Immer wieder kommt es in unseren Straßen zu Engstellen, weil Fahrzeuge so abgestellt werden, dass für den übrigen Verkehr zu wenig Platz bleibt.
Die Stadt Forchheim möchte alle Verkehrsteilnehmenden erinnern:
Das Parken ist nicht zulässig, wenn dadurch weniger als 3,05 Meter Fahrbahnbreite frei bleiben. Diese sogenannte Restfahrbahnbreite beschreibt den Teil der Straße, der nach dem Parken noch befahrbar ist, also den Raum, den andere Fahrzeuge, insbesondere Feuerwehr, Rettungsdienst oder Müllabfuhr, zum sicheren Durchfahren benötigen.
Nach § 12 Absatz 1 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) darf niemand so halten oder parken, dass dadurch der fließende Verkehr behindert wird. Gerichte haben hierfür eine Mindestbreite von 3,05 Metern als erforderlich festgelegt, um Einsatzfahrzeugen eine ungehinderte Durchfahrt zu ermöglichen. Die Verkehrsüberwachung wird die Einhaltung dieser Regelung regelmäßig kontrollieren. Wer sein Fahrzeug dennoch so abstellt, dass der Verkehrsraum zu eng wird, muss mit einem Verwarn- oder Bußgeld und im Einzelfall auch mit dem Abschleppen des Fahrzeugs rechnen.
Unsere Bitte:
Achten Sie beim Parken bitte immer darauf, dass genug Platz bleibt, auch wenn andere Fahrzeuge dort bereits stehen. Nur so können wir alle gemeinsam dafür sorgen, dass Straßen, Einsatz- und Versorgungsfahrzeuge jederzeit sicher passieren können.
Wir danken Ihnen für Ihre Rücksichtnahme und Ihr Verständnis.
Ihre Stadt Forchheim
Ordnungsamt