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Markt Freihung Mitteilungsblatt
Ausgabe 2/2025
Aus dem Rathaus - Am Anfang
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Beschlüsse der öffentlichen Sitzung des Marktgemeinderates Freihung vom 10.12.2024

Lfd.Nr.

Tagesordnung und Beschluss

537

Genehmigung der Niederschrift vom 26.11.2024

Die Mitglieder des Marktgemeinderates Freihung haben von der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 26.11.2024 durch Vorlage einer Abschrift Kenntnis erhalten. Einwendungen und Bedenken werden nicht erhoben. Sie wird mit den Beschlüssen Nrn. 531 mit 536 genehmigt.

einstimmig beschlossen Ja 14, Nein 0

538

Entwässerungsanlage - Erneuerung einer Kanalleitung im OT Tanzfleck - Ergebnis der Ausschreibung - Auftragsvergabe

Die Mitglieder des Marktgemeinderates Freihung erhalten von dem neuerlichen Submissionsergebnis der nochmaligen Ausschreibung der Baumaßnahme Kanalsanierung im Ortsteil Tanzfleck, durch Vorlage und Vortrag Kenntnis. Festgestellt wird, dass 11 Anbieter ein Angebot abgegeben haben. Das Ingenieurbüro Lindschulte Amberg, schlägt nach Prüfung der Angebote vor, den Auftrag an den billigstbietenden Anbieter Fa. Hans Braun GmbH, Weiden, zum Angebotspreis von 368.097,64 € brutto zu vergeben. Nach Beratung beschließt der Marktgemeinderat Freihung die Baumaßnahme an die billigstbietende Fa. Hans Braun GmbH, Weiden, zum Bruttopreis von 368.097,64 € zu vergeben.

einstimmig beschlossen Ja 14, Nein 0

539

Bauantrag zum Grundstück Fl.Nr. 454/3, Gmkg. Großschönbrunn, Am Krautgarten 15, 92271 Freihung - Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage und Carport

Die Mitglieder des Marktgemeinderates Freihung haben von dem Bauantrag zum Grundstück, Fl.Nr. 454/3, Gemarkung Großschönbrunn, Am Krautgarten 15, 92271 Freihung, auf Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage und Carport, durch Einsicht in die Planunterlagen Kenntnis erhalten. Das Baugrundstück befindet sich innerhalb des Baugebietes „Sonnenwinkel“ Großschönbrunn. Das Bauvorhaben entspricht nicht den Festsetzungen des Bebauungsplanes. Die Grundflächenzahl des Bauvorhabens mit 0,49 ist deutlich über den Festsetzungen. Ebenso wird eine isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes in Form von Überschreitung der festgesetzten Baugrenze um 2,00 Meter beantragt. Nach Beratung und Diskussion beschließt der Marktgemeinderat Freihung dem Antrag auf Isolierte Befreiung auf Überschreitung der festgesetzten Baugrenze um 2,00 Meter nicht stattzugeben. Ebenso erhebt der Marktgemeinderat Freihung bzgl. der Grundflächenzahl des Bauvorhabens mit 0,49 Bedenken, sodass ein gemeindliches Einvernehmen seitens des Marktgemeinderates Freihung zum Bauantrag nach § 36 BauGB nicht erteilt wird. Der Bauantrag wird im gemeindlichen Bautenverzeichnis mit der Nr. 9/2024 geführt. Der Bauantrag ist dem Landratsamt Amberg-Sulzbach vorzulegen.

einstimmig beschlossen Ja 14, Nein 0

540

Entwässerungsanlage Freihung - Förderung nach RZWAS 2021 - Sanierung der Kläranlage Freihung - Überleitung der Abwässer von der Kläranlage Großschönbrunn nach Seugast - Grundsatzbeschluss

Bezugnehmend auf den Beschluss Nr. 510 der öffentlichen Sitzung vom 23.07.2024 soll der Grundsatzbeschluss zur Beantragung von Fördermaßnahmen im Bereich der Erneuerung und Renovierung von Abwasserleitung nach RZWas 2021 Nr. 2.2.1 um die Förderung der Sanierung der Kläranlage und Überleitung der Abwässer von der Kläranlage Großschönbrunn (Verbundleitung) erweitert werden. Der Marktgemeinderat nimmt das Erfordernis zur Kenntnis. Nach Beratung beschließt der Marktgemeinderat folgendes:

- Es sollen bis zum 31.12.2024 die Förderanträge für die Sanierung der Kläranlage Freihung nach RZWas 2021 Nr. 2.2.3 und die erstmalige Errichtung eines Verbundkanals von Großschönbrunn nach Seugast mit Auflassung der Kläranlage Großschönbrunns nach RZWas 2021 Nr. 2.2.2 gestellt werden.

- Auf die Neuauflage der RZWas 2025 (Frühjahr 2025) wird nicht gesetzt, da die Zuwendungsätze aller Wahrscheinlichkeit nach nicht steigen, sondern erfahrungsgemäß sinken werden.

- Die Verwaltung wird beauftragt, die erforderlichen Maßnahmen einzuleiten.

- Dieser Beschluss gilt als Generalbeschluss zur Beantragung von Fördermaßnahmen nach RZWas 2021 Nr. 2.2.2 und 2.2.3.

einstimmig beschlossen Ja 14, Nein 0