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Markt Freihung Mitteilungsblatt
Ausgabe 2/2023
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(Jugend-)Schöffenwahl 2023 - Hier kann ich mich bewerben!

Schöffinnen und Schöffen sind ehrenamtliche Richterinnen und Richter in Strafsachen, die für eine Amtsperiode von fünf Jahren gewählt werden. Sie kommen bei den Strafkammern und Jugendkammern der Landgerichte sowie bei den Schöffengerichten bzw. Jugendschöffengerichten der Amtsgerichte zum Einsatz.

Die Wahlen für die Amtsperiode vom 1. Januar 2019 bis 31. Dezember 2023 haben im Laufe des Jahres 2018 stattgefunden. Die Wahlen für die nächste Amtsperiode vom 1. Januar 2024 bis 31. Dezember 2028 werden im Laufe des Jahres 2023 stattfinden.

Die Schöffinnen und Schöffen werden auf Vorschlag der Gemeinden bzw. der Jugendhilfeausschüsse bei den Jugendämtern von einem Wahlausschuss gewählt.

Bürgerinnen und Bürger, die sich für ein Schöffenamt interessieren, sollten sich bitte an den Markt Freihung, Sachgebiet 1, poststelle@markt-freihung.de oder 09646 9200 0 bzw. das zuständige Jugendamt wenden!

Das Bewerbungsformular und alle weiteren Informationen finden Sie unter www.markt-freihung.de

oder www.justiz.bayern.de/service/schoeffen/