Lfd.Nr.: Tagesordnung und Beschluss
| 427 | Genehmigung der Niederschrift vom 05.09.2023 |
| Die Mitglieder des Marktgemeinderates Freihung haben von der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 05.09.2023 durch Vorlage einer Abschrift Kenntnis erhalten. Einwendungen und Bedenken werden nicht erhoben. Sie wird mit den Beschlüssen Nrn. 414 mit 426 genehmigt. |
| einstimmig beschlossen Ja 12 Nein 0 |
| 428 | Gigabitausbaurichtlinie 2.0 der Bundesrepublik Deutschland - Beschluss für die Förderanträge in vorläufiger Höhe für Infrastruktur Bund und Kofinanzierung Freistaat Bayern |
| Die Fa. Glasfaser Direkt GmbH, welche ursprünglich den Auftrag zum Ausbau des Gigabitnetzes erhalten hat, hat Insolvenz angemeldet. Die Fa. CarMa networks GmbH, Entenmoorweg 9a, 27578 Bremerhaven, hat die Fa. Glasfaser Direkt GmbH vollumfänglich übernommen und es wird derzeit geprüft, inwieweit die bestehenden Verträge zu den vereinbarten Konditionen umgesetzt werden können. Da heute nicht sichergestellt werden kann, ob der Vertrag vonseiten der Fa. CarMa networks GmbH so realisiert wird, wurde parallel ein weiteres Förderverfahren nach „Gigabitausbaurichtlinie 2.0 der Bundesrepublik Deutschland“ gestartet. In diesem Programm erfolgt eine Förderung durch den Bund in Höhe von 50 % und vom Freistaat Bayern in Höhe von 40 %. Lediglich die restlichen 10 % der Gesamtsumme sind vom Markt Freihung zu tragen. Die Markterkundung ist abgeschlossen und es wurde kein Angebot für einen eigenwirtschaftlichen Ausbau abgegeben. Somit ist die gesamte Ausbaufläche förderfähig. Um die Förderung im Rahmen der Gigabitausbaurichtlinie 2.0 der BRD in Anspruch nehmen zu können, ist der Förderantrag bis spätestens 15.10.2023 zu stellen. Zudem ist ein beratendes Büro für die technische und formelle Unterstützung notwendig. Ein Angebot der Fa. Breitbandberatung Bayern mit Gesamtkosten in Höhe von 3.510.50 € (brutto) liegt vor. Der Marktgemeinderat nimmt davon Kenntnis. Sofern die Fa. CarMa networks GmbH den ursprünglichen Vertrag umsetzt und den neuen Zeitplan der Marktgemeinderat akzeptiert, kann die Förderung im Parallelverfahren wieder abgebrochen werden. Nach eingehender Diskussion entscheidet der Marktgemeinderat, dass der Fa. CarMa networks GmbH eine letzte Frist bis 06.10.2023 gesetzt wird, um den Markt Freihung eine endgültige Entscheidung mitzuteilen, ob der ursprüngliche Vertrag erfüllt werden kann. Weiterhin beschließt der Marktgemeinderat folgendes: 1. Den Förderanträgen in vorläufiger Höhe für Infrastruktur Bund und Kofinanzierung Freistaat Bayern wird zugestimmt. einstimmig beschlossen Ja 12 Nein 0 2. Der Vertrag mit der Fa. Breitbandberatung Bayern in Höhe von 3.510,50 € (brutto) soll abgeschlossen werden. Der Firma CarMa networks GmbH soll ein letzter Termin bis zum 06.10.2023 in Sachen Vertragserfüllung gesetzt werden. einstimmig beschlossen Ja 12 Nein 0 |
| Abstimmungsergebnis aufgeteilt in Unterpunkte |
| 429 | GVS Freihungsand BA II - Neuverlegung der Wasserleitung - Bahnübergang Schmelzmühle und Strobel Quarzsand - Querungen durch den Bahnkörper - Ergebnis der Ausschreibung - Auftragsvergabe |
| Das Ergebnis der im Tagesordnungspunkt genannten Ausschreibung liegt vor. Billigstbietende Firma ist die Strabag AG, Carl-Zeiss-Straße 16, 93142 Maxhütte-Haidhof mit einem Angebotspreis in Höhe von insgesamt 362.029,48 € vom 07.09.2023. Dies nimmt der Marktgemeinderat zur Kenntnis. Die Kosten werden zwischen dem Markt Freihung mit ca. 2/3 und der Fa. Strobel Quarzsand GmbH Freihung mit ca. 1/3 aufgeteilt. Es ist vor Baubeginn noch die Baufreigabe eines Grundstückseigentümers und die Zustimmung der Fa. Quarzsand Strobel GmbH einzuholen. Ursprünglich sollte die Durchpressung einer Leitung zusammen im Zuge anderer Bauarbeiten der Deutschen Bahn am Bahnübergang Schmelzmühle erfolgen. Dies konnte jedoch nicht realisiert werden. Der jetzige Verlauf der Durchpressung an einer anderen Stelle bei der Schmelzmühle bietet insoweit Vorteile, da es hier keine Berührungspunkte mit Signaltechnik der Deutschen Bahn gibt und sich somit evtl. später auftretende Bauarbeiten an der Leitung einfacher gestalten. Nach eingehender Diskussion stimmt der Marktgemeinderat Freihung der Auftragsvergabe an die Fa. Strabag AG zum Angebotspreis in Höhe von 362.029,48 € zu. Die Verwaltung wird beauftragt die entsprechenden Schritte einzuleiten. |
| einstimmig beschlossen Ja 12 Nein 0 |
| 430 | Bauanträge zu den Grundstücken Fl.Nrn. 964, 966/7, 966/10, Gemarkung Gressenwöhr - Abbruch einer Lagerhalle, Neubau von Lagerhallen, Aufstockung Laborgebäude |
| Die Mitglieder des Marktgemeinderates Freihung haben von den Bauanträgen zu den Grundstücken Fl.Nrn. 964, 966/7 und 966/10, Gemarkung Gressenwöhr, Freihungsand, 92271 Freihung, auf Abbruch einer Lagerhalle, Neubau einer Lagerhalle, Neubau einer Halle für Prozesswärme, Errichtung eines Anbaus am bestehenden Hallengebäude „Johannhalle“ und Aufstockung eines bestehenden Laborgebäudes, durch Einsicht in die Planunterlagen Kenntnis erhalten. Die Bauvorhaben liegen in einem GE-Gebiet des Flächennutzungsplanes der Marktgemeinde Freihung. Die Erschließung ist gesichert. Nach Beratung beschließt der Marktgemeinderat Freihung folgendes:
einstimmig beschlossen Ja 11 Nein 0 Abstimmungsvermerke: MGR Heinrich Schwirzer wegen persönlicher Beteiligung ausgeschlossen.
einstimmig beschlossen Ja 11 Nein 0 Abstimmungsvermerke: MGR Heinrich Schwirzer wegen persönlicher Beteiligung ausgeschlossen.
einstimmig beschlossen Ja 11 Nein 0 Abstimmungsvermerke: MGR Heinrich Schwirzer wegen persönlicher Beteiligung ausgeschlossen.
einstimmig beschlossen Ja 12 Nein 0
einstimmig beschlossen Ja 11 Nein 0 Abstimmungsvermerke: MGR Heinrich Schwirzer wegen persönlicher Beteiligung ausgeschlossen. Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB wird zu den Bauanträgen Nrn. 1 – 5 erteilt. Die Bauanträge sind der Regierung von Oberfranken, Bayreuth, zur bergrechtlichen Genehmigung nach dem Bundesberggesetz vorzulegen. |
| Abstimmungsergebnis aufgeteilt in Unterpunkte |
| 431 | Tekturplan zum Grundstück Fl.Nr. 194, Gemarkung Freihung, Elbarter Straße 7 - Errichtung einer Hangeinfassung bzw. Befestigung |
| Die Mitglieder des Marktgemeinderates Freihung haben von dem Tekturplan zum Grundstück, Fl.Nr. 194, Gemarkung Freihung, Elbarter Str. 7, 92271 Freihung, auf Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage – Errichtung eines Natursteinhanges, durch Einsicht in die Planunterlagen Kenntnis erhalten. Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplanes „Elbart“. Das Bauvorhaben erfüllt nicht die Festsetzungen des Bebauungsplanes. Einwendungen und Bedenken gegen das geplante Bauvorhaben werden nicht erhoben. Der Marktgemeinderat Freihung stimmt der Tekturplanung zur Errichtung eines Natursteinhanges mit der Maßgabe zu, dass die Standfestigkeit des Hanges gewährleistet sein muss. Der Marktgemeinderat Freihung erteilt das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB. Der Bauantrag wird im gemeindlichen Bautenverzeichnis mit der Nummer 7/2023 geführt. Der Bauantrag ist dem Landratsamt Amberg-Sulzbach zur Genehmigung vorzulegen. |
| einstimmig beschlossen Ja 12 Nein 0 |