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Markt Freihung Mitteilungsblatt
Ausgabe 1/2025
Aus dem Rathaus - Am Anfang
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Beschlüsse der öffentlichen Sitzung des Marktgemeinderates Freihung vom 05.11.2024

Lfd.Nr.: Tagesordnung und Beschluss

527

Genehmigung der Niederschrift vom 22.10.2024

Die Mitglieder des Marktgemeinderates Freihung haben von der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 22.10.2024 durch Vorlage einer Abschrift Kenntnis erhalten. Einwendungen und Bedenken werden nicht erhoben. Sie wird mit den Beschlüssen Nrn. 518 mit 526 genehmigt.

einstimmig beschlossen Ja 12 Nein 0

528

Satzung über die Festsetzung der Grundsteuerhebesätze ab 01.01.2025 - Genehmigung

Die Mitglieder des Marktgemeinderates Freihung erhalten von der Notwendigkeit der Neufestsetzung der Grundsteuerhebesätze ab 01.01.2025, sowie dem Erlass einer Satzung zur Festsetzung der Grundsteuerhebesätze ab 01.01.2025 Kenntnis. Erster Bürgermeister Uwe König und Verwaltungsrat Max Heindl informierten die Marktgemeinderatsmitglieder durch Fachvortrag über die Reform und die finanzielle Konstellation der verschiedenen Festsetzungsmöglichkeiten. Bisher gilt für die Grundsteuer B ein Hebesatz von 350 % bis 31.12.2024 und für die Grundsteuer A ein Hebesatz von 350 % bis 31.12.2024.

Nach reger Diskussion stellt Marktgemeinderätin Erika Urban den weiterführenden Antrag den Hebesatz A auf 180 % und den Hebesatz B auf 190 % zu senken. Dem Antrag stimmt der Marktgemeinderat Freihung nicht zu.

mehrheitlich beschlossen Ja 12 Nein 1

Nach eingehender Beratung und Diskussion beschließt der Marktgemeinderat Freihung die Grundsteuerhebesätze ab 01.01.2025 wie folgt festzusetzen:

Grundsteuer A Grundsteuerhebesatz 350 %

Grundsteuer B Grundsteuerhebesatz 160 %

mehrheitlich beschlossen Ja 12 Nein 1

Die Verwaltung wird beauftragt, die Satzung mit Wirkung zum 01.01.2025 zu erlassen.

Abstimmungsergebnis aufgeteilt in Unterpunkte

529

Wasserversorgung Freihung - Gebührenbedarfsberechnung für die Haushaltsjahre 2025 bis 2028 - Festsetzung der Verbrauchsgebühr ab 01.01.2025

Die Mitglieder des Marktgemeinderates Freihung erhalten von der Gebührenbedarfsberechnung vom 09.10.2024 für die Haushaltsjahre 2025 bis 2028 durch Vorlage und Vortrag Kenntnis. Verwaltungsrat Max Heindl erläuterte das Gutachten des Kommunalberatungsbüros Bettina Radlbeck, Straubing, vom 09.10.2024.

Festgestellt wird, dass die Wasserverbrauchsgebühr ab dem 01.01.2025 um 0,78 €/m³ von derzeit 1,51 €/m³ auf insgesamt 2,29 €/m³ steigt. Verwaltungsrat Heindl erläuterte die Unterdeckung der Jahre 2021 bis 2024. Diese ist entsprechend des Kommunalen Abgabegesetzes (KAG) in den nächsten vier Jahren wieder auszugleichen. Die Gründe der Unterdeckung sind auf den Anstieg der Betriebskosten zurückzuführen (Personal-, Unterhalt- und Stromkosten). Der Rückgang der Verbrauchsmengen führt ebenso zu Mindereinnahmen. Es wird dem Marktgemeinderat empfohlen der Gebührenbedarfsberechnung zu folgen, die Verbrauchsgebühr entsprechend zu erhöhen und somit einen dauerhaften und kostendeckenden Betrieb der Wasserversorgungsanlage zu gewährleisten. Zudem empfiehlt die Verwaltung eine Anhebung der Grundgebühr um die Verbrauchsgebührenerhöhung geringer zu halten.

Die Erhöhung der Grundgebühr stellt sich wie folgt dar:

Nenndurchfluss der Aktuelle Grundgebühr Grundgebühr ab 01.01.25

Wasserzähler

bis 2,5 m³/h 15,00 € 42,00 €

bis 6 m³/h 18,00 € 72,00 €

bis 10 m³/h 25,00 € 97,50 €

Nach Beratung stimmt der Marktgemeinderat Freihung der vorliegenden Gebührenbedarfsberechnung für die Haushaltsjahre 2025 bis 2028 vollinhaltlich zu. Die Wasserverbrauchsgebühr für die Haushaltsjahre 2025 bis 2028 beträgt demnach 2,29 €/m³ zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die Grundgebühr wird wie oben dargestellt ab 01.01.2025 angehoben. Die Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung (BGS-WAS) ist mit Wirkung zum 01.01.2025 zu ändern.

mehrheitlich beschlossen Ja 8 Nein 5

530

Kinderkrippe Markt Freihung - Ausschreibung einer Trägerschaft für den Betrieb der Kinderkrippe - Genehmigung der Bekanntmachung

Die Mitglieder des Marktgemeinderates Freihung erhalten vom vorliegenden Entwurf der Ausschreibung (Interessensbekundung) einer Trägerschaft für den Betrieb der neu errichteten zweigruppigen Kinderkrippe in der Josef-Voit-Grundschule Freihung durch Vorlage und Vortrag Kenntnis. Verwaltungsrat Max Heindl erläutert die Ausschreibungsregularien. Nach Beratung stimmt der Marktgemeinderat Freihung der geänderten Interessensbekundung zu. Die Verwaltung wird mit der Veröffentlichung beauftragt.

einstimmig beschlossen Ja 13 Nein 0