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Markt Freihung Mitteilungsblatt
Ausgabe 2/2023
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Beschlüsse der öffentlichen Sitzung des Marktgemeinderates Freihung vom 13.12.2022

vom 13.12.2022

Lfd.Nr.: Tagesordnung und Beschluss

342

Genehmigung der Niederschrift vom 29.11.2022

Die Mitglieder des Marktgemeinderates Freihung haben von der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 29.11.2022 durch Vorlage einer Abschrift Kenntnis erhalten. Einwendungen und Bedenken werden nicht erhoben. Sie wird mit den Beschlüssen von Nrn. 337 mit 341 genehmigt.

einstimmig beschlossen Ja 10 Nein 0

343 Telefonica Germany GmbH & Co. OHG, 14513 Teltow - Neubau einer Sende- und Empfangsanlage für mobiles Breitband - Suchkreisinformation - Kenntnisnahme und weitere Vorgehensweise

Die Mitglieder des Marktgemeinderates Freihung erhalten von der geplanten Errichtung einer Sende- und Empfangsanlage für mobiles Breitband durch die Fa. Telefonica Germany GmbH & Co. OHG, 14513 Teltow, durch Vorlage und Vortrag Kenntnis. Geplant ist die Errichtung einer Mobilfunkstation mit einer Höhe von ca. 45 – 50 Metern zwischen den Gemeindeteilen Großschönbrunn und Nähe Seugast, auf dem gemeindeeigenen Grundstück Fl.Nr. 2141, Gemarkung Großschönbrunn, um sowohl die Ortsteile, als auch die Bundesstraße zwischen Seugast und Großschönbrunn zu versorgen. Es handelt sich um einen trilateralen Maststandort, der von allen drei großen Netzbetreibern genutzt werden kann. Der Standort, der schonend etwas abseits der B 299 platziert werden soll, wird zusätzlich für eine deutliche Verbesserung der Netzabdeckung in diesem Umfeld sorgen und unter anderem auch noch Weickenricht, Groß- und Kleinschönbrunn in großen Teilen mitversorgen können. Die Mitglieder des Marktgemeinderates Freihung nehmen dies zur Kenntnis. Die Bürgerschaft soll von diesem Vorhaben informiert werden.

zur Kenntnis genommen

344 Baugebiet "Seugast - Zierloh" - Planung mit den Festsetzungen des Bebauungsplanes - Genehmigung

Die Mitglieder des Marktgemeinderates Freihung erhalten vom aktuellen Planentwurf, Stand: 28.11.2022, des Architekturbüros Schwirzer, Freihung, zur Aufstellung eines Bebauungsplanes für das Baugebiet Seugast „Zierloh“ Kenntnis. Der Marktgemeinderat Freihung stimmt der Aufstellung eines Bebauungsplanes gemäß § 13 b Baugesetzbuch (BauGB) zu. Das Genehmigungsverfahren ist gemeinsam mit dem Architekturbüro Schwirzer, Marktstr. 1, 92271 Freihung, durchzuführen. Die Bauleitplanung wird im beschleunigten Verfahren gem. § 13 b BauGB mit der Öffentlichkeitsbeteiligung und der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange somit begonnen. Die vier am Bauleitverfahren beteiligten Eigentümer sollen schriftlich über die Überplanung ihrer Grundstücke informiert werden.

einstimmig beschlossen Ja 12 Nein 0

345 Vollzug des Haushaltsplanes 2022 - Darlehensaufnahme - Genehmigung

Die Mitglieder des Marktgemeinderates Freihung erhalten durch ausführlichen Vortrag des Geschäftsleiters Max Heindl von der Neuaufnahme eines Kommunaldarlehens (Ratendarlehen) zur Finanzierung von Investitionsmaßnahmen im laufenden Haushalt Kenntnis. Angeboten wird in Zusammenarbeit mit der Raiffeisenbank Auerbach-Freihung eG über die DZ HYP, Sentmaringer Weg 1, 48151 Münster, ein Ratendarlehen in Höhe von 500.000 € mit einer Laufzeit von 20 Jahren (Zinsbindung bis 30.12.2042) zum nominalen Zinssatz von 3,380 % (eff. 3,425 %). Nach eingehender Beratung und Notwendigkeit der Darlehensaufnahme, beschließt der Marktgemeinderat Freihung das Ratendarlehen mit vierteljährlicher Tilgungszahlung, erstmals am 30.03.2023, aufzunehmen. Die Aufnahme des Darlehens wurde durch die Kommunalaufsicht des Landratsamtes Amberg-Sulzbach mit Schreiben vom 16.11.2022 genehmigt.

einstimmig beschlossen Ja 12 Nein 0

346

Entwässerungsanlage Freihung - Gebührenbedarfsberechnung für die Jahre 2023 bis 2026 - Genehmigung

Die Mitglieder des Marktgemeinderates Freihung erhalten von dem Gutachten für die Gebührenbedarfsberechnung für die Entwässerungsanlage Freihung vom 16.09.2022 durch Vorlage einer Abschrift Kenntnis. Die Kalkulation wurde in Zusammenarbeit mit der Kommunalberatung Radlbeck, Straubing und der Verwaltung des Marktes Freihung erstellt. Grundlagen für die Kalkulation sind die Einnahmen und Ausgaben der Haushaltsjahre 2019 bis 2022 (Nachkalkulation) und die der zukünftigen Haushaltsjahre 2023 mit 2026. Verwaltungsrat Max Heindl erläutert die Kalkulation. Festgestellt wird, dass die Schmutzwassergebühr in den zukünftigen Haushaltsjahren 2023 bis 2026 mit einem Kalkulationszinssatz von 2,5 % von derzeit 2,66 €/m³ auf 3,94 €/m³ erhöht werden muss. Die Grundgebühr liegt wie bisher für Zählergrößen Dauerdurchfluss (Q³) bis 4 m³/h bei 84,00 €/Jahr, bis 10 m³/h bei 144 €/Jahr und bei 16 m³/h mit 195,00 €/Jahr. Festgestellt wird, dass ein dauerhafter wirtschaftlicher Betrieb der Entwässerungsanlage zu Grunde liegt. Den Grundsätzen, dass Kostenüber- und ‑unterdeckungen innerhalb des folgenden Bemessungszeitraumes auszugleichen sind und keine Gewinne erwirtschaftet werden dürfen, wird Rechnung getragen. Die Verwaltung empfiehlt dem Marktgemeinderat die Kalkulation mit einem Zinssatz von 2,5 % zu übernehmen und die Gebührensätze entsprechend anzupassen. Die Grundgebühr bleibt wie bisher festgesetzt. Nach Beratung stimmt der Marktgemeinderat dem Vorschlag der Verwaltung vorbehaltlos zu und genehmigt vollinhaltlich das vorliegende Gutachten zur Gebührenbedarfsberechnung der Kommunalberatung Radlbeck vom 16.09.2022 für die Entwässerungseinrichtung des Marktes Freihung. Für die kalkulatorische Verzinsung soll der Zinssatz in Höhe 2,5 v.H. angewandt werden.

mehrheitlich beschlossen Ja 11 Nein 1

347 1. Änderungssatzung der Beitrags- und Gebührensatzung (BGS) vom 19.12.2018 zur Entwässerungssatzung (EWS) - Genehmigung

Die Mitglieder des Marktgemeinderates Freihung erhalten von dem Entwurf der 1. Änderungssatzung der Beitrags- und Gebührensatzung (BGS) vom 19.12.2018 zur Entwässerungssatzung (EWS) durch Vorlage und Vortrag Kenntnis. Aufgrund der Empfehlung der Verwaltung stimmt der Marktgemeinderat Freihung dem Entwurf der 1. Änderungssatzung zur Entwässerungssatzung (EWS) vorbehaltlos zu. Die Satzung tritt am 01.01.2023 in Kraft.

mehrheitlich beschlossen Ja 11 Nein 1

348 Deutsche Bahn Netze - Änderung der Eisenbahnstrecke 5060 Neukirchen - Weiden - Rückbau der Weiche W1 und Lückenschluss bei Firma Gottfried, Thansüß

Die Mitglieder des Marktgemeinderates Freihung erhalten von dem Plangenehmigungsverfahren nach § 18 Abs. 1 AEG i.V.m. § 74 Abs. 6 VwVfG für das Bauvorhaben „Rückbau und Lückenschluss der Weiche W1“, bei Bahn-km 32,332 bis 32,364 der Strecke 5060 Neukirchen-Weiden im Markt Freihung (Lückenschluss bei Fa. Gottfried, Thansüß) durch die Deutsche Bahn Netze durch Vorlage und Vortrag Kenntnis. Nach Diskussion und Erörterung liegen keine Einwendungen und Bedenken vor. Der Marktgemeinderat Freihung beschließt, keine Stellungnahme an das Eisenbahn-Bundesamt, Außenstelle Nürnberg, abzugeben.

einstimmig beschlossen Ja 11 Nein 0

Abstimmungsvermerke:

MGR Erika Urban kurzzeitig abwesend.

349

Feuerwehren des Marktes Freihung - Ersatzbeschaffungen für 2023 - Genehmigung

Die Mitglieder des Marktgemeinderates Freihung erhalten von dem Ausschreibungsergebnis für die Ersatzbeschaffungen für 2023 der Feuerwehren des Marktes Freihung durch Vorlage und Vortrag Kenntnis. Verwaltungsrat Max Heindl erläutert eingehend die Ausschreibungsunterlagen und bestätigt die Notwendigkeit der Beschaffung. Nach Beratung und Diskussion beschließt der Marktgemeinderat Freihung, die Ersatzbeschaffungen der FF Freihung, FF Seugast, FF Thansüß und FF Großschönbrunn sowie Atemschutz an die billigstbietende Firma Wolfgang Jahn GmbH, Johann-Höllfritsch-Str. 8, 90530 Wendelstein, zum Bruttopreis in Höhe von 12.337,37 € zu vergeben. Den Zuschlag für die Sonderbeschaffung des Gasmessgerätes für die FF Freihung erhält die billigstbietende Firma Albert Ziegler GmbH, Albert-Ziegler-Str. 1, 89537 Giengen/Brenz zum Bruttopreis in Höhe von 1.504,15 €. Die Verwaltung wird beauftragt die Aufträge zu erteilen.

einstimmig beschlossen Ja 11 Nein 0

Abstimmungsvermerke:

MGR Moritz Lobenhofer kurzzeitig abwesend.

350

Antrag Glasfaser Direkt, Köln - Verlegung von Glasfaserkabel zur Breitbandversorgung nach Kaltenbrunn - Genehmigung

Die Mitglieder des Marktgemeinderates Freihung erhalten von dem Antrag der Glasfaser Direkt GmbH, Erftstr. 15-17, 50672 Köln, auf Verlegung von Glasfaserkabel zur Breitbandversorgung nach Kaltenbrunn durch Vorlage und Vortrag Kenntnis. 1. Bürgermeister Uwe König erläutert die Sachlage. Nach Beratung stimmt der Marktgemeinderat Freihung einer Verlegung von Glasfaserkabeln zur Breitbandversorgung nach Kaltenbrunn in dem öffentlichen Feld- und Waldweg, Fl.Nr. 3019, Gmkg. Thansüß, von Schickenhof bis zur Landkreisgrenze NEW, zu. Die Verwaltung wird beauftragt die entsprechenden Verträge zu schließen.

einstimmig beschlossen Ja 12 Nein 0

Verschiedenes

Informationen des 1. Bürgermeister Uwe König

  • Elternbefragung Bedarf Kiga/Krippenplätze ist abgeschlossen
  • Information Landkreislauf 2023 – Wechselstationen in Großschönbrunn u. Seugast
  • Info über zukünftige Ernennung von zwei Heimatpflegern Christian und Daniela Dotzler, Großschönbrunn
  • Info über zukünftige Ernennung zur Wanderwartin Katja Müller, Thansüß
  • Es findet ein Termin mit dem Jugendamt, einem privaten Träger und dem Markt Freihung am 09.01.2023 bzgl. der Kiga-Gruppe Waldkindergarten am Steinletz statt.

zur Kenntnis genommen

Wünsche und Anregungen

MGR Stefan Blind:

Straße Thansüß - KaltenbrunnBitte bei der Gemeinde Weiherhammer ansprechen ob nicht ihr Teil der Straße gerichtet werden kann.

MGRin Erika Urban:

Ist bzgl. Essen auf Rädern schon etwas unternommen worden?

1. Bgm. König:

Dies wird im neuen Jahr in Angriff genommen. (Homepage und Mitteilungsblatt)

MGR Christian Wiesneth:

Der Genehmigungsbescheid für das Regionalbudget ist bereits eingetroffen. Die Pergola für den Dorfplatz Großschönbrunn wird genehmigt.

Leider wurde seitens des Marktes Freihung nur 1 Projekt angemeldet und hier eine Menge Geld verschenkt.

zur Kenntnis genommen