Der Oberbürgermeister der Stadt Forchheim, Dr. Uwe Kirschstein, lädt alle Bürger*innen des gesamten Stadtgebietes herzlich ein zur Bürgerversammlung im Stadtteil Kersbach
„Forchheim Kersbach – Wie entwickelt sich unser Stadtteil?“
Die Zusammenkunft findet gemäß Art. 18 (Mitberatungsrecht) der Bayerischen Gemeindeordnung und der Satzung über die Abhaltung von Bürgerversammlungen der Stadt Forchheim vom 13.01.2025 statt am:
Freitag, 02.05.25,
16–18 Uhr,
in der Grundschule Kersbach,
Aula der Grundschule
Schülerweg 4,
91301 Forchheim.
| Tagesordnung: | |
| 1. | Begrüßung und Impulsvortrag des Oberbürgermeisters |
| 2. | Erörterung gemeindlicher Angelegenheiten mit Aussprache |
In der Bürgerversammlung können - im Gegensatz zu den regelmäßigen Bürgersprechstunden des Oberbürgermeisters - nur gemeindliche Angelegenheiten erörtert werden.
Es wird darum gebeten, Vorschläge zur Behandlung in der Bürgerversammlung schriftlich, mindestens eine Woche vor der Versammlung, entweder per Post an das Presse- und Informationsamt der Stadt Forchheim, St.-Martin-Str. 8, 91301 Forchheim oder per E-Mail über das Bürgerpostfach
buergeranfrage@forchheim.de einzureichen.
Teilnahme- und Rederecht
Die Bürgerversammlung findet vor Ort statt und ist der allgemeinen Öffentlichkeit zugänglich, für die Teilnahme ist eine Anmeldung nicht notwendig.
Das Rede- und Mitberatungsrecht in der Bürgerversammlung kann nur persönlich ausgeübt werden. Anträge dürfen nur von in Präsenz teilnehmenden Bürger*innen der Stadt Forchheim gestellt werden, die das Recht haben, an den Kommunalwahlen teilzunehmen. Wer an Abstimmungen teilnehmen möchte, muss ebenfalls wahlberechtigte*r Bürger*in der Stadt Forchheim sein. Diese Berechtigung muss mit einem Ausweis nachgewiesen werden. Es gilt eine Ausweispflicht.
Die Bürgerversammlungssatzung der Großen Kreisstadt Forchheim kann auf der städtischen Website unter folgendem Link eingesehen werden: