| Lfd.Nr.: | Tagesordnung und Beschluss |
| 460 | Erweiterung der Tagesordnung |
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| Die Mitglieder des Marktgemeinderates Freihung beschließen die Tagesordnung um den Tagesordnungspunkt „Bauantrag zum Grundstück Fl.Nr. 5, Gemarkung Thansüß, Hauptstr. 5, 92271 Freihung – Umbau eines Einfamilienwohnhauses zum Mehrgenerationenhaus“ zu erweitern. Die Dringlichkeit wird festgestellt. Weitere Änderungen werden nicht getroffen. |
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| einstimmig beschlossen Ja 12 Nein 0 |
| 461 | Genehmigung der Niederschrift vom 12.12.2023 |
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| Die Mitglieder des Marktgemeinderates Freihung haben von der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 12.12.2023 durch Vorlage einer Abschrift Kenntnis erhalten. Einwendungen und Bedenken werden nicht erhoben. Sie wird mit den Beschlüssen Nrn. 452 mit 459 genehmigt. |
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| einstimmig beschlossen Ja 12 Nein 0 |
| 462 | Klimaschutznetzwerk Oberpfalz - Weitere Teilnahme des Marktes Freihung |
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| Der Marktgemeinderat Freihung erhält von der Neugründung eines Kommunalen Klimaschutz-Netzwerk in der Oberpfalz zum Ausbau erneuerbarer Energien, Speicher und Netzinfrastruktur in der Oberpfalz, durch das Institut für Energietechnik (IfE), Amberg, durch Vorlage und Vortrag Kenntnis. 1. Bürgermeister Uwe König erläutert eingehend die Sachlage. Nach Diskussion und Erörterung beschließt der Marktgemeinderat Freihung aus Kostengründen keine erneute Teilnahme durch den Markt Freihung an dem neu zu gründenden kommunalen Klimaschutz-Netzwerk Oberpfalz. Die Verwaltung wird beauftragt dies dem Institut für Energietechnik, Amberg mitzuteilen. |
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| mehrheitlich beschlossen Ja 11 Nein 1 |
| 463 | Flurneuordnung AOVE-Kernwegenetz 2 Freihung - Übernahme Eigentum und Unterhaltspflicht |
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| Die im Zuge des Ausbaus des Kernweges in Großschönbrunn durch die Teilnehmergemeinschaft AOVE Kernwegenetz 2 – Freihung BA 1 zu schaffenden bzw. geplanten und bestehend bleibenden gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen sind im beiliegenden Plan dargestellt. Der Markgemeinderat Freihung stimmt der Übernahme der durch die Teilnehmergemeinschaft AOVE Kernwegenetz 2 – Freihung geschaffenen Anlagen zu. Der Markt Freihung übernimmt das Eigentum und die Unterhaltung an sämtlichen, vorstehend genannten öffentlichen Anlagen. Der Plan ist Bestandteil des Beschlusses. |
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| einstimmig beschlossen Ja 12 Nein 0 |
| 464 | Kläranlage Freihung - Ersatzbeschaffung für Zulaufpumpe 2 |
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| Die Mitglieder des Marktgemeinderates Freihung erhalten von der Notwendigkeit der Ersatzbeschaffung der Zulaufpumpe 2 in der Kläranlage Freihung, durch Vorlage eines Angebotes und Einschätzung des Abwassermeisters Wolfgang Braun, Kenntnis. Die Kosten für die Zulaufpumpe belaufen sich nach Angebot der Fa. Caprari Pumpen GmbH, 90765 Fürth, auf brutto 5.888,88 €. Der Marktgemeinderat Freihung beschließt die Zulaufpumpe 2 zum Preis von 5.888,88 € brutto von der Fa. Caprari Pumpen GmbH, Fürth zu beschaffen. |
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| einstimmig beschlossen Ja 12 Nein 0 |
| 465 | Bauvoranfrage zum Grundstück Fl.Nr. 70, Gemarkung Seugast - Neubau eines Einfamilienhauses mit Carport |
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| Die Mitglieder des Marktgemeinderates Freihung erhalten von der Bauvoranfrage zum Grundstück Fl.Nr. 70, Gemarkung Seugast, auf Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Carport, durch Vorlage der Planunterlagen Kenntnis. Verwaltungsfachwirtin Claudia Siegert erläutert eingehend die Sachlage. Das geplante Bauvorhaben liegt nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes. Das geplante Bauvorhaben liegt laut Flächennutzungsplan zum größten Teil im MD/WA-Gebiet. Einwendungen und Bedenken gegen das geplante Bauvorhaben werden nicht erhoben. Die Erschließung ist gesichert. Der Marktgemeinderat Freihung erteilt das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB. Die Bauvoranfrage wird im gemeindlichen Bautenverzeichnis mit der Nummer 17/2023 geführt. Die Bauvoranfrage ist dem Landratsamt Amberg-Sulzbach zur Verbescheidung vorzulegen. |
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| einstimmig beschlossen Ja 12 Nein 0 |
| 466 | Antrag Schützenverein "Gemütlichkeit" Tanzfleck e.V. - Kostenübernahme eines Einbau-Mehrzweckschrankes im Anbau des Schützenheimes Tanzfleck |
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| Die Mitglieder des Marktgemeinderates Freihung erhalten von dem Antrag des Schützenvereins Gemütlichkeit 1958 Tanzfleck e.V. vom 08.12.2023 auf Kostenübernahme eines Mehrzweckschrankes im Anbau des Schützenheimes Tanzfleck durch Vorlage und Vortrag Kenntnis. Verwaltungsfachwirtin Claudia Siegert erläutert die Sachlage und stellte zwei Angebote die seitens des Schützenvereins eingeholt wurden vor. Nach eingehender Beratung und Diskussion stimmt der Markgemeinderat Freihung einer kompletten Kostenübernahme des Mehrzweckschrankes nicht zu.einstimmig beschlossen Ja 12 Nein 01. Bürgermeister Uwe König stellt den weiterführenden Antrag den Mehrzweckschrank mit den üblichen 10 % der allgemeinen Zuschussrichtlinien des Marktes Freihung zu bezuschussen. Nach Beratung stimmt der Marktgemeinderat Freihung einer Bezuschussung des Mehrzweckschrankes mit 10 % auf den Bruttorechnungsbetrag nach Vorlage der Original-Rechnung bei der Verwaltung des Marktes Freihung zu.einstimmig beschlossen Ja 12 Nein 0 |
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| Abstimmungsergebnis aufgeteilt in Unterpunkte |
| 467 | Vereinsbezuschussung 2023 - Genehmigung |
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| Die Mitglieder des Marktgemeinderates Freihung erhalten von der Vereinsbezuschussung für das Jahr 2023 anhand einer Aufstellung der Anträge und der daraus errechneten jeweiligen Einzelbeträge, entsprechend der Zuschussrichtlinien des Marktes Freihung, durch Vorlage und Vortrag Kenntnis. Die Gesamtzuwendung beträgt insgesamt 6.091,29 €. Der Marktgemeinderat stimmt der Aufstellung vorbehaltlos zu. Die Mittel sind im Haushalt 2024 bereitzustellen und auszuzahlen. Die Aufstellung ist Bestandteil dieses Beschlusses. |
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| einstimmig beschlossen Ja 12 Nein 0 |
| 468 | Bauantrag zum Grundstück Fl.Nr. 5, Gemarkung Thansüß, Hauptstr. 5, 92271 Freihung - Umbau eines Einfamilienwohnhauses zum Mehrgenerationenhaus |
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| Die Mitglieder des Marktgemeinderates Freihung erhalten von dem Bauantrag zum Grundstück Fl.Nr. 5, Gemarkung Thansüß, Hauptstr. 5, 92271 Freihung auf Umbau eines Einfamilienhauses zum Mehrgenerationenhaus durch Vorlage der Planunterlagen Kenntnis. Das Bauvorhaben befindet sich nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes. Das Bauvorhaben liegt im Dorfgebiet, die Erschließung ist gesichert. Einwendungen und Bedenken gegen das geplante Bauvorhaben werden nicht erhoben. Die Erschließung ist gesichert. Der Marktgemeinderat Freihung erteilt das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB. Das Bauvorhaben wird im gemeindlichen Bautenverzeichnis mit der Nummer 1/2024 geführt. Der Bauantrag ist dem Landratsamt Amberg-Sulzbach zur Genehmigung vorzulegen. |
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| einstimmig beschlossen Ja 11 Nein 0 |
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| Abstimmungsvermerke: MGR Heinrich Müller wegen persönlicher Beteiligung ausgeschlossen. |