Auf Regeln bei der Erholung in der freien Natur machen das Landratsamt Forchheim und die Gebietsbetreuerin aufmerksam: Es gelten das Wegegebot und die Hunde-Anleinpflicht in Wiesenbrütergebieten!
Nachdem Winter zieht es zahlreiche Menschen in die Natur, um bei schönem Frühlingswetter Sonne zu tanken. Nicht immer ist dabei bewusst, dass auch in der freien Landschaft gerade im Frühjahr in großen Teilen des Landkreises ein Wegegebot gilt.
Um die aufkommenden Nutzpflanzen zu schonen, dürfen landwirtschaftliche Flächen wie Wiesen und Äcker in der gesamten Aufwuchszeit nicht betreten werden (Art. 30 Bay. Naturschutzgesetz). Das Spazieren auf Feld- und Wanderwegen dagegen ist kein Problem. In Wald und Forst müssen sich Fahrradfahrende ganzjährig an die Wege halten. In Naturschutzgebieten (NSG) gilt allgemein ein Wegegebot, um die gerade hier besonders wertvollen natürlichen Lebensgemeinschaften und seltenen Arten zu schützen. Im gesamten NSG bleiben Hunde angeleint und es darf weder auf noch abseits der Wege Fahrrad gefahren werden.
Wiesen sind ein beliebtes Ziel für Spaziergänger und Hundefreunde. Doch wir teilen diese schönen Flecken der Natur mit einer Reihe von störungsempfindlichen, wiesenbrütenden Vogelarten wie dem seltenen Wachtelkönig oder dem Braunkehlchen, die hier in wenigen Brutpaaren noch vorkommen. Unter anderem für diese Vogelarten wurden die Wiesen im Regnitztal zwischen Baiersdorf und Hausen sowie im Wiesenttal zwischen Forchheim und Ebermannstadt ins europaweite Schutzgebiets-Netz „NATURA 2000“ aufgenommen. Vom 1. April bis 31. August dürfen die Gebiete von Besucher*innen und Hunden nur auf Wegen betreten werden. Dies beugt auch einer möglichen Verunreinigung des Futters durch Hundekot vor, der u.a. bei Kühen zu ernsthaften gesundheitlichen Problemen führen kann. Zusätzlich gilt in den ausgewiesenen Wiesenbrütergebieten wegen der möglichen Beeinträchtigung besonders geschützter Tierarten gemäß § 44 Abs. 1 Nr. 1 Bundesnaturschutzgesetz eine Anleinverpflichtung.
Auf die Einhaltung der Gesetze achten die Naturschutzwächter*innen, die im Auftrag des Landratsamtes unterwegs sind.