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Markt Freihung Mitteilungsblatt
Ausgabe 1/2024
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Beschlüsse der öffentlichen Sitzung des Marktgemeinderates Freihung vom 28.11.2023

Lfd.

Nr.:

Tagesordnung und Beschluss

443

Genehmigung der Niederschrift vom 07.11.2023

Die Mitglieder des Marktgemeinderates Freihung haben von der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 07.11.2023 durch Vorlage einer Abschrift Kenntnis erhalten. Einwendungen und Bedenken werden nicht erhoben. Sie wird mit den Beschlüssen Nrn. 436 mit 442 genehmigt.

einstimmig beschlossen Ja 15 Nein 0

444

Bebauungs- und Grünordnungsplan Baugebiet "Zierlohe" in Seugast - Beschlussmäßige Prüfung (1. Auslegung) der eingegangenen Bedenken und Anregungen sowie Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange

Die Mitglieder des Marktgemeinderates Freihung haben von den eingegangenen Stellungnahmen, sowie von den Anregungen und Bedenken der Träger öffentlicher Belange bzgl. der 1. Auslegung des Bebauungs- und Grünordnungsplanes Baugebiet Seugast „Zierlohe“, durch Vorlage einer Ausfertigung des Architekturbüros Schwirzer, Marktstr. 1, 92271 Freihung, vom 28.11.2023, Kenntnis erhalten.

Zu Aufstellung des vorgenannten Bauleitplans erfolgte eine Beteiligung aller Träger öffentlicher Belange. Diese hatten bis zum 16.10.2023 Gelegenheit zur Abgabe einer Stellungnahme. Außerdem fand in der Zeit vom 15.09.2023 bis 16.10.2023 eine öffentliche Auslegung als frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung statt.

Insgesamt wurden 56 Träger öffentlicher Belange angeschrieben. Für die Beteiligung am Bebauungs- und Grünordnungsplan haben 36 keine Stellungnahme abgegeben. Von den eingegangenen 20 Stellungnahmen wurden 13 Stellungnahmen ohne Einwendungen oder Hinweise abgegeben. 7 Stellungnahmen enthielten Einwendungen oder Hinweise.

Von Privatpersonen wurden keine Bedenken oder Anregungen vorgebracht.

Die eingegangenen Einwendungen oder Hinweise Nrn. 1 bis 7 werden wie folgt behandelt, die Aufstellung des Architekturbüros Schwirzer vom 28.11.2023 ist Bestandteil des Beschlusses.

Träger öffentlicher Belange:

1. Landratsamt Amberg-Sulzbach – Wasserrecht SG 52 vom 25.09.2023 – Nr. 1

Wasserrecht und Bodenschutzrecht – siehe Aufstellung Architekturbüro Schwirzer

Abwägungsbeschluss:

Der Marktgemeinderat Freihung nimmt die Hinweise unter Nr. 1 zur Kenntnis.

einstimmig beschlossen Ja 14 Nein 0

2. Bayernwerk Netz GmbH Weiden Kundencenter vom 14.09.2023 – Nr. 2

Grundsätzlich gibt es keine Einwände gegen den Bebauungs- und Grünordnungsplan, wenn die Hinweise unter Nr. 2 zur Kenntnis genommen werden.

Abwägungsbeschluss:

Der Marktgemeinderat Freihung nimmt die Hinweise unter Nr. 2 zur Kenntnis. Die notwendigen Flächen werden bei der Erschließungsplanung berücksichtigt.

einstimmig beschlossen Ja 14 Nein 0

3. Landratsamt Amberg-Sulzbach – Immissionsschutz SG 3 vom 12.10.2023 – Nr. 3

Aus immissionschutzfachlicher Sicht bestehen keine Einwände gegen die vorgelegte Planung.

Abwägungsbeschluss:

Der Marktgemeinderat Freihung nimmt die Hinweise unter Nr. 3 zur Kenntnis.

einstimmig beschlossen Ja 14 Nein 0

4. Handwerkskammer Niederbayern Oberpfalz Regensburg vom 09.10.2023 – Nr. 4

Grundsätzlich gibt es keine Einwände gegen den Bebauungs- und Grünordnungsplan, wenn die Hinweise unter Nr. 4 zur Kenntnis genommen werden.

Abwägungsbeschluss:

Der Marktgemeinderat Freihung nimmt die Hinweise unter Nr. 4 zur Kenntnis.

einstimmig beschlossen Ja 14 Nein 0

5. Regierung der Oberpfalz – Höhere Landesplanungsstelle SG 24 vom 10.10.2023 – Nr. 5

Siehe Aufstellung des Architekturbüros Schwirzer – Nr. 5

Abwägungsbeschluss:

Der Marktgemeinderat Freihung nimmt den Hinweis unter Nr. 5 zur Kenntnis. Nachstehender Hinweis wird in die Begründung des Textteils des Bebauungsplanes mit aufgenommen:

Die Bevölkerungszahlen im Markt Freihung stagnieren seit ca. 20 Jahren, gleichzeitig nimmt der Altersdurchschnitt der Freihunger Bürgerinnen und Bürger stetig zu. Ein ganz entscheidender Grund für diese Entwicklung ist, dass vom Markt Freihung über sehr lange Zeit keine Baugebiete ausgewiesen wurden. Es war im Markt Freihung zwei Jahrzehnte lang nicht möglich, über den Gebäudebestand die Nachfrage nach Wohnraum zu bedienen und/oder für den Neubau der dazu notwendigen Gebäude bedarfsgerecht neues Bauland auszuweisen.

Um die Potentiale der Innenentwicklung zu prüfen und ggf. zu nutzen, wurde zusammen mit weiteren benachbarten Gemeinden (AOVE) bereits 2019 ein Vitalitätscheck für Freihung durchgeführt (der Bericht dazu kann beim Markt Freihung eingesehen werden).

Weitere aktive Versuche die Möglichkeiten zur Nutzung des Bestandes zu optimieren, hat der Markt Freihung bereits in den Jahren 2016 und 2020 gestartet und im gesamten Gemeindegebiet eine schriftliche Eigentümerbefragung durchgeführt.

Trotz intensiver Bemühungen durch den Markt Freihung und eines eigens dafür eingestellten Innenentwicklungsmanagers (AOVE), ist es nicht gelungen, nachgefragten Wohnraum (im Gemeindegebiet) im erforderlichen Umfang zur Verfügung zu stellen.

Der im Markt Freihung vorhandene Gebäude- und verfügbare Wohnraumbestand kann die vorhandene Nachfrage an Wohnraum seit Jahren nicht decken. Jegliche Bereitstellung von Bauland scheiterte bisher regelmäßig an der Verfügbarkeit von geeigneten Flächen (da entweder keine Verkaufsbereitschaft der Eigentümer oder eine im Markt Freihung immer wieder festzustellende Bleibelastung auf den Grundstücken vorlag).

Der Markt Freihung kann dadurch seit Jahren weder der vorhandenen Nachfrage nach Wohnraum, noch der Nachfrage nach Bauland gerecht werden.

Seit dem Aufstellungsbeschluss für die Baugebiete Freihung „Kirchstraße“ und Seugast „Zierlohe“ sind bereits über 40 Vormerkungen von Bauwerbern (überwiegend junge Familien) beim Markt Freihung eingegangen.

Ohne die Ausweisung neuer, z.B. der beiden in Planung befindlichen Baugebiete können den Bauwerbern im Markt Freihung keine zu bebauenden gemeindlichen Grundstücke zur Verfügung gestellt werden.

Der Markt Freihung verfügt z. Zt. im kompletten Gemeindegebiet über keinen einzigen veräußerbaren Bauplatz.

Die in Privateigentum befindlichen bebaubaren Grundstücke, Brachflächen und Baulücken sind (trotz mehrfach durchgeführter, offensiver gemeindlicher Bewerbung) nicht oder nur in seltenen Ausnahmefällen marktverfügbar.

Entgegen des im „Demographischen Spiegel für Bayern“ vom Bayerischen Landesamt für Statistik prognostizieren leichten Bevölkerungsrückganges (Stand 2019 – 2466 Einwohner; Prognostiziert für 2022 – 2450 Einwohner) für Freihung, liegt eine spürbar steigende Tendenz (Stand 31.12.2022- 2577 Einwohner) bei den Bevölkerungszahlen vor.

Neben diesen mit Erstwohnsitz gemeldeten Bürgern haben noch ca. 300 weitere Bürger (nicht meldepflichtige und daher nicht registrierte US-Bürger bzw. NATO-Angehörige) ihren Wohnsitz im Markt Freihung. Auch diese Mitbewohner erhöhen den Handlungsdruck auf dem Wohnungsmarkt der Gemeinde.

Nachdem die Anfragen der, vor allem jungen, bisher noch ortsansässigen Gemeindebürger nach Bauland anhaltend groß sind, sich aufgrund von Wohnraummangel aber auch erste Anzeichen von Abwanderung erkennen lassen, sieht sich der Markt Freihung veranlasst, hier aktiv entgegenzuwirken.

Durch die Ausweisung von Bauland möchte der Markt Freihung diesem in nächster Zukunft absehbaren und wohl auch vermehrt (weil bisher alternativlos) auftretenden Trend einer Abwanderung entgegenwirken und zumindest den mit dem Ort verwurzelten Personen die Möglichkeit zur Errichtung ihres Wohngebäudes und damit einer Bleibe im Markt Freihung zu eröffnen.

Da es dem Markt Freihung, nach Jahrzehnten und schwierigen Grundstücksverhandlungen wieder einmal gelungen ist, geeignete (insbesondere auch ohne gefährdende Bleibelastung) Flächen für Bauland zu erwerben, wurde hierfür der vorliegende Bebauungsplan entwickelt und auf den Bedarf abgestimmt.

Die Grundstücksgrößen sind ortstypisch (etwas kleiner), sie sind dem örtlichen Kontext und der Nachfrage angepasst.

Die größeren Grundstücke sollen mitunter ungünstige Topographien oder Grundstückszuschnitte ausgleichen.

Die im Geltungsbereich des Bebauungsplanes liegenden Grundstücke über 900 m² sind nicht im Besitz des Marktes Freihung. Die Flächen wurden aufgenommen, um Grundstückserwerbe zu realisieren (z.B. Einbehalt für Eigenbedarf als Forderung ehem. Grundstückseigentümer), um eine wirtschaftliche lückenlose Bebauung zu ermöglichen und um eine einseitige Erschließung der gemeindlichen Grundstücke zu vermeiden.

Für das gesamte Baugebiet sind neben Einzelhäusern auch Doppelhäuser zugelassen.

Doppelhäuser sind zwar nicht ortsüblich, sind aber zum Zwecke der Flächeneinsparung gestattet. Für jede Gebäudeeinheit sind maximal 3 Wohneinheiten zulässig. Wobei die dritte Wohneinheit ausschließlich als Einliegerwohnung zulässig ist.

Neben der Ausweisung von neuem Bauland versucht der Markt Freihung auch weiterhin über die Nutzung von Baulücken, Brachflächen, Nachverdichtung, etc. dem Mangel an Wohnraum entgegen zu wirken.

In Einzelfällen konnte durch Revitalisierung neuer Wohnraum im Bestand geschaffen und das Ortsinnere aufgewertet werden.

Um die Innenentwicklung noch effizienter voranzubringen, wurde gemeinsam mit der Arbeitsgemeinschaft Obere Vils – Ehenbach (AOVE e. V.) ein Innentwicklungsmanager in Vollzeit eingestellt und eine gemeinsame Erklärung zur Innenentwicklung und zum Flächenmanagement beschlossen. Die AOVE - Erklärung zur Innenentwicklung und Stellungnahme des Innenentwicklungsmanager können beim Markt Freihung eingesehen werden.

einstimmig beschlossen Ja 14 Nein 0

6. Regionaler Planungsverband Oberpfalz-Nord, Neustadt a.d.W. vom 06.10.2023 – Nr. 6

Grundsätzlich gibt es keine Einwände gegen den Bebauungs- und Grünordnungsplan, wenn die Hinweise unter Nr. 6 zur Kenntnis genommen werden.

Abwägungsbeschluss:

Der Marktgemeinderat Freihung nimmt die Hinweise unter Nr. 6 zur Kenntnis.

einstimmig beschlossen Ja 14 Nein 0

7. Wasserwirtschaftsamt Weiden vom 18.09.2023 – Nr. 7

Aus Sicht des Wasserwirtschaftsamts Weiden kann der Bauleitplanung zugestimmt werden, wenn sie entsprechend den in Nr. 7 genannten Punkten und Anforderungen zur Kenntnis genommen wird bzw. überarbeitet wird.

Abwägungsbeschluss:

Der Marktgemeinderat Freihung nimmt die Hinweise unter Nr. 7 zur Kenntnis. Folgender Passus wird unter Punkt 2.11 – Allgemeine Hinweise mit aufgenommen: „Sollten darüber hinaus bei Aushubarbeiten organoleptische Auffälligkeiten des Bodens festgestellt werden, die auf eine schädliche Bodenveränderung oder Altlast hindeuten, ist unverzüglich das Landratsamt Amberg-Sulzbach zu benachrichtigen (Mitteilungspflicht gem. Art. 1 BayBodSchG). Der Aushub ist z.B. in dichten Containern mit Abdeckung zwischenzulagern bzw. die Aushubmaßnahme ist zu unterbrechen, bis der Entsorgungsweg des Materials geklärt ist.

Gegen das Entstehen schädlicher Bodenveränderungen durch Verrichtungen auf den betroffenen Flächen sind Vorsorgemaßnahmen zu treffen.“

einstimmig beschlossen Ja 14 Nein 0

Abstimmungsergebnis aufgeteilt in Unterpunkte

Abstimmungsvermerke:

MGR Heinrich Schwirzer wegen persönlicher Beteiligung ausgeschlossen.

445

Bebauungs- und Grünordnungsplan Baugebiet "Zierlohe" in Seugast - Genehmigung der Entwurfsplanung vom 28.11.2023 mit förmlicher Bekanntmachung der 2. Auslegung

Der Marktgemeinderat Freihung nimmt die Entwurfsplanung vom 28.11.2023 des Bebauungs- und Grünordnungsplanes Baugebiet Seugast „Zierlohe“ mit der 1. Abwägung der eingegangenen Einwände, Anregungen und Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange des Architekturbüros Schwirzer, Freihung, zur Kenntnis. Nach Diskussion und Beratung genehmigt der Marktgemeinderat Freihung die Entwurfsplanung mit den eingearbeiteten Abwägungen vollinhaltlich. Die 2. Auslegung ist somit mit förmlicher Bekanntmachung und Anschreiben der Träger öffentlicher Belange zu beginnen.

einstimmig beschlossen Ja 14 Nein 0

Abstimmungsvermerke:

MGR Heinrich Schwirzer wegen persönlicher Beteiligung ausgeschlossen.

446

Dorfgemeinschaftshaus Thansüß - Errichtung einer Fluchttreppe - Ergebnis der Ausschreibung - Auftragsvergabe

Die Mitglieder des Marktgemeinderates Freihung erhalten von dem Ausschreibungsergebnis mit Vergabevorschlag - Umbau und Modernisierung des Dorfgemeinschaftshauses Thansüß – Errichtung einer Fluchttreppe in Metallbauweise durch Vorlage der Ausschreibungsunterlagen Kenntnis. Festgestellt wird, dass fünf Firmen zur Abgabe eines Angebotes angeschrieben wurden. Von drei Firmen wurde ein Angebot abgegeben. Billigstbietende Firma mit einer Bruttoangebotssumme von 9.984,10 € war die Fa. Götz Metallbau GmbH, Kohlberg. Nach Beratung beschließt der Marktgemeinderat Freihung den Auftrag zur Errichtung einer Fluchttreppe der billigstbietenden Firma Götz Metallbau GmbH, Artesgrün 7, 92702 Kohlberg, zu erteilen. Die Verwaltung wird beauftragt alles Weitere in die Wege zu leiten.

einstimmig beschlossen Ja 14 Nein 0

Abstimmungsvermerke:

MGR Heinrich Schwirzer wegen persönlicher Beteiligung ausgeschlossen.

447

Dorfgemeinschaftshaus Thansüß - Erneuerung eines Zählerschrankes (Elektro) - Ergebnis der Ausschreibung - Auftragsvergabe

Die Mitglieder des Marktgemeinderates Freihung erhalten von dem Ausschreibungsergebnis mit Vergabevorschlag Umbau und Modernisierung des Dorfgemeinschaftshauses Thansüß – Einbau eines Zählerschrankes (mit und ohne Photovoltaikladestation) durch Vorlage der Ausschreibungsunterlagen des Architekturbüros Schwirzer, Freihung, Kenntnis. Festgestellt wird, dass drei Firmen zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert wurden. Drei Bieter haben ein Angebot abgegeben. Billigstbietende Firma war die Fa. Elektro Bauer aus Freihung zu einem Angebotspreis von brutto 8.049,96 € (mit Photovoltaikladestation) und brutto 4.875,73 € (ohne Photovoltaikladestation). Nach Beratung und Diskussion beschließt der Marktgemeinderat Freihung den Auftrag Einbau eines Zählerschrankes ohne Photovoltaikladestation an die billigstbietende Fa. Elektro Bauer, Mühlbergstr. 20, 92271 Freihung, zu einem Bruttoangebotspreis von 4.875,73 € zu erteilen. Die Verwaltung wird beauftragt alles Weitere in die Wege zu leiten.

einstimmig beschlossen Ja 14 Nein 0

Abstimmungsvermerke:

MGR Heinrich Schwirzer wegen persönlicher Beteiligung ausgeschlossen.

448

Dorfgemeinschaftshaus Thansüß - Erneuerung des Estrichbodens - Ergebnis der Ausschreibung - Auftragsvergabe

Die Mitglieder des Marktgemeinderates Freihung haben von dem Ausschreibungsergebnis mit Vergabevorschlag Umbau und Modernisierung des Dorfgemeinschaftshauses in Thansüß – Unterbodenarbeiten (Estrich- und Ausbauarbeiten) des Architekturbüros Schwirzer, Freihung, durch Vorlage Kenntnis erhalten. Festgestellt wird, dass 12 Firmen zur Abgabe eines Angebots aufgefordert wurden. Zwei Angebote sind eingegangen. Billigstbietender Anbieter ist die Firma Rubenbauer GmbH, Kümmersbruck, mit einer Bruttoangebotssumme in Höhe von 32.804,14 €. Nach Beratung erteilt der Marktgemeinderat Freihung den Auftrag für die Estrich- und Ausbauarbeiten (Unterbodenarbeiten) an die billigstbietende Firma Rubenbauer GmbH, Schwandorfer Str. 4c, 92245 Kümmersbruck, zum Bruttoangebotspreis von 32.804,14 €. Die Verwaltung wird beauftragt alles Weitere in die Wege zu leiten.

einstimmig beschlossen Ja 14 Nein 0

Abstimmungsvermerke:

MGR Heinrich Schwirzer wegen persönlicher Beteiligung ausgeschlossen.

449

Einziehung eines öffentlichen Feld- und Waldweges in Großschönbrunn, Teilfläche aus FlNr. 240, Gemarkung Großschönbrunn

Der Marktgemeinderat Freihung beschließt, das Teilstück des öffentlichen Feld- und Waldweges Fl.Nr. 240, Gemarkung Großschönbrunn (Verbindungsweg von der Gemeindeverbindungsstraße Großschönbrunn – Ehenfeld und dem Knüttelweg), wegen verkehrsrechtlicher Bedeutungslosigkeit (im Lageplan rot gekennzeichnet), einzuziehen. Das förmliche Verfahren für die Einziehung des Feldweges gem. Art. 8 BayStrWG ist durchzuführen. Der Lageplan ist Bestandteil des Beschusses.

einstimmig beschlossen Ja 15 Nein 0

450

Bauantrag zum Grundstück Fl.Nr. 2141, Gemarkung Großschönbrunn - Errichtung eines Mobilfunkmastes mit einer Höhe von ca. 45 Metern

Die Mitglieder des Marktgemeinderates Freihung erhalten von dem Bauantrag zum Grundstück Fl.Nr. 2141, Gemarkung Großschönbrunn, auf Errichtung eines Mobilfunkmastes mit einer Höhe von ca. 45 Metern durch Einsicht in die Planunterlagen Kenntnis. Bei dem geplanten Bauvorhaben handelt es sich um einen Sonderbau nach Art. 2 Abs. 4 BayBO. Das geplante Bauvorhaben liegt im Außenbereich. Einwendungen und Bedenken gegen das geplante Bauvorhaben werden nicht erhoben. Der Marktgemeinderat Freihung erteilt das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB. Der Bauantrag wird im gemeindlichen Bautenverzeichnis mit der Nr. 15/2023 geführt. Der Bauantrag ist dem Landratsamt Amberg-Sulzbach zur Genehmigung vorzulegen.

einstimmig beschlossen Ja 15 Nein 0

451

Antrag DJK Seugast e.V. - Zuschuss zur Beschaffung eines Rasenmähtraktors

Die Mitglieder des Marktgemeinderates Freihung erhalten von dem Antrag der DJK Seugast e.V. vom 09.11.2023, auf Zuschuss zur Beschaffung eines Rasenmähtraktors durch Vorlage und Vortrag Kenntnis. Stellvertretende Geschäftsleiterin Claudia Siegert erläutert die Sachlage. Beschafft werden soll ein Rasenmähtraktor der Fa. Milde, Gebenbach, zum Preis von 4.799,00 €. Nach Beratung stimmt der Marktgemeinderat Freihung einer Bezuschussung zur Beschaffung des Rasenmähtraktors nach den Zuschussrichtlinien des Marktes Freihung mit 10 % (479,90 €) nach Vorlage der Rechnung zu.

einstimmig beschlossen Ja 15 Nein 0