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Markt Freihung Mitteilungsblatt
Ausgabe 2/2025
Aus dem Rathaus - Am Anfang
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Appell an alle Hundebesitzer!

Da wir vor kurzem eine Meldung über frei laufende bzw. unangeleinte Hunde in Begleitung der Halterinnen/Halter in der Marktgemeinde erhalten haben, weisen wir aus gegebenem Anlass auf die geltende Hundeanleinverordnung (HAV) hin.

Wir appellieren an alle Hundebesitzer sich daran zu halten, um Gefahren und unangenehme Begegnungen für Mitbürgerinnen und Mitbürger zu verhindern.

Die Phrase „Der ist ganz brav, der tut doch nichts“ ist keine Entschuldigung!

Allein die Erscheinung eines großen Hundes kann für viele Mitbürgerinnen und Mitbürger beängstigend sein.

Ein Auszug der Hundeanleinverordnung:

§ 1 Anleinpflicht

(1) Wer Hunde in öffentlichen Anlagen oder auf öffentlichen Wegen, Straßen und Plätzen mit sich führt, hat dies so zu tun, dass andere nicht gefährdet, geschädigt oder belästigt werden.

(2) Zur Verhütung von Gefahren für Leben, Gesundheit, Eigentum oder die öffentliche Reinlichkeit sind Kampfhunde und große Hunde in allen öffentlichen Anlagen insbesondere in Parkanlagen, Sportplätzen und ähnlichen der Erholung der Bevölkerung dienenden öffentlichen Grundstücken sowie auf allen öffentlichen Wegen, Straßen und Plätzen innerhalb der geschlossenen Ortschaft zu jeder Tages- und Nachtzeit stets an einer reißfesten Leine mit einer Länge von höchstens 3,00 m und mit schlupfsicherem Halsband zu führen.

(3) Die Personen, die leinenpflichtige Hunde führen, müssen dabei jederzeit in der Lage sein, die Tiere körperlich zu beherrschen.

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