Bei der Kommunalwahl am Sonntag, 8. März 2026, sind die Bürger*innen Forchheims zur Stimmabgabe aufgerufen. Gewählt werden der Oberbürgermeister bzw. die Oberbürgermeisterin, der Stadtrat, der Landrat bzw. die Landrätin sowie der Kreistag. Rund 24.500 Wahlberechtigte entscheiden damit über die politische Zusammensetzung in Stadt und Landkreis für die kommenden Jahre.
Nachfolgend haben wir die wichtigsten Informationen zur Wahl für Sie zusammengestellt.
Wahlberechtigt sind alle deutschen Staatsangehörigen sowie Staatsangehörige anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union, die
| • | am Wahltag mindestens 18 Jahre alt sind (Geburtsdatum spätestens 8. März 2008), |
| • | seit mindestens zwei Monaten, also seit dem 8. Januar 2026, ihren Lebensmittelpunkt in der Stadt Forchheim bzw. im Landkreis haben, |
| • | nicht aufgrund einer gerichtlichen Entscheidung vom Wahlrecht ausgeschlossen sind. |
Der Lebensmittelpunkt wird grundsätzlich dort angenommen, wo eine Person mit Hauptwohnsitz gemeldet ist. Seit 2019 dürfen außerdem auch Menschen an den Wahlen teilnehmen, für die ein*e Betreuer*in in allen Angelegenheiten bestellt ist.
Alle Wahlberechtigten erhalten ihre Wahlbenachrichtigung bis spätestens 15. Februar 2026 per Post. Sollten Sie bis zu diesem Zeitpunkt keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, wenden Sie sich bitte umgehend an das Wahlamt der Stadt Forchheim.
Auf der Wahlbenachrichtigung ist das Wahllokal angegeben, in dem Sie am Wahltag Ihre Stimme abgeben können. Außerdem enthält sie den Antrag für die Briefwahl.
Aufgrund einer gesetzlichen Änderung können Briefwahlunterlagen grundsätzlich erst ab Montag, 16. Februar 2026 (Rosenmontag) verschickt werden.
1. Schriftlich per Post
Füllen Sie den Antrag auf Briefwahl auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung vollständig aus und unterschreiben Sie ihn persönlich. Senden Sie den ausreichend frankierten Brief an:
Stadt Forchheim
Wahlamt – Einwohnermeldeamt
Sattlertorstraße 5
91301 Forchheim
Bitte beachten Sie, dass die Postlaufzeiten ausreichend eingeplant werden sollten. Ihre Wahlbriefe mit den ausgefüllten Wahlunterlagen können Sie bis Sonntag, 8. März 2026, 18:00 Uhr, auch direkt in den städtischen Briefkasten beim Wahlamt einwerfen.
2. Online
Die Beantragung der Briefwahl ist auch online über das Bürgerservice-Portal der Stadt Forchheim möglich. Scannen Sie hierzu den QR-Code auf Ihrer Wahlbenachrichtigung oder
nutzen Sie folgenden Link:
https://www.buergerservice-portal.de/bayern/forchheim/bsp_ewo_briefwahl#/
Bitte geben Sie Ihre persönlichen Daten exakt so ein, wie sie auf der Wahlbenachrichtigung angegeben sind.
Die 29 Wahllokale in der Stadt Forchheim sind am Sonntag, 8. März 2026, von 8:00 bis 18:00 Uhr geöffnet.
Zur Stimmabgabe bringen Sie bitte Ihre Wahlbenachrichtigung sowie ein amtliches Ausweisdokument (Personalausweis, Identitätskarte oder Reisepass) mit. Sollte die Wahlbenachrichtigung verloren gegangen sein, ist die Stimmabgabe auch allein mit einem gültigen Ausweisdokument möglich.
Erreicht bei der Wahl des Oberbürgermeisters bzw. der Oberbürgermeisterin oder des Landrats bzw. der Landrätin kein Kandidat und keine Kandidatin die erforderliche absolute Mehrheit von mehr als 50 Prozent der abgegebenen gültigen Stimmen, findet eine Stichwahl statt.
Diese ist für Sonntag, 22. März 2026, vorgesehen.
Die Stimmzettel im Überblick: | |
| Bei der Kommunalwahl erhalten Sie insgesamt vier Stimmzettel: | |
| • | Gelber Stimmzettel: |
| Wahl des Oberbürgermeisters bzw. der Oberbürgermeisterin |
| 1 Stimme |
| • | Hellblauer Stimmzettel: |
| Wahl des Landrats bzw. der Land rätin |
| 1 Stimme |
| • | Hellgrüner Stimmzettel: |
| Wahl des Stadtrats |
| 40 Stimmen |
| • | Weißer Stimmzettel: |
| Wahl des Kreistags |
| 60 Stimmen |
Für die Wahl des Stadt- und Kreistags können Sie Ihre Stimmen auf unterschiedliche Weise verteilen:
Kumulieren
Einzelne Bewerber*innen können bis zu drei Stimmen erhalten.
Panaschieren
Sie können Stimmen an Kandidat*innen verschiedener Parteien oder Wählergruppen vergeben.
Listenkreuz
Alternativ können Sie einen Wahlvorschlag unverändert annehmen, indem Sie ein Kreuz bei der gewünschten Liste setzen. Die Stimmen werden dann von oben nach unten auf die noch nicht gekennzeichneten Personen verteilt.
Liste mit Änderungen
Auch bei gesetztem Listenkreuz können Sie Namen streichen oder einzelnen Bewerber*innen zwei oder drei Stimmen geben.
Liste plus freie Stimmenvergabe
Sie können eine Liste wählen und zusätzlich Stimmen an Kandidat*innen anderer Listen vergeben. Zunächst werden die frei vergebenen Stimmen gezählt, die verbleibenden Stimmen werden anschließend auf die gewählte Liste verteilt.
Bitte achten Sie unbedingt darauf, die maximale Stimmenzahl nicht zu überschreiten:
Mehr als 40 Stimmen für den Stadtrat bzw. 60 Stimmen für den Kreistag machen den jeweiligen Stimmzettel ungültig.
Die Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge für die Wahl des Oberbürgermeisters oder der Oberbürgermeisterin und für die Wahl des Stadtrats finden Sie in dieser Ausgabe in den Amtlichen Bekanntmachungen.
Die Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge für die Wahl der Landrätin oder des Landrats und für die Wahl des Kreistags finden Sie auf der Website des Landratsamtes unter https://www.lra-fo.de/Landkreis/Wahlen/
Ausführliche Informationen zur Kommunalwahl finden Sie unter:
www.forchheim.de/wahlen
und unter
www.stmi.bayern.de/wahlen-und-abstimmungen/kommunalwahlen/
Außerdem finden Sie ab Seite 13 dieser Stadtanzeiger Ausgabe weitere amtliche Bekanntmachungen zur Kommunalwahl inklusive der Listen mit den zugelassenen Wahlvorschlägen.
Wir danken allen Wähler*innen für ihre Beteiligung an der Wahl und den zahlreichen Wahlhelfer*innen schon jetzt herzlich für ihr Engagement.
Wahlamt der Stadt Forchheim
Sattlertorstr. 5
wahlamt@forchheim.de