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Forchheimer Stadtanzeiger
Ausgabe 24/2023
Bauen & Wohnen
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Kundeninformation der Stadtwerke Forchheim GmbH

Die Stadtwerke Forchheim weisen darauf hin, dass bei Dauerfrost und besonders tiefen Außentemperaturen alle technischen Einrichtungen von Wasser-Hausanschlüssen, insbesondere auch innerhalb von Gebäuden, durch geeignete Maßnahmen vor Frostschäden zu schützen sind.

Die Anschlussnehmer*innen sollten in eigenem Interesse darauf achten, die Räume, in denen sich frei verlegte Wasserleitungen befinden, durch Schließen aller Fenster und unnötiger Öffnungen (Achtung bei Zuluftöffnungen in Heizungsräumen, diese müssen offen bleiben) vor Frost zu schützen.

Bei anhaltender extremer Kälte kann es auch notwendig sein, solche Räume in geeigneter Weise auf Plusgrade zu heizen.

Vorsorglich sei noch erwähnt, dass nach AVBWasserV § 10 Abs. 3 als Rechtsbasis für den Hausanschluss und die Lieferung von Wasser der*die Anschlussnehmer*in auch für Anlagenteile, die dem Versorger gehören und von diesem zu unterhalten sind, verantwortlich ist. Der*Die Anschlussnehmer*in muss diese vor Beschädigung und Umwelteinflüssen schützen. Dies bedeutet, dass bei einem Schaden durch Frost auf Grund von Fahrlässigkeit im Gebäude alle entstehenden Kosten von den Anschlussnehmenden zu tragen sind!

Aus diesem Grund und um etwaige Schäden und Kosten von Ihnen abzuwenden, bitten die Stadtwerke Forchheim um Beachtung.