| Lfd.Nr.: | Tagesordnung und Beschluss |
| 436 | Genehmigung der Niederschrift vom 10.10.2023 |
| Die Mitglieder des Marktgemeinderates Freihung haben von der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 10.10.2023 durch Vorlage einer Abschrift Kenntnis erhalten. Einwendungen und Bedenken werden nicht erhoben. Sie wird mit den Beschlüssen Nrn. 432 mit 435 genehmigt. |
| einstimmig beschlossen Ja 13 Nein 0 |
| 437 | Gemeinde Gebenbach - Flächennutzungsplanänderung zur Ausweisung von Konzentrationszonen Windkraft - Frühzeitige Beteiligung |
| Die Mitglieder des Marktgemeinderates Freihung erhalten von der Bauleitplanung der Gemeinde Gebenbach zur Flächennutzungsplanänderung im Zuge der Ausweisung von Konzentrationszonen für Windkraft – Frühzeitige Beteiligung durch Vorlage der Planunterlagen der Landschaftsarchitekten und Stadtplaner Neidl + Neidl, Sulzbach-Rosenberg, und Vortrag Kenntnis. Die auszuweisende Konzentrationszone für Windkraft befindet sich im Osten der Ortschaft Gebenbach. Nach Beratung und Diskussion beschließt der Marktgemeinderat Freihung keine Stellungnahme anlässlich der frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange abzugeben. |
| einstimmig beschlossen Ja 13 Nein 0 |
| 438 | Kläranlage Freihung - Ausschreibung Klärschlammentwässerung für 2024 und 2025 - Ergebnis der Ausschreibung - Auftragsvergabe |
| Die Mitglieder des Marktgemeinderates Freihung erhalten vom Ausschreibungsergebnis zur Klärschlammentwässerung für die Kläranlage Freihung für die Jahre 2024 und 2025 durch Einsicht in die Ausschreibungsunterlagen Kenntnis. 1. Bürgermeister Uwe König erläutert die Sachlage. Festgestellt wird, dass drei Angebote beim Markt Freihung eingegangen sind. Billigstbietende Firma ist die Firma Martin Kraus Umwelttechnik GmbH & Co. KG, Waidhauser Str. 46b, 92648 Vohenstrauß mit einem Angebotspreis für die Klärschlammentwässerung von 17,45 €/m³ bei einem TS-Gehalt von 3 %. Nach Beratung und Diskussion stimmt der Marktgemeinderat Freihung der Vergabe der Klärschlammentwässerung für die Jahre 2024 und 2025 an die Fa. Martin Krauß Umwelttechnik GmbH & Co. KG, Waidhauser Str. 46b, 92648 Vohenstrauß, zu o.g. Konditionen zu. |
| einstimmig beschlossen Ja 14 Nein 0 |
| 439 | Neubau Mobilfunkmast in Seugast, Fl.Nr. 2141, Gemarkung Großschönbrunn - Nachbarbeteiligung gem. Art. 66 BayBO - Zustimmung |
| Die Mitglieder des Marktgemeinderates Freihung erhalten von der nachbarrechtlichen Beteiligung gem. Art. 66 Abs. 1 S. 1 BayBO zur vorgesehenen Errichtung eines Mobilfunkmastes auf der Fl.Nr. 2141, Gemarkung Seugast, durch das Schreiben der Firma SEMI Engineering Germany GmbH, Landshuter Allee 12, 80637 München, vom 16.10.2023 durch Vorlage und Vortrag Kenntnis. Mit Beschluss Nr. 355 der öffentlichen Sitzung vom 10.01.2023 hat der Marktgemeinderat der Vereinbarung der Telefonica Germany GmbH & Co. OHG, 14513 Teltow, auf Errichtung einer Sende- und Empfangsanlage für mobiles Breitband, zugestimmt. Bezüglich der Nachbarbeteiligung gem. Art. 66 BayBO stehend seitens des Marktes Freihung keine nachbarrechtlichen Einwände entgegen. Der Marktgemeinderat Freihung beschließt keine Stellungnahme abzugeben. |
| einstimmig beschlossen Ja 14 Nein 0 |
| 440 | Kath. Kirchenstiftung Freihung - Betriebskostenabrechnung Kindertagesstätte "St. Marien" zur Jahresrechnung 2022 - Genehmigung |
| Die Mitglieder des Marktgemeinderates Freihung erhalten von der Betriebskostenabrechnung 2022 für den Kindergarten „St. Marien“ Freihung durch Vorlage Kenntnis. Verwaltungsrat Max Heindl erläutert die Abrechnung. Für das Kalenderjahr 2022 (01.01. bis 31.12.) ergibt sich zum 31.12.2022 ein positives Ergebnis in Höhe von 17.762,25 €. Festgestellt wird, dass das positive Ergebnis auf die unterschiedlichen Abrechnungszeiträume (Kindergarten von 01.09.2021 bis 30.08.2022 Zuwendungsperiode vom 01.01.2022 bis 31.12.2022) zurückzuführen ist. Nach der Betriebskostenvereinbarung entfallen davon 80 v.H. (14.209,80 €) an den Markt Freihung und 20 v.H. (3.552,45 €) an die Kath. Kirchstiftung Freihung. Der Aussage der Kath. Kirchenstiftung Freihung vom 17.05.2023, dass durch Anmerken der Bischöflichen Finanzkammer eine Auszahlung des erwirtschafteten Betriebskostenüberschusses nicht vorgesehen ist, ist seitens der Verwaltung entgegenzuwirken. Verwaltungsrat Max Heindl erläutert, dass es sich hierbei nicht um einen Betriebskostenüberschuss, sondern genau genommen um einen Personalkostenzuschuss-Überschuss handle. Der Marktgemeinderat Freihung stimmt der Betriebskostenabrechnung 2022 vollinhaltlich zu. Die Verwaltung wird beauftragt die Formalitäten bzgl. der Auszahlung zwischen der Kath. Kirchenstiftung und dem Markt Freihung zu klären. Auf eine Auszahlung des gemeindlichen Anteils in Höhe von 14.209,80 € ist hinzuwirken. |
| einstimmig beschlossen Ja 14 Nein 0 |
| 441 | Antrag FC Freihung - Zuschuss zur Beschaffung eines Rasenmähtraktors |
| Die Mitglieder des Marktgemeinderates Freihung erhalten von dem Antrag des FC Freihung e.V. vom 08.10.2023, auf Zuschuss zur Beschaffung eines Rasenmähtraktors durch Vorlage und Vortrag Kenntnis. Wegen persönlicher Beteiligung des 1. Bürgermeisters Uwe König übernahm 2. Bürgermeister Klaus Siegert den Vorsitz zum Tagesordnungspunkt. Der FC Freihung beschaffte im Sommer 2023 nach einer Aktion der Fa. Milde günstig einen Rasenmähtraktor. Die Gesamtkosten beliefen sich auf 4.799,00 €. Nach eingehender Diskussion und Beratung stimmt der Marktgemeinderat Freihung einer nachträglichen Bezuschussung zu o.g. Maßnahme nach den Zuschussrichtlinien des Marktes Freihung mit 10 % (479,90 €) nach Vorlage der Rechnung zu. |
| einstimmig beschlossen Ja 12 Nein 0 |
| Abstimmungsvermerke:1. Bürgermeister Uwe König wegen persönlicher Beteiligung ausgeschlossen.MGR Oskar Götz wegen persönlicher Beteiligung ausgeschlossen. |
| 442 | Kath. Kirchenstiftung Großschönbrunn - Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach Art. 6 und Art. 15 DschG zur Innensanierung der Pfarrkirche "St. Johannes d.T." |
| Die Mitglieder des Marktgemeinderates Freihung erhalten von dem Antrag der Kath. Kirchenstiftung Großschönbrunn, auf Erteilung einer Erlaubnis nach Art. 6, Art. 15 Denkmalschutzgesetz (DSchG) zur Innensanierung der Pfarrkirche „St. Johannes d.T.“, Fl.Nr. 4475/32, Gemarkung Großschönbrunn, Dorfstr. 10, 92271 Freihung, durch Vorlage und Vortrag Kenntnis. Der Antrag sieht die Innensanierung und die Sanierung von Schäden an der Gebäudehülle der unter Denkmalschutz stehenden Pfarrkirche vor. Der vorliegende Antrag wird seitens des Marktgemeinderates Freihung befürwortet. Die Mitglieder des Marktgemeinderates Freihung erteilen gem. Art. 15 Abs. 1 DSchG das gemeindliche Einvernehmen. Der Antrag ist dem Landratsamt Amberg-Sulzbach – Denkmalschutzstelle – zur Erteilung der denkmalschutzrechtlichen Erlaubnis vorzulegen. |
| einstimmig beschlossen Ja 13 Nein 0 |