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Markt Freihung Mitteilungsblatt
Ausgabe 12/2024
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Aus dem Rathaus

Der Marktgemeinderat Freihung hat in seiner Sitzung vom 05.11.2024 folgende Hebesätze für die Grundsteuer ab 01.01.2025 beschlossen:

Grundsteuer A

(Land- und Forstwirtschaft):

350 %

Grundsteuer B

(Bauland – bebaut und unbebaut):

160 %

Diese Hebesätze sind auch auf unserer Homepage unter

www.markt-freihung.de (Satzungen/ Verordnungen – Steuern/ Beiträge/ Gebühren) veröffentlicht.

Sollte bei Ihrem Grundsteuerbescheid vom Markt Freihung ein SEPA-Mandat (Formular für die Einzugsermächtigung) beigefügt sein, bitten wir Sie dies auszufüllen und beim Markt Freihung abzugeben bzw. per Mail an poststelle@markt-freihung.de zu senden. Dies ist der Fall, wenn uns grundsätzlich für die Grundsteuer kein SEPA-Mandat (Einzugsermächtigung) vorliegt bzw. ein neues Grundstück bei Ihnen veranlagt wurde, für welches das vorhandene SEPA-Mandat keine Gültigkeit hat.