Der Marktgemeinderat Freihung hat in seiner Sitzung vom 05.11.2024 folgende Hebesätze für die Grundsteuer ab 01.01.2025 beschlossen:
| Grundsteuer A | (Land- und Forstwirtschaft): | 350 % |
| Grundsteuer B | (Bauland – bebaut und unbebaut): | 160 % |
Diese Hebesätze sind auch auf unserer Homepage unter
www.markt-freihung.de (Satzungen/ Verordnungen – Steuern/ Beiträge/ Gebühren) veröffentlicht.
Sollte bei Ihrem Grundsteuerbescheid vom Markt Freihung ein SEPA-Mandat (Formular für die Einzugsermächtigung) beigefügt sein, bitten wir Sie dies auszufüllen und beim Markt Freihung abzugeben bzw. per Mail an poststelle@markt-freihung.de zu senden. Dies ist der Fall, wenn uns grundsätzlich für die Grundsteuer kein SEPA-Mandat (Einzugsermächtigung) vorliegt bzw. ein neues Grundstück bei Ihnen veranlagt wurde, für welches das vorhandene SEPA-Mandat keine Gültigkeit hat.