Die durch den Marktgemeinderat Freihung am 14.12.2022 beschlossene Änderungssatzung zur Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung vom 19.12.2018 wird hiermit öffentlich bekanntgemacht.
1. Satzung des Marktes Freihung
zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung des Marktes Freihung vom 19.12.2018
Aufgrund von Art. 8 des Kommunalabgabengesetzes erlässt der Markt Freihung folgende Satzung:
§ 1
Die Beitrags- und Gebührensatzung für die öffentliche Entwässerungseinrichtung des Marktes Freihung (Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung - BGS/EWS) vom 19.12.2018 (veröffentlicht durch Bekanntmachung in den gemeindlichen Aushangkästen am 20.12.2018) wird wie folgt geändert:
1. § 10 Abs. 1 Satz 2 erhält folgende Fassung:
2Die Gebühr beträgt 3,94 € pro Kubikmeter Abwasser.
§ 2
In-Kraft-Treten
Diese Satzung tritt am 01.01.2023 in Kraft.