehmen ins Fundbüro Forchheim.