In Bayern besteht seit 2013 für Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr ein Rechtsanspruch auf frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung oder in der Kindertagespflege (§ 24 Abs. 2 Satz 1 SGB VIII; Art. 1 Nr. 7 Kinderförderungsgesetz – KiföG).
Verantwortlich für die Bereitstellung eines Kinderbetreuungsplatzes sind die Kommunen.
Da im Markt Freihung aufgrund der großen Nachfrage der Bedarf an Betreuungsplätzen in den bestehenden Einrichtungen seit mehreren Jahren nicht mehr abgedeckt ist, hat sich der Marktgemeinderat 2022 dazu entschlossen hier schnellstmöglich Abhilfe zu schaffen.
In enger Abstimmung mit der Kath. Kirchenverwaltung Freihung als Betreiber des Kindergartens „St. Marien“, den zuständigen Stellen am Landratsamt Amberg-Sulzbach und der Regierung der Oberpfalz wurde der zusätzliche Bedarf ermittelt.
Es wurde festgestellte, dass in den nächsten Jahren mind. 2 Kinderkrippengruppen im Markt Freihung fehlen und dieser Bedarf an Plätzen vom kirchlichen Träger im bestehenden Kindergarten nicht unterzubringen bzw. zu betreuen ist.
Um Abhilfe zu schaffen, entschied sich der Marktgemeinderat Freihung nach der Untersuchung vieler örtlicher und baulicher Alternativen, nach eingehenden Beratungen und nach intensiven Abwägungen für den Einbau einer Kinderkrippe in die leerstehenden ehemaligen Hauptschulräume der Josef-Voit-Schule.
Im Sommer 2023 wurden weitere Planungen beauftragt und die Förder- und Bauanträge gestellt.
Da aufgrund der baulichen und örtlichen Gegebenheiten die geplanten Arbeiten und räumlichen Änderungen auch Einflüsse auf die Belange und den Betrieb der Grundschule erwarten ließen, wurden alle Planungen von Beginn an, mit der Schulleitung bzw. Vertretern der Schule abgestimmt.
Im April 2024 lagen die notwendigen Genehmigungen und Förderbescheide vor, so dass die rechtlichen und formalen Vorrausetzungen für die Ausführungsplanung und Ausschreibung der Leistungen erfüllt waren.
Auch wenn ein erster Eindruck bei einer früheren Gebäudenutzung als Schule und einer neuen Nutzung als Kindergarten ähnliche Anforderungen an Räume und Funktionen vermuten lassen, zeigt die nähere Betrachtung, dass hier kaum Schnittmengen vorhanden sind.
Die äußere Hülle, wie Außenwände, Fassade oder Dach des ehemaligen Schulgebäudes eignen sich zwar noch relativ gut für die Übernahme bei einer neuen Nutzung. Die Anforderungen an vorbeugenden Brandschutz, bauliche Rettungswege, Raumzuschnitte (Sanitärräume, Schlafräume, Gruppen- und Gruppennebenräume), Raumausstattung, Raumakustik und Technischer Ausbau unterscheiden sich aber komplett von früheren Anforderungen.
Aufgrund der umfassenden Eingriffe wurden für den Einbau im Bestand Investitionskosten von ca. 2 Mio. Euro berechnet.
Die Regierung der Oberpfalz fördert die Maßnahme mit maximal 910.000 Euro. Den Rest investiert der Markt Freihung eigenständig in die Zukunft der örtlichen Kinderbetreuung.
Trotz der prognostizierten Baukosten von ca. 2 Mio. Euro ergab die wirtschaftliche Prüfung durch die Regierung der Oberpfalz eine deutlich kostengünstigere Lösung als bei vergleichbaren Neubauten von Kindergärten in Bayern.
Mittlerweile sind die meisten Arbeiten vergeben, die Firmen beauftragt und seit September haben auch die eigentlichen Bauarbeiten begonnen.
Die Rückbau-, Abbrucharbeiten und Maurerarbeiten wurden teilweise bereits abgeschlossen und die Installationen für den technischen Ausbau haben begonnen.
Über die Wintermonate sollen im Gebäudeinneren die Rohbauarbeiten und danach die Ausbauarbeiten und Arbeiten im Außenbereich durchgeführt werden.
Die Fertigstellung der Maßnahme (ohne Außenanlagen) soll im September 2025 erfolgen.