| Lfd.Nr.: | Tagesordnung und Beschluss |
| 452 | Erweiterung der Tagesordnung |
Die Mitglieder des Marktgemeinderates Freihung beschließen die Tagesordnung um den Tagesordnungspunkt „Feuerwehren des Marktes Freihung – Ersatzbeschaffung für 2024 – Genehmigung“ zu erweitern. Die Dringlichkeit wird festgestellt. Weitere Änderungen werden nicht getroffen.
einstimmig beschlossen Ja 12 Nein 0
| 453 | Genehmigung der Niederschrift vom 28.11.2023 |
Die Mitglieder des Marktgemeinderates Freihung haben von der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 28.11.2023 durch Vorlage einer Abschrift Kenntnis erhalten. Einwendungen und Bedenken werden nicht erhoben. Sie wird mit den Beschlüssen Nrn. 443 mit 451 genehmigt.
einstimmig beschlossen Ja 12 Nein 0
| 454 | Bebauungs- und Grünordnungsplan Baugebiet Freihung "An der Kirchstraße" - Beschlussmäßige Prüfung (1. Auslegung) der eingegangenen Bedenken und Anregungen sowie Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange |
Die Mitglieder des Marktgemeinderates Freihung haben von den eingegangenen Stellungnahmen, sowie von den Anregungen und Bedenken der Träger öffentlicher Belange bzgl. der 1. Auslegung des Bebauungs- und Grünordnungsplanes Baugebiet Freihung „An der Kirchstraße“ durch Vorlage einer Aufstellung des Architekturbüros Schwirzer, Marktstr. 1, 92271 Freihung, vom 12.12.2023, Kenntnis erhalten. Zur Aufstellung des vorgenannten Bauleitplans erfolge eine Beteiligung aller Träger öffentlicher Belange. Diese hatten bis zum 16.10.2023 Gelegenheit zur Abgabe einer Stellungnahme. Außerdem fand in der Zeit vom 15.09.2023 bis 16.10.2023 eine öffentliche Auslegung als frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung statt. Insgesamt wurden 56 Träger öffentlicher Belange angeschrieben. Für die Beteiligung am Bebauungs- und Grünordnungsplan haben 34 keine Stellungnahme abgegeben. Von den eingegangenen 19 Stellungnahmen wurden 10 Stellungnahmen ohne Einwendungen oder Hinweise abgegeben. 9 Stellungnahmen enthielten Einwendungen oder Hinweise. Von 3 Privatpersonen wurden Bedenken oder Anregungen vorgebracht.Die eingegangenen Einwendungen oder Hinweise Nrn. 1 bis 12 werden wie folgt behandelt, die Aufstellung des Architekturbüros Schwirzer vom 12.12.2023 ist Bestandteil des Beschlusses.
1. Landratsamt Amberg-Sulzbach – Wasserrecht SG 52 vom 25.09.2023 – Nr, 1 Wasserrecht und Bodenschutzrecht – siehe Aufstellung Architekturbüro Schwirzer
Abwägungsbeschluss: Der Marktgemeinderat Freihung nimmt die Hinweise unter Nr. 1 zur Kenntnis
einstimmig beschlossen Ja 11 Nein 0
2. Regierung der Oberpfalz – Höhere Landesplanungsstelle – SG 24 vom 10.10.2023 – Nr. 2
Siehe Aufstellung Architekturbüro Schwirzer – Nr. 2
Abwägungsbeschluss: Der Marktgemeinderat Freihung nimmt den Hinweis unter Nr. 2 zur Kenntnis. Nachstehender Hinweis wird in die Begründung des Textteils des Bebauungsplanes mit aufgenommen: Die Bevölkerungszahlen im Markt Freihung stagnieren seit ca. 20 Jahren, gleichzeitig nimmt der Altersdurchschnitt der Freihunger Bürger stetig zu. Ein ganz entscheidender Grund für diese Entwicklung ist, dass vom Markt Freihung über sehr lange Zeit keine Baugebiete ausgewiesen wurden. Es war im Markt Freihung zwei Jahrzehnte lang nicht möglich, über den Gebäudebestand die Nachfrage nach Wohnraum zu bedienen und/oder für den Neubau der dazu notwendigen Gebäude bedarfsgerecht neues Bauland auszuweisen. Um die Potentiale der Innenentwicklung zu prüfen und ggf. zu nutzen, wurde zusammen mit weiteren benachbarten Gemeinden (AOVE) bereits 2019 ein Vitalitätscheck für Freihung durchgeführt (der Bericht dazu kann beim Markt Freihung eingesehen werden). Weitere aktive Versuche die Möglichkeiten zur Nutzung des Bestandes zu optimieren, hat der Markt Freihung bereits in den Jahren 2016 und 2020 gestartet und im gesamten Gemeindegebiet eine schriftliche Eigentümerbefragung durchgeführt. Trotz intensiver Bemühungen durch den Markt Freihung und eines eigens dafür eingestellten Innenentwicklungsmanagers (AOVE) ist es nicht gelungen, nachgefragten Wohnraum (im Gemeindegebiet) im erforderlichen Umfang zur Verfügung zu stellen. Der im Markt Freihung vorhandene Gebäude- und verfügbare Wohnraumbestand kann die vorhandene Nachfrage an Wohnraum seit Jahren nicht decken. Jegliche Bereitstellung von Bauland scheiterte bisher regelmäßig an der Verfügbarkeit von geeigneten Flächen (da entweder keine Verkaufsbereitschaft der Eigentümer oder eine im Markt Freihung immer wieder festzustellende Bleibelastung auf den Grundstücken vorlag). Der Markt Freihung kann dadurch seit Jahren weder der vorhandenen Nachfrage nach Wohnraum, noch der Nachfrage nach Bauland gerecht werden.Seit dem Aufstellungsbeschluss für die Baugebiete Freihung „Kirchstraße“ und Seugast „Zierlohe“ sind bereits über 40 Vormerkungen von Bauwerbern (überwiegend junge Familien) beim Markt Freihung eingegangen. Ohne die Ausweisung neuer, z. B. der beiden in Planung befindlichen, Baugebiete können den Bauwerbern im Markt Freihung keine zu bebauenden gemeindlichen Grundstücke zur Verfügung gestellt werden. Der Markt Freihung verfügt z. Z. im kompletten Gemeindegebiet über keinen einzigen veräußerbaren Bauplatz. Die in Privateigentum befindlichen bebaubaren Grundstücke, Brachflächen und Baulücken sind (trotz mehrfach durchgeführter, offensiver gemeindlicher Bewerbung) nicht oder nur in seltenen Ausnahmefällen marktverfügbar. Entgegen des im „Demographischen Spiegel für Bayern“ vom Bayerischen Landesamt für Statistik prognostizieren leichten Bevölkerungsrückganges (Stand 2019 – 2466 Einwohner; Prognostiziert für 2022 – 2450 Einwohner) für Freihung, liegt eine spürbar steigende Tendenz (Stand 31.12.2022- 2577 Einwohner) bei den Bevölkerungszahlen vor. Neben diesen mit Erstwohnsitz gemeldeten Bürgern haben noch ca. 300 weitere Bürger (nicht meldepflichtige und daher nicht registrierte US-Bürger bzw. NATO-Mitarbeiter) ihren Wohnsitz im Markt Freihung. Auch diese Mitbewohner erhöhen den Handlungsdruck auf dem Wohnungsmarkt der Gemeinde. Nachdem die Anfragen der, vor allem jungen, bisher noch ortsansässigen Gemeindebürger, nach Bauland anhaltend groß sind, sich aufgrund von Wohnraummangel aber auch erste Anzeichen von Abwanderung erkennen lassen, sieht sich der Markt Freihung veranlasst hier aktiv entgegen zu wirken. Durch die Ausweisung von Bauland möchte der Markt Freihung diesem in nächster Zukunft absehbaren und wohl auch vermehrt (weil bisher alternativlos) auftretenden Trend einer Abwanderung entgegenwirken und zumindest den mit dem Ort verwurzelten Personen die Möglichkeit zur Errichtung ihres Wohngebäudes und damit einer Bleibe im Markt Freihung zu eröffnen. Da es dem Markt Freihung, nach Jahrzehnten und schwierigen Grundstücksverhandlungen wieder einmal gelungen ist, geeignete (insbesondere auch ohne gefährdende Bleibelastung) Flächen für Bauland zu erwerben, wurde hierfür der vorliegende Bebauungsplan entwickelt und auf den Bedarf abgestimmt. Die Grundstücksgrößen sind ortstypisch (etwas kleiner), sie sind dem örtlichen Kontext und der Nachfrage angepasst.Die größeren Grundstücke sollen mit unter, ungünstige Topographie oder Grundstückszuschnitte ausgleichen. Die im Geltungsbereich des Bebauungsplanes liegenden Grundstücke über 900 m² sind nicht im Besitz des Marktes Freihung. Die Flächen wurden aufgenommen, um Grundstückserwerbe zu realisieren (z. B. Einbehalt für Eigenbedarf als Forderung ehem. Grundstückseigentümer), um eine wirtschaftliche lückenlose Bebauung zu ermöglichen und um eine einseitige Erschließung der gemeindlichen Grundstücke zu vermeiden
Für das gesamte Baugebiet sind neben Einzelhäusern auch Doppelhäuser zugelassen. Doppelhäusern sind zwar nicht ortsüblich, sind aber zum Zwecke der Flächeneinsparung gestattet. Für jede Gebäudeeinheit sind maximal 3 Wohneinheiten zulässig. Wobei die dritte Wohneinheit ausschließlich als Einliegerwohnung zulässig ist. Neben der Ausweisung von neuem Bauland versucht der Markt Freihung auch weiterhin über die Nutzung von Baulücken, Brachflächen, Nachverdichtung, etc. dem Mangel an Wohnraum entgegen zu wirken. In Einzelfällen konnte durch Revitalisierung neuer Wohnraum im Bestand geschaffen und das Ortsinnere aufgewertet werden. Um die Innenentwicklung noch effizienter voranzubringen, wurde gemeinsam mit der Arbeitsgemeinschaft Obere Vils – Ehenbach (AOVE e. V.) ein Innentwicklungsmanager in Vollzeit eingestellt und eine gemeinsame Erklärung zur Innenentwicklung und zum Flächenmanagement beschlossen. Die AOVE - Erklärung zur Innenentwicklung und Stellungnahme des Innenentwicklungsmanager können beim Markt Freihung eingesehen werden.
einstimmig beschlossen Ja 12 Nein 0
3. Regionaler Planungsverband Oberpfalz-Nord, Neustadt a.d.W. vom 06.10.2023 – Nr. 3
Grundsätzlich gibt es keine Einwände gegen den Bebauungs- und Grünordnungsplan, wenn die Hinweise unter Nr. 3 zur Kenntnis genommen werden.
Abwägungsbeschluss: Der Marktgemeinderat Freihung nimmt die Hinweise unter Nr. 3 zur Kenntnis.
einstimmig beschlossen Ja 12 Nein 0
4. Wasserwirtschaftsamt Weiden vom 18.09.2023 – Nr. 4
Grundsätzlich bestehen gegen die Bauleitplanung keine Einwände, wenn die Hinweise unter Nr. 4 zur Kenntnis genommen werden.
Abwägungsbeschluss: Der Marktgemeinderat Freihung nimmt den Hinweis unter Nr. 4 zur Kenntnis.
einstimmig beschlossen Ja 12 Nein 0
5. Immobilien Freistaat Bayern, Regensburg vom 13.10.2023 – Nr. 5
Grundsätzlich besteht gegen die Bauleitplanung ein Einwand, wenn die Hinweise in den Bebauungsplan mit eingearbeitet werden.
Abwägungsbeschluss: Der Marktgemeinderat Freihung nimmt den Hinweis der Immobilien Freistaat Bayern, Regensburg von Nr. 5 zur Kenntnis. Unter Punkt 2.11 – „Alter Bergbau“ wird ergänzend folgender Wortlaut aufgenommen: „Vor dem Eingriff in die Erdoberfläche wird empfohlen, die Bodenstabilität untersuchen zu lassen. Falls Beobachtungen zu altbergbaulichen Hinterlassenschaften oder Informationen bekannt werden, sind diese den zuständigen Behörden mitzuteilen.“
einstimmig beschlossen Ja 12 Nein 0
6. Landratsamt Am-Sul – Immissionsschutz SG 53 vom 04.10.2023 – Nr. 6
Stellungnahme zum Immissionsschutz gem. Aufstellung des Architekturbüros Schwirzer unter Nr. 6.
Abwägungsbeschluss: Der Marktgemeinderat Freihung nimmt den Hinweis des Landratsamtes Amberg-Sulzbach – Immissionsschutz zur Kenntnis und nimmt unter Punkt „Allgemeine Hinweise“ folgenden Wortlaut in den Textteil des Bebauungsplanes auf: „Im Umfeld des Baugebietes liegen u.a. landwirtschaftliche Betriebsstätten. Für die Beurteilung der zu erwartenden Immissionen ließ der Markt Freihung ein Gutachten (Immissionsschutztechnisches Gutachten – Hoock Partner Sachverständige PartGmbH – Projekt Nr.: FRH-6119-01 / 6119-01_E01.1 vom 14.02.2022) erstellen. Das Gutachten liegt beim Markt Freihung zur Einsicht aus.
einstimmig beschlossen Ja 12 Nein 0
7. Landratsamt Amberg-Sulzbach – Naturschutzbehörde SG 53 – Nr. 7
Stellungnahme aus naturschutzfachlicher Sicht gem. Aufstellung des Architekturbüros Schwirzer unter Nr. 7.
Abwägungsbeschluss: Der Marktgemeinderat Freihung nimmt die Hinweise des Landratsamtes Amberg-Sulzbach – Naturschutz SG 53 zur Kenntnis und nimmt bei der Bestandserfassung Schutzgut und Lebensräume die tatsächliche Nutzung „intensiv genutztes Grünland“ in den Textteil des Bebauungsplanes auf. Der Planungsfaktor wird auf Null gesetzt, wodurch eine Anrechnung (innerhalb des Geltungsbereiches) auf die Ausgleichsfläche entfällt. Die Kletterpflanze „Polygonum (Knöterich)“ wird aus der Pflanzliste gestrichen.
einstimmig beschlossen Ja 13 Nein 0
8. Gredler Franz – Einwand Privatperson vom 20.03.2023 – Nr. 8Die Abwägung zur ersten Stellungnahme des Bürgers Franz Gredler vom 20.03.2023 hat der Marktgemeinderat Freihung bereits durchgeführt und in die Entscheidung dazu in den vorliegenden, verfahrensgegenständlichen Entwurf vom 05.09.2023 aufgenommen. Auf die Aufstellung unter Nr. 8 des Architekturbüros Schwirzer wird Bezug genommen.
Abwägungsbeschluss: Der Marktgemeinderat Freihung nimmt das Schreiben des Herrn Franz Gredler vom 20.03.2023 vollumfänglich zur Kenntnis. Die Einwendungen und Bedenken wurden bereits im Entwurf vom 05.09.2023 berücksichtigt.
einstimmig beschlossen Ja 13 Nein 0
9. Gredler Franz – Einwand Privatperson vom 16.10.2023 – Nr. 9Nachfolgende Hinweise aus der Stellungnahme gem. Nr. 9 der Aufstellung des Architekturbüros Schwirzer. Zu 2.9 Duldungen
Abwägungsbeschluss: Der Marktgemeinderat Freihung nimmt den Hinweis zur Kenntnis.
einstimmig beschlossen Ja 13 Nein 0
Zu 2.11.4 Bodenuntersuchungen – Veröffentlichung Bodengutachten
einstimmig beschlossen Ja 13 Nein 0
Absetzungsbeschluss: Der Markgemeinderat Freihung nimmt den Hinweis zur Kenntnis, eine Veröffentlichung findet nicht statt. Das Bodengutachten kann beim Markt Freihung eingesehen werden.
Zu 2.11.8 Schutz des Oberbodens
Abwägungsbeschluss: Der Marktgemeinderat Freihung nimmt den Hinweis zur Kenntnis. Des Weiteren wird der Hinweis unter Ziffer 2.11.8 – Bodenschutz – Schutz des Mutterbodens ergänzt bzw. gestrichen. Der Satz „Im Baugebiet gilt dies insbesondere für die nicht überbaubaren Grundstücksflächen der privaten Parzellen“ wird gestrichen. Eingefügt wird der Satz: „Im Baugebiet gilt dies insbesondere für die nicht überbaubaren Grundstücksflächen aller Parzellen“.
einstimmig beschlossen Ja 13 Nein 0
Zu 5.1.4 Erhaltung von Bäumen und Sträuchern
Abwägungsbeschluss: er Marktgemeinderat Freihung nimmt den Hinweis zur Kenntnis und sieht eine Streichung des Punktes aus dem Textteil nicht vor.
einstimmig beschlossen Ja 13 Nein 0
10. Erbengemeinschaft Kummer/Dirschedl – Privatpersonen vom 17.03.2023 – Nr. 10
Die Abwägung zur ersten Stellungnahme der Bürger Erbengemeinschaft Kummer/Dirschedl vom 17.03.2023 hat der Marktgemeinderat Freihung bereits durchgeführt und in die Entscheidung dazu in den vorliegenden, verfahrensgegenständlichen Entwurf vom 05.09.2023 aufgenommen. Auf die Aufstellung unter Nr. 10 des Architekturbüros Schwirzer wird Bezug genommen.
Abwägungsbeschluss: Der Marktgemeinderat Freihung nimmt das Schreiben der Grundstückseigentümer Elisabeth Kummer, Annimarie Dirschedl und Johann Kummer vom 17.03.2023 vollumfänglich zur Kenntnis. Die Einwendungen und Bedenken wurden bereits im Entwurf vom 05.09.2023 berücksichtigt.
einstimmig beschlossen Ja 13 Nein 01
1. Erbengemeinschaft Kummer/Dirschedl – Privatpersonen vom 12.10.2023 – Nr. 11
Nachfolgende Hinweise aus der Stellungnahme gem. Nr. 11 der Aufstellung des Architekturbüros Schwirzer.Zu Ziffer 2.10 – Geländeanpassungen / Stützmauern
Abwägungsbeschluss: Der Marktgemeinderat Freihung nimmt den Hinweis zur Kenntnis und sieht eine Änderung im Textteil des Bebauungsplanes nicht vor.
einstimmig beschlossen Ja 13 Nein 0
Zu Ziffer 2.11.8 – Bodenschutz – Schutz des Oberbodens
Abwägungsbeschluss: Der Marktgemeinderat Freihung nimmt den Hinweis zur Kenntnis. Im Textteil unter Ziffer 2.11.8 – Bodenschutz – Schutz des Oberbodens soll folgender Wortlaut mit aufgenommen werden: „In den Bereichen, in denen eine Bebauung (Gebäude) nicht gestattet ist, aber nutzungsbedingte Überprägung (z.B. Auffüllungen, Stützmauern etc.) der Oberfläche geplant bzw. erforderlich sind, Anpassungen durchgeführt werden dürfen. Des Weiteren wird der Hinweis unter Ziffer 2.11.8 – Bodenschutz – Schutz des Mutterbodens ergänzt bzw. gestrichen. Der Satz „Im Baugebiet gilt dies insbesondere für die nicht überbaubaren Grundstücksflächen der privaten Parzellen“ wird gestrichen. Eingefügt wir der Satz: „Im Baugebiet gilt dies insbesondere für die nicht überbaubaren Grundstücksflächen aller Parzellen“.
einstimmig beschlossen Ja 13 Nein 0
Zu Ziffer 2.1.5 – Planungsrechtliche Festsetzungen
Abwägungsbeschluss: Der Marktgemeinderat Freihung nimmt den Hinweis zur Kenntnis.
einstimmig beschlossen Ja 13 Nein 0
Punkt Straßenentwässerung der Kirchstraße
Abwägungsbeschluss: Der Marktgemeinderat Freihung nimmt den Hinweis zur Kenntnis.
einstimmig beschlossen Ja 13 Nein 0
Zu Ziffer 1.2 – Einwände zum TextteilTatsächliche Nutzung der Grundstücke:
Abwägungsbeschluss: Der Marktgemeinderat Freihung nimmt den Hinweis zur Kenntnis. Im Textteil unter Ziffer 1.2 – Allgemeine Beschreibung des Gebietes und Begründung wird „Ackerland“ durch „intensiv genutztes Grünland“ ersetzt.
einstimmig beschlossen Ja 13 Nein 0
Einwand zur Bauart der Bebauung der Grundstücke – Einfamilienhaus/Doppelhaus
Abwägungsbeschluss: Der Marktgemeinderat Freihung nimmt den Hinweis zur Kenntnis und nimmt diesen in den Textteil des Bebauungsplanes mit auf. Dem städtebaulichen Charakter des ländlichen Ortes Freihung wird durch freistehende Einzel- und Doppelhäuser Rechnung getragen.
einstimmig beschlossen Ja 13 Nein 0
12. Johann Beyer – Privatperson vom 17.03.2023 – Nr. 12
Stellungnahme bzgl. fehlender Bodengutachten Auf die Aufstellung des Architekturbüros Schwirzer unter Nr. 12 wird Bezug genommen.
Abwägungsbeschluss: Der Marktgemeinderat Freihung nimmt das Schreiben des Herrn Johann Beyer vom 17.03.2023 vollumfänglich zur Kenntnis. Die Einwendungen und Bedenken wurden bereits im Entwurf vom 05.09.2023 berücksichtigt.
einstimmig beschlossen Ja 13 Nein 0
Abstimmungsergebnis aufgeteilt in Unterpunkte
Abstimmungsvermerke: MGR Heinrich Schwirzer wegen persönlicher Beteiligung ausgeschlossen.
| 455 | Flächennutzungsplanänderung Baugebiet Freihung "An der Kirchstraße" - Beschlussmäßige Prüfung (1. Auslegung) der eingegangenen Bedenken und Anregungen sowie Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange |
Die aufgrund der Stellungnahmen der „Träger öffentlicher Belange“ in den Bebauungsplan aufgenommenen Anregungen werden (sofern zutreffend) auch (sinngemäß) in den Flächennutzungsplan übernommen. Die Aufstellung des Architekturbüros Schwirzer, Freihung, vom 12.12.2023 über die eingegangenen Stellungnahmen ist Bestandteil dieses Beschlusses. Der Marktgemeinderat Freihung stimmt dem vollinhaltlich zu.
einstimmig beschlossen Ja 12 Nein 0
Abstimmungsvermerke:MGR Heinrich Schwirzer wegen persönlicher Beteiligung ausgeschlossen.MGR Klaus Siegert kurzzeitig abwesend.
| 456 | Bebauungs- und Grünordnungsplan mit Flächennutzungsplanänderung Baugebiet Freihung "An der Kirchstraße" - Genehmigung der Entwurfsplanung vom 12.12.2023 mit förmlicher Bekanntmachung der 2. Auslegung |
Der Marktgemeinderat Freihung nimmt die Entwurfsplanung vom 12.12.2023 des Bebauungs- und Grünordnungsplanes mit Flächennutzungsplanänderung des Baugebietes Freihung „An der Kirchstraße“ mit der 1. Abwägung der eingegangenen Einwände, Anregungen und Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange des Architekturbüros Schwirzer, Freihung, zur Kenntnis. Nach Diskussion und Beratung genehmigt der Marktgemeinderat Freihung die Entwurfsplanung mit den eingearbeiteten Abwägungen vollinhaltlich. Die 2. Auslegung ist somit mit förmlicher Bekanntmachung und Anschreiben der Träger öffentlicher Belange zu beginnen.
einstimmig beschlossen Ja 13 Nein 0
Abstimmungsvermerke: MGR Heinrich Schwirzer wegen persönlicher Beteiligung ausgeschlossen.
| 457 | Antrag Freiwillige Feuerwehr Thansüß - Zuschuss zur Beschaffung eines Faltzeltes |
Die Mitglieder des Marktgemeinderates Freihung erhalten von dem Antrag der Freiwilligen Feuerwehr Thansüß, vom 04.12.2023 auf Bezuschussung zur Anschaffung eines Faltzeltes, durch Vorlage und Vortrag Kenntnis. Stellvertretende Geschäftsleiterin Claudia Siegert erläutert den Antrag. Die Feuerwehr Thansüß beabsichtigt die Anschaffung eines Mastertent-Faltzeltes zum Bruttopreis von 4.195,02 € von der Fa. Zelte & Mehr Gerhard Wunder, 91346 Wiesenttal. Nach eingehender Diskussion und Beratung stimmt der Marktgemeinderat Freihung einer Bezuschussung der Maßnahme, nach den Zuschussrichtlinien des Marktes Freihung, mit 10 % (419,50 €) nach Vorlage der Rechnung zu.
einstimmig beschlossen Ja 14 Nein 0
| 458 | Bauantrag zum Grundstück Fl.Nr. 277, Gmkg. Seugast, Seugast 162, 92271 Freihung - Tekturplanung zum Bauantrag 8/1998 im Genehmigungsfreistellungsverfahren - Neubau eines Wohnhauses |
Die Mitglieder des Marktgemeinderates Freihung erhalten von dem Antrag auf Tekturplanung zum Grundstück Fl.Nr. 277, Gemarkung Seugast, Seugast 162, 92271 Freihung (im Genehmigungsfreistellungsverfahren) durch Vorlage und Vortrag Kenntnis. Der Marktgemeinderat Freihung wurde über die Tekturplanung informiert und nimmt den Antrag zur Kenntnis.
zur Kenntnis genommen
| 459 | Feuerwehren des Marktes Freihung - Ersatzbeschaffung für 2024 - Genehmigung |
Die Mitglieder des Marktgemeinderates Freihung erhalten von dem Ausschreibungsergebnis für die Ersatzbeschaffungen für 2024 der Feuerwehren des Marktes Freihung durch Vorlage und Vortrag Kenntnis. Verwaltungsfachwirtin Claudia Siegert erläutert eingehend die Ausschreibungsunterlagen und bestätigt die Notwendigkeit der Beschaffung. Nach Beratung und Diskussion beschließt der Marktgemeinderat Freihung, die Ersatzbeschaffungen der FF Freihung, FF Seugast und FF Thansüß (FF Großschönbrunn benötigt keine Ersatzbeschaffung) sowie Atemschutz an die billigstbietende Firma Wolfgang Jahn GmbH, Johann-Höllfritsch-Str. 8, 90530 Wendelstein, zum Bruttopreis in Höhe von 10.545,74 € zu vergeben. Die Verwaltung wird beauftragt die Aufträge zu erteilen.
einstimmig beschlossen Ja 14 Nein 0