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Markt Freihung Mitteilungsblatt
Ausgabe 1/2023
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Bekanntmachung

Die durch den Marktgemeinderat Freihung am 14.12.2022 beschlossene Änderungssatzung zur Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung vom 19.12.2018 wird hiermit öffentlich bekanntgemacht.

1. Satzung des Marktes Freihung

zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung des Marktes Freihung vom 19.12.2018

Aufgrund von Art. 8 des Kommunalabgabengesetzes erlässt der Markt Freihung folgende Satzung:

§ 1

Die Beitrags- und Gebührensatzung für die öffentliche Entwässerungseinrichtung des Marktes Freihung (Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung - BGS/EWS) vom 19.12.2018 (veröffentlicht durch Bekanntmachung in den gemeindlichen Aushangkästen am 20.12.2018) wird wie folgt geändert:

1. § 10 Abs. 1 Satz 2 erhält folgende Fassung:

2Die Gebühr beträgt 3,94 € pro Kubikmeter Abwasser.

§ 2

In-Kraft-Treten

Diese Satzung tritt am 01.01.2023 in Kraft.

Uwe König
Erster Bürgermeister