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Markt Freihung Mitteilungsblatt
Ausgabe 12/2025
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Beschlüsse der öffentlichen Sitzung des Marktgemeinderates Freihung vom 14.10.2025

Lfd.Nr.: Tagesordnung und Beschluss

612

Erweiterung der Tagesordnung

Die Mitglieder des Marktgemeinderates Freihung beschließen die Tagesordnung um den Tagesordnungspunkt „Einbau einer Kinderkrippe in die Josef-Voit-Schule Freihung – Wegearbeiten, Erd- und Kanalarbeiten, Betonarbeiten – 3. Nachtragsangebot – Genehmigung“ zu erweitern. Die Dringlichkeit wird festgestellt. Weitere Änderungen werden nicht erhoben.

einstimmig beschlossen Ja 12 Nein 0

613

Genehmigung der Niederschrift vom 23.09.2025

Die Mitglieder des Marktgemeinderates Freihung haben von der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 23.09.2025 durch Vorlage einer Abschrift Kenntnis erhalten. Einwendungen und Bedenken werden nicht erhoben. Sie wird mit den Beschlüssen Nrn. 604 mit 611 genehmigt.

einstimmig beschlossen Ja 12 Nein 0

614

Antrag TONI Lodging Homes GmbH auf Errichtung von sechs Ferienhäusern auf der Fl.Nr. 1204, Gemarkung Seugast - Änderung des Flächennutzungsplanes - Aufstellungsbeschluss

Die Mitglieder des Marktgemeinderates Freihung erhalten von dem Antrag der TONI Lodging Homes GmbH, Rothaar 3 ½, 92271 Freihung, auf Erstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit Änderung des Flächennutzungsplanes zur Errichtung von sechs Ferienhäusern auf der Fl.Nr. 1204, Gemarkung Seugast, durch Vorlage und Vortrag Kenntnis. Der Antrag umfasst die Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes des Marktes Freihung, sowie die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungs- und Grünordnungsplanes. Die Ausweisung des Bebauungsplanes umfasst das vorgenannte Grundstück mit einer Gesamtgröße von ca. 0,2 ha. Die TONI Lodging Home GmbH ist Eigentümer des Grundstücks. Das Grundstück befindet sich innerhalb des Flächennutzungsplanes in einem MD-Gebiet. Eine Flächennutzungsplanänderung ist demnach nicht erforderlich. Nach Beratung beschließt der Marktgemeinderat Freihung folgendes:

  • Dem Antrag auf Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes und Grünordnungsplanes zur Errichtung von 6 Ferienhäusern gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch wird zugestimmt (Aufstellungsbeschluss).
  • Für die planungs- und bauordnungsrechtlichen Festsetzungen im Bebauungsplan werden u.a. festgesetzt:
  • • „Maß der baulichen Nutzung, überbaubare Grundstücksfläche“ die maximale Grundflächenzahl GRZ 0,35• „Baugrenzen“ eine 3-Meter Baugrenze
  • Mit dem Vorhabensträger ist ein Durchführungsvertrag abzuschließen.
  • Sämtliche Kosten im Zusammenhang mit der Umsetzung des Aufstellungsbeschlusses verbunden mit allen Risiken in Bezug auf die Genehmigung der Maßnahme, hat der Vorhabensträger zu tragen.

einstimmig beschlossen Ja 12 Nein 0

615

Genehmigung der Jahresrechnung 2023

Die Mitglieder des Marktgemeinderates Freihung haben von der Jahresrechnung 2023 durch Vorlage sämtlicher Auswertungen mit Anlagen Kenntnis erhalten. Kämmerin Stephanie Wölfel erläutert die Eckpunkte der Jahresrechnung. Marktgemeinderätin und Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses Erika Urban verliest den Prüfungsbericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2023 mit Anmerkungen. Alle Anmerkungen und Einwendungen konnten geklärt werden. Weitere Einwendungen werden nicht erhoben. Der Marktgemeinderat Freihung stimmt gemäß Art. 102 Abs. 3 der Gemeindeordnung der durch den Rechnungsprüfungsausschuss örtlich geprüften Jahresrechnung 2023 in allen Teilen vollinhaltlich zu und erteilt die erforderliche Genehmigung und Entlastung.

einstimmig beschlossen Ja 12 Nein 0

616

Bauantrag zum Grundstück Fl.Nr. 252, Gemarkung Großschönbrunn, Ehenfelder Str. 2, 92271 Freihung - Anbau an bestehende Scheune

Die Mitglieder des Marktgemeinderates Freihung haben von dem Bauantrag zum Grundstück Fl.Nr. 252, Gemarkung Großschönbrunn, Hirschauer Str. 6, 92271 Freihung, auf Anbau an eine bestehende Scheune, durch Einsicht in die Planunterlagen Kenntnis erhalten. Das Bauvorhaben liegt in einem Gebiet ohne Bebauungsplan und fügt sich in die nähere Umgebung ein. Das Bauvorhaben liegt innerhalb der bebauten Ortslage. Die Erschließung ist gesichert. Einwendungen und Bedenken gegen das Bauvorhaben werden nicht erhoben. Der Marktgemeinderat Freihung erteilt das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB. Der Bauantrag wird im gemeindlichen Bautenverzeichnis mit der Nummer 21/2025 geführt. Das gemeindliche Einvernehmen ist dem Landratsamt Amberg-Sulzbach mitzuteilen und zur Genehmigung vorzulegen.

einstimmig beschlossen Ja 12 Nein 0

617

Einbau einer Kinderkrippe in die Josef-Voit-Schule Freihung - Sonnenschutz mit Schienen - Nachträgliche Genehmigung

Die Mitglieder des Marktgemeinderates Freihung erhalten nochmals von der bereits erfolgten Ausschreibung des Sonnenschutzes mit Schienen für den Einbau in die Kinderkrippe durch Vorlage der Ausschreibungsunterlagen und aktualisierten Angebote Kenntnis. Das günstigste Angebot erteilte die Fa. Georg Schmid GmbH & Co. Rollladenbau KG, Altmannshof 82, 92284 Poppenricht, mit einem Bruttoangebotspreis von 7.398,23 € für die Lieferung und Einbau von Außenraffstores und einem Bruttoangebotspreis von 5.794,11 € für die Lieferung und Einbau der dazugehörigen Sichtblenden. Der Auftrag wurde bereits an die Fa. Rollladenbau Schmid GmbH & Co. KG vergeben. Der Marktgemeinderat Freihung wurde Vergabe des Auftrags darüber informiert. Der Marktgemeinderat Freihung genehmigt die Vergabe nachträglich.

einstimmig beschlossen Ja 11 Nein 0

Abstimmungsvermerke:

MGR Heinrich Schwirzer wegen persönlicher Beteiligung ausgeschlossen.

618

Einbau einer Kinderkrippe in die Josef-Voit-Schule Freihung - Wegearbeiten, Erd- und Kanalarbeiten, Betonarbeiten - 1. Nachtragsangebot - Nachträgliche Genehmigung

Die Mitglieder des Marktgemeinderates Freihung erhalten von dem 1. Nachtragsangebot der Fa. MICKAN Generalbaugesellschaft Amberg mbH & Co. KG über nachträglich anfallende Erdarbeiten und Kanalbauarbeiten aufgrund der fehlenden Dachentwässerung des Schulgebäudes der Josef-Voit-Schule Freihung, im Zuge des Einbaus der Kinderkrippe in die Josef-Voit-Schule Freihung durch Vorlage und Vortrag Kenntnis. 1. Bürgermeister Uwe König erläutert die Sachlage. Der 1. Nachtrag beläuft sich auf 33.196,41 € brutto. Nach Beratung und Diskussion stimmt der Marktgemeinderat Freihung dem 1. Nachtragsangebot nachträglich zu.

einstimmig beschlossen Ja 11 Nein 0

Abstimmungsvermerke:

MGR Heinrich Schwirzer wegen persönlicher Beteiligung ausgeschlossen.

619

Einbau einer Kinderkrippe in die Josef-Voit-Schule Freihung - Wegearbeiten, Erd- und Kanalarbeiten, Betonarbeiten - 2. Nachtragsangebot - Nachträgliche Genehmigung

Die Mitglieder des Marktgemeinderates Freihung erhalten von dem 2. Nachtragsangebot der Fa. MICKAN Generalbaugesellschaft Amberg mbH & Co. KG über nachträglich anfallende Erdarbeiten und Kanalbauarbeiten aufgrund der Notwendigkeit der Herstellung eines neuen Entwässerungskanals mit Anbindung der bestehenden Dachfallleitungen an der Südseite des Haupteingangs der Krippe im Zuge des Einbaus der Kinderkrippe in die Josef-Voit-Schule Freihung durch Vorlage und Vortrag Kenntnis. 1. Bürgermeister Uwe König erläutert die Sachlage. Der 2. Nachtrag beläuft sich auf 28.855,75 € brutto. Nach Beratung und Diskussion stimmt der Marktgemeinderat Freihung dem 2. Nachtragsangebot nachträglich zu.

einstimmig beschlossen Ja 11 Nein 0

Abstimmungsvermerke:

MGR Heinrich Schwirzer wegen persönlicher Beteiligung ausgeschlossen.

620

Antrag auf isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes - Errichtung einer Zaunanlage

Die Mitglieder des Marktgemeinderates Freihung erhalten von dem Antrag auf isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes zum Grundstück Fl.Nr. 1385, Gemarkung Seugast, Elbart, Glückaufstr. 24, 92271 Freihung, durch Vorlage und Vortrag Kenntnis. Stellvertretende Geschäftsleiterin Claudia Siegert erläutert die Sachlage. Das Grundstück liegt im Bebauungsplan Elbart. Beantragt wird die Errichtung einer Zaunanlage um das Grundstück mit einer Höhe von 1,40 m (Ausführung in Doppelstabmattenzaun). Im Bebauungsplan „Elbart“ ist eine Einfriedung an öffentlichen Verkehrsflächen sowie an privaten Flächen mit der Gesamthöhe von max. 1,15 m festgesetzt. Die Beteiligung der Nachbarn wurde durchgeführt. Sämtliche Nachbarn haben dem Antrag zugestimmt. Nach Diskussion und Beratung stimmt der Marktgemeinderat Freihung der isolierten Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Elbart zur Errichtung der Zaunanlage mit einer Gesamthöhe von 1,40 m zu. Die Verwaltung wird beauftragt den Bescheid zu erteilen.

einstimmig beschlossen Ja 12 Nein 0

621

Regierung von Oberfranken, Bergrecht - Tektur gemeinschaftlicher obligatorischer Rahmenbetriebsplan für die Gewinnung von Quarzsand im Tagebau Sandholz der Firmen Strobel Quarzsand und Asmanit Dorfner - Abgabe einer Stellungnahme

Die Mitglieder des Marktgemeinderates Freihung erhalten von dem bergrechtlichen Beteiligungsverfahren der Regierung von Oberfranken – Bergamt Nordbayern zur Tektur Gemeinschaftlicher obligatorischer Rahmenbetriebsplan für die Gewinnung von Quarzsand im Tagebau Sandholz nordwestlich Kainsricht, Gemarkung Gebenbach und Adlholz, Gemeinde Gebenbach, Landkreis Am-Sul der Firmen Strobel Quarzsand GmbH, Freihung und Asmanit Dorfner GmbH & Co. Mineralaufbereitungs KG, Hirschau – Tektur, durch Vorlage und Vortrag Kenntnis. 1. Bürgermeister Uwe König erläutert die Sachlage. Nach Beratung und Diskussion beschließt der Marktgemeinderat Freihung keine Stellungnahme als angrenzende Kommune (Träger öffentlicher Belange) abzugeben.

einstimmig beschlossen Ja 12 Nein 0

622

Kommunalwahlen 2026 - Bestellung eines Wahlleiters und dessen Stellvertretung

Die Mitglieder des Marktgemeinderates Freihung haben von der Notwendigkeit der Berufung eines Wahlleiters und dessen Stellvertretung gem. Art. 5 Abs. 1 des Gemeinde- und Landkreiswahlgesetzes (GLKrWG) für die Kommunalwahl am 08.03.2026 durch Vortrag Kenntnis erhalten. Auf Vorschlag des Geschäftsleiters Max Heindl, stellt 1. Bürgermeister Uwe König nachstehenden Antrag. Der Marktgemeinderat Freihung beschließt folgende Besetzung:1. Zur Wahlleiterin wird die stellvertretende Geschäftsleiterin, Frau Verwaltungsfachwirtin Claudia Siegert, berufen.einstimmig beschlossen Ja 12 Nein 02. Zum Stellvertreter wird der geschäftsleitende Beamte, Herr Verwaltungsrat Max Heindl berufen.einstimmig beschlossen Ja 12 Nein 0

Abstimmungsergebnis aufgeteilt in Unterpunkte

623

Kommunalwahlen 2026 - Entschädigung der Wahlhelfer

Die Mitglieder des Marktgemeinderates Freihung erhalten von dem Vorschlag der Verwaltung über die Höhe der Entschädigung für Wahlhelfer bei der Kommunalwahl 2026 am 08. März 2026 durch Vorlage und Vortrag Kenntnis. Nach Beratung beschließt der Marktgemeinderat Freihung folgendes:1. Die Entschädigung je Wahlhelfer am 08.03.2026 wird auf 60,00 € festgesetzt (incl. Auszählung der Kreistagswahl am 09.03.2026).2. Die Entschädigung je Wahlhelfer am 08.03.2026 ab 18.00 Uhr wird auf 30,00 € festgesetzt (incl. Auszählung der Kreistagswahl am 09.03.2026).3. Die Entschädigung für Wahlhelfer bei einer eventuellen Stichwahl am 22.03.2026 wird auf 30,00€ festgesetzt.

einstimmig beschlossen Ja 12 Nein 0

624

Einbau einer Kinderkrippe in die Josef-Voit-Schule Freihung - Wegearbeiten, Erd- und Kanalarbeiten, Betonarbeiten - 3. Nachtragsangebot - Genehmigung

Die Mitglieder des Marktgemeinderates Freihung erhalten von dem 3. Nachtragsangebot der Fa. MICKAN Generalbaugesellschaft Amberg mbH & Co. KG über nachträglich anfallende Wege- und Erdarbeiten, Beton- und Landschaftsarbeiten im Zuge des Einbaus der Kinderkrippe in die Josef-Voit-Schule Freihung durch Vorlage und Vortrag Kenntnis. 1. Bürgermeister Uwe König erläutert die Sachlage. Der 3. Nachtrag beläuft sich auf 24.881,34 € brutto. Nach Beratung und Diskussion beschließt der Marktgemeinderat Freihung folgendes:

  • Dem 3. Nachtrag wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass die obere Stützmauer im Bereich des Werkraumes am Beginn des Weges nicht gebaut wird, sondern nur durch eine Böschung angefüllt werden soll. Der Stützmauer beim unteren Ausgang der Kinderkrippe wird zugestimmt.
  • Die Verwaltung wird beauftragt alles Weitere in die Wege zu leiten.

einstimmig beschlossen Ja 11 Nein 0

Abstimmungsvermerke:

MGR Heinrich Schwirzer wegen persönlicher Beteiligung ausgeschlossen.