Bericht von Max Heindl
Nach einer mehrjährigen Planung, Erarbeitung von Machbarkeitsstudien, Auswertungen von Gutachten, Amortisationsberechnungen, Prüfung der Zuwendungsmöglichkeiten und der Betrachtung der Finanzierung hat der Marktgemeinderat neben der finalen Planung, die Durchführung der Sanierung der Kläranlage und die Überleitung der Schmutzwässer von Großschönbrunn nach Seugast in einem umfangreichen Maßnahmenpaket beschlossen. Ein Weiterbetrieb der bestehenden Kläranlagen in Freihung und Großschonbrunn ist in der jetzigen Form nicht mehr möglich. Das Wasserwirtschaftsamt Weiden hat die Notwendigkeit einer umfangreichen Sanierung beider Anlagen festgestellt und den Weiterbetrieb an eine Zeitschiene mit der Auflage einer Sanierung gekoppelt.
Die Kläranlage Freihung wird generalsaniert und technisch auf den neuesten Stand gebracht. Das Betriebsgebäude wird vergrößert und erhält einen neuen Anbau, die Maschinen- und Elektrotechnik wird komplett erneuert, zwei Belebungsbecken und ein Schlammstapelbecken werden als Betonbauwerke errichtet. Erstmals erhält die Kläranlage eine stationäre Klärschlammentwässerung in Form einer Schneckenpresse mit Gebäude.
Die Kläranlage in Großschönbrunn wird zum Teil aufgelassen und das gesamte Schmutzwasser aus Groß- und Kleinschönbrunn über ein neu zu errichtendes Pumpwerk mit Abwasserdruckleitung nach Seugast gefördert. Von dort gelangt das Schmutzwasser über die bestehende Kanalisation zur Kläranlage Freihung. Das Niederschlagswasser wird in der Kläranlage Großschönbrunn vom Schmutzwasser abgeschlagen und über Regenrückhalteteiche kontrolliert der Vils zugeführt. Berechnungen haben ergeben, dass dies die günstigste und wirtschaftlichste Variante ist. Eine Sanierung der Kläranlage in Großschönbrunn um einen autonomen Betrieb zu gewährleisten wäre mit weit höheren Kosten zu Buche geschlagen.
Durch diese Maßnahmen werden die gesetzlichen Vorgaben an eine moderne Kläranlage langfristig gesichert und gewährleistet. Sämtliches anfallende Schmutzwasser in der Marktgemeinde Freihung, mit seinen Ortsteilen, kann dann in der Kläranlage behandelt werden. Ausgenommen sind die Grundstücke die eine Kleinkläranlage (Dreikammerklärgrube) betreiben. Der Markt Freihung sichert dadurch einen sehr wichtigen Teil seiner Infrastruktur über mehrere Generationen.
Über die Kosten der beiden Maßnahmen liegen bereits Kostenberechnungen vor. Diese sind genauer als eine Kostenschätzung und beinhalten bereits alle projektbezogenen Problemstellungen die berücksichtigt werden müssen, sodass eine größtmögliche Kostengenauigkeit erzielt werden kann.
Die Kosten stellen sich laut der Kostenberechnung durch das Ing.-Büro Lindschulte Ingenieurgesellschaft mbH, (vormals Seuß Ingenieure GmbH) wie folgt dar:
| 1. | Sanierung der Kläranlage Freihung | 8.918.000,00 € |
| 2. | Überleitung der Abwässer von Großschönbrunn nach Seugast | 2.734.000,00 € |
| Gesamtkosten | 11.652.000,00 € |
Gemäß Art. 5 Abs. 1 Kommunales Abgabengesetz (KAG) hat der Markt Freihung ein Ermessen, ob er die Kosten der Verbesserungsmaßnahme ganz über Kanalgebühren, vollständig über Beiträge oder teilweise über Beiträge und teilweise über Kanalgebühren einhebt.
Informiert man sich über die einschlägige Literatur dieser Frage, lässt sich aussagen, dass Verbesserungsbeiträge mehr in Erwägung gezogen werden sollten, je kleiner die Einrichtung ist. Beiträge haben gegenüber Kanalgebühren folgende Vorteile:
| 1. | Es werden auch unbebaute, jedoch bebaubare Grundstücke mit herangezogen. Diese unbebauten und daher nicht angeschlossenen Grundstücke werden über Kanalgebühren nicht belastet. Dies entspricht nicht den Grundsätzen der Vorteilsgerechtigkeit, denn der Erschließungsvorteil liegt auf dem Grundstück und kommt dem Grundstückseigentümer zugute, der durch die Erschließung einen Bauplatz vorhält und dafür keine Kanalgebühren bezahlt. | |
| 2. | Auch die Eigentümer von Zweitwohnungen auf dem Grundstück werden über den Geschossflächenbeitrag angemessen an dem Vorteil für die Grundstücke beteiligt. | |
| 3. | Alle Beitragseinnahmen führen dazu, dass der Finanzierungsbedarf für die Folgejahre sinkt. Dies hat wiederum den Vorteil, dass für den über Verbesserungsbeiträge finanzierten Anteil der Einrichtung keine Zinsen bezahlt werden müssen. Bei einer gebührenfinanzierten Anlage (30 Jahre und länger) sind mehrere Millionen Euro an Darlehenszinsen mit zu finanzieren. | |
| 4. | Die Abwassergebühren liegen derzeit bei 3,94 €/m³. Dieser Betrag beinhaltet nur die laufenden Betriebskosten und diese Anlagenteile die bisher nicht über Herstellungsbeiträge finanziert wurden. Die Gebührenfinanzierung der künftigen Verbesserungsmaßnahme müsste dieser Gebühr noch zugeschlagen werden, das wiederum zu einer langfristigen Gebührenerhöhung führt. | |
| 5. | Die laufende Abwassergebühr für den Betrieb der Kläranlage wird in Zukunft ohnehin steigen. Die Gründe hierfür sind: | |
| - | Die geplante Erhöhung der Abwasserabgabe in Bayern. |
| - | Die Sanierung der überalterten Ortsleitungskanäle (teilweise über 50 Jahre alt). |
| - | Technische Reaktionen auf den Klimawandel und die damit verbundenen Starkregenereignisse sowie die Ableitung dieses Oberflächenwassers. |
| - | Der Ausstieg aus der landwirtschaftlichen Verwertung des Klärschlamms und die Verteuerung im Rahmen der thermischen Verwertung. |
| - | Die jährlichen Kosten für Personal, Energie und Wartung der Anlage. |
| - | Zunehmende Kosten führen erfahrungsgemäß zu drastischen Sparmaßnahmen der Endverbraucher, dass wiederum, bei gleichbleibenden Betriebskosten, zu einer weiteren Gebührenerhöhung führt. |
| 6. | Eine Gebührenfinanzierung trifft überproportional junge mehrköpfige Familien, die durch den erhöhten Wasserverbrauch auch dann explizit hohe Kanalgebühren zu entrichten haben. Dies ist für einen gewünschten Zuzug von jungen Familien in unsere künftigen Baugebiete nicht gerade förderlich. | |
| 7. | Nicht selten wird sich gegen eine Erhebung von Verbesserungsbeiträgen gewandt, diese könnten nicht auf die Mieter umgelegt werden. Dem lässt sich aber entgegenhalten, dass gerade die verbesserte leitungsmäßige Erschließung für ein Grundstück dazu dient, das Grundstück nachhaltig erschlossen zu halten. Dieser Vorteil kommt mehr dem Eigentümer zugute, dessen Mieteinnahmen durch eine intakte Infrastruktur langfristig abgesichert werden. Für den Mieter, der ja auch wechselt, steht der laufende Verbrauch im Vordergrund. Er wird bei einer zu hohen Kanalgebühr Abschläge bei der Miete fordern oder sich in anderen Orten eine Wohnung suchen die geringere Verbrauchsgebühren aufweisen. | |
| 8. | Verbesserungsbeiträge sind also die einzige Möglichkeit, diese Aufwärtsspirale bei den Gebühren aufzuhalten. | |
| Kalkuliert man nun einen Verbesserungsbeitrag mit den vorliegenden Kosten und bringt man den Straßenentwässerungsanteil und die staatlichen Zuwendungen in Abzug, ergeben sich Kosten in Höhe von 10.380.810 € | ||
Somit kommt man auf folgende Beitragssätze:
Die Tabelle zeigt die Beitragssätze für die Geschossflächen und Grundstücksflächen bei einem Umlegungsfaktor von 100 %, 50%, 66% und 75%.
Zur Anrechnung kommen nur Geschossflächen von Gebäuden in Betracht, die nach ihrer Art der Nutzung Bedarf nach einem Anschluss an die Entwässerungseinrichtung haben. Nebengebäude werden nur herangezogen, wenn sie tatsächlich einen Schmutzwasseranschluss haben. Nebengebäude die nur einen Regenwasseranschluss haben zählen nicht zur Geschossflächenberechnung. Stallungen sind nicht beitragspflichtig. Unbebaute Grundstücke werden mit einem Viertel der Grundstücksfläche als fiktive Geschossfläche herangezogen. Für Grundstücke die zum Teil im Außenbereich liegen bzw. eine Übergröße aufweisen, gelten besondere Bestimmungen.
Beispielsrechnung bei einem Verbesserungsbeitrag mit einer Umlage von 100 %. Als Beispiel dient ein durchschnittliches Wohnhaus mit einer durchschnittlichen Grundstücksfläche.
| Geschossfläche: | 350 m² x 22,00 € = | 7.700,00 € |
| Grundstücksfläche: | 1.000 m² x 1,28 € = | 1.280,00 € |
| Verbesserungsbeitrag: | 8.980,00 € | |
Geplant ist die Umlage in vier Jahresraten einzuheben.
| 2026 | 2027 | 2028 | 2029 |
| 2.245,00 € | 2.245,00 € | 2.245,00 € | 2.245,00 € |
Würde man die Verbesserungsmaßnahme über Kanalgebühren finanzieren, würden aus heutiger Sicht folgende Gebühren auf mindestens 30 Jahre anfallen.
Wichtig zu Wissen:
Die Gebührenkalkulation zeigt nur einen Momentzustand. Die Gebühren für die Verbesserung sind abhängig von den Zinsen auf dem Kapitalmarkt. Hier in der Beispielsrechnung wurde von 2,5 % über einen Zeitraum von 30 Jahren ausgegangen. Erhöht man den Zinssatz nur um einen Prozentpunkt steigt die Gebühr bei 100 % Gebührenfinanzierung von 5,26 €/m³ auf 6,15 €/m³. Zusammen mit der bestehenden Gebühr von 3,94 €/m³ wird dann der Betrag von 10,09 €/m³ erreicht. Die Einleitungs-gebühr wird alle vier Jahre neu kalkuliert. Ein Anstieg dieser Gebühr ist den zunehmenden Kosten für die Betriebsführung, der Reparatur der Ortsleitungen und den gesetzlichen Auflagen geschuldet. Die vergangenen Kalkulationen haben einen stetigen Anstieg gezeigt.
In der Bürgerversammlung am 19.02.2025 wurde über diese Thematik rege diskutiert, Meinungen gebildet und vorgetragen. Vorschläge gab es zu Verbesserungsbeiträgen und Gebühren. Kritisch wurde gesehen, dass hohe Gebühren nicht gerade förderlich für den Zuzug von jungen Familien sind.
Bitte beachten Sie, dass es sich bei allen Darstellungen nur um vorläufige Berechnungen handelt – Stand Februar 2025.
Änderungen vorbehalten!
Die Gemeindeverwaltung wird in den nächsten Tagen auf Ihrer Homepage www.Markt-Freihung.de weitere Informationen einstellen. Auch wird dort ein Beitragsrechner zu finden sein, der Ihnen nach Eingabe Ihrer Grundstücksdaten den voraussichtlichen Beitrag in den unterschiedlichen Konstellationen zeigt.
Ich hoffe, dass ich Ihnen mit meinen Ausführungen die gesamte sehr umfangreiche Maßnahme mit den Finanzierungsmöglichkeiten etwas näher gebracht habe. Sollten Sie Fragen haben melden Sie sich bitte gerne bei mir. Die Verwaltung des Marktes Freihung und ich persönlich stehen Ihnen gerne zur Verfügung.