Lfd.Nr.: Tagesordnung und Beschluss
| 356 | Erweiterung der Tagesordnung |
Die Mitglieder des Marktgemeinderates Freihung beschließen die Tagesordnung um den Tagesordnungspunkt „Bauantrag zum Grundstück, Fl.Nr. 155/10, Gemarkung Freihung - „Abbruch einer Garage, Neubau eines Carports, Überdachung und Geräteraum“ zu erweitern. Die Dringlichkeit wird festgestellt. Weitere Änderungen werden nicht getroffen.
einstimmig beschlossen Ja 11 Nein 0
| 357 | Genehmigung der Niederschrift vom 10.01.2023 |
Die Mitglieder des Marktgemeinderates Freihung haben von der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 10.01.2023 durch Vorlage einer Abschrift Kenntnis erhalten. Einwendungen und Bedenken werden nicht erhoben. Sie wird mit den Beschlüssen von Nrn. 351 mit 355 genehmigt.
einstimmig beschlossen Ja 11 Nein 0
| 358 | Erneuerung der Staatsstraße 2123 Großschönbrunn - Hirschau - Vorstellung der Planungen durch das Staatliche Bauamt Amberg-Sulzbach |
Die Mitglieder des Marktgemeinderates Freihung erhalten von der Vorstellung der Planungen durch Herrn Baudirektor Stefan Noll vom Staatlichen Bauamt, Abt. Straßenbau, Amberg-Sulzbach, bzgl. der Erneuerung der Staatsstraße 2123 Großschönbrunn - Hirschau, durch Vortrag Kenntnis. Baudirektor Noll stellte die nunmehr endgültige Planungsvariante vor. Diese wird in zwei, möglicherweise auch drei Bauabschnitten durchgeführt werden. Mit dem ersten Bauabschnitt beginnend vom Ortsende Großschönbrunn ca. 800 m Richtung Hirschau könnte bereits nach durchgeführtem Grunderwerb im Jahr 2023, Anfang 2024 begonnen werden. Dies wäre das Ziel des Staatlichen Bauamtes. Baudirektor Noll bedankte sich beim 2. Bürgermeister Klaus Siegert und bei Herrn Ohla aus der Bauverwaltung des Marktes Freihung für die bereits überaus hervorragende Vorarbeit.
zur Kenntnis genommen
| 359 | Baugebiet "An der Kirchstraße" in Freihung - Planung mit den Festsetzungen des Bebauungsplanes vom 11.11.2022 - Genehmigung |
Die Mitglieder des Marktgemeinderates Freihung erhalten vom aktuellen Planentwurf, Stand: 28.11.2022, des Architekturbüros Schwirzer, Freihung, zur Aufstellung eines Bebauungsplanes für das Baugebiet Freihung „An der Kirchstraße“, Kenntnis. Der Marktgemeinderat Freihung stimmt der vorliegenden Planung zu. Das Genehmigungsverfahren ist gemeinsam mit dem Architekturbüro Schwirzer, Marktstr. 1, 92271 Freihung, durchzuführen. Die Bauleitplanung hat (wie bereits beschlossen) im beschleunigten Verfahren gem. § 13 b BauGB mit der Öffentlichkeitsbeteiligung und der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange bereits begonnen. Die Festsetzungen im Textteil des Bebauungs- und Grünordnungsplan werden genehmigt. Die vier am Bauleitverfahren beteiligten Eigentümer wurden bereits über die Überplanung ihrer Grundstücke schriftlich informiert. Der Marktgemeinderat Freihung genehmigt die Planung nachträglich.
einstimmig beschlossen Ja 10 Nein 0
Abstimmungsvermerke:
MGR Heinrich Schwirzer wegen persönlicher Beteiligung ausgeschlossen.
| 360 | GVS Freihungsand/Weiherhäusl - Neuverlegung der Wasserleitung zwischen Hartlweg und Übergabeschacht der Stadt Vilseck - Ergebnis der Ausschreibung - Auftragsvergabe |
Die Mitglieder des Marktgemeinderates Freihung erhalten von dem Ergebnis der Ausschreibung - Neuverlegung der Wasserleitung zwischen Hartlweg und Übergabeschacht der Stadt Vilseck, GVS Freihungsand/Weiherhäusl - durch Vorlage der Ausschreibungsunterlagen Kenntnis. Festgestellt wird, dass fünf Angebote beim Markt Freihung eingegangen sind. Nach Prüfung der eingegangenen Angebote durch das Ingenieurbüro Reiner Schönberger, Seugast 48, 92271 Freihung, schlägt dieser vor, die Maßnahme an das billigstbietende Unternehmen Fa. Hans Braun GmbH, Bauunternehmen, Hammergasse 20, 92637 Weiden i.d.Opf., zum Angebotspreis von 78.733,47 € brutto zu vergeben. Der Marktgemeinderat Freihung stimmt der Vergabe an die Fa. Bauunternehmen Braun, 92637 Weiden i.d.Opf. zu. Die Verwaltung wird beauftragt den Zuschlag an die Fa. Braun, Weiden, zu erteilen.
einstimmig beschlossen Ja 11 Nein 0
| 361 | Aufstellung eines Bebauungsplanes - 1. Erweiterung "Sondergebiet Pferdehaltung" in Großschönbrunn - Behandlung der Einwände und Bedenken der 1. Auslegung und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange |
Die Mitglieder des Marktgemeinderates Freihung haben von den eingegangenen Stellungnahmen, sowie von den Anregungen und Bedenken der Träger öffentlicher Belange bzgl. des vorhabensbezogenen Bebauungs- und Grünordnungsplanes mit Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes zur 1. Erweiterung „Sondergebiet Pferdehaltung“ in Großschönbrunn, durch Vorlage einer Aufstellung des Architekturbüros Schwirzer, Marktstr. 1, 92271 Freihung, vom 13.02.2023, Kenntnis erhalten.Zur Aufstellung der vorgenannten Bauleitpläne erfolgte eine Beteiligung aller Träger öffentlicher Belange. Diese hatten bis zum 09.01.2023 Gelegenheit zur Abgabe einer Stellungnahme. Außerdem fand in der Zeit vom 25.11.2022 bis 07.01.2023 eine öffentliche Auslegung als frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung statt.Insgesamt wurden 56 Träger öffentlicher Belange angeschrieben. Für die Beteiligung am vorhabensbezogenen Bebauungsplan und Grünordnungsplan mit Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes haben 38 keine Stellungnahme abgegeben. Von den eingegangenen 18 Stellungnahmen wurden 11 Stellungnahmen ohne Einwendungen oder Hinweise abgegeben. 7 Stellungnahmen enthielten Einwendungen oder Hinweise.Von Privatpersonen wurden keine Bedenken oder Anregungen vorgebracht.
Die eingegangenen Einwendungen oder Hinweise Nrn. 1 bis 7 werden wie folgt behandelt, die Auflistung des Architekturbüro Schwirzer vom 13.02.2023 ist Bestandteil dieses Beschlusses.
Träger öffentlicher Belange:
1. Landratsamt Amberg-Sulzbach - Umweltschutz vom 21.12.2022 - Nr. 1
Aus naturschutzfachlicher Sicht kann der Bauleitplanung zugestimmt werden, wenn sie entsprechend den in Nr. 1 genannten Punkten und Anforderungen überarbeitet wird.
Abwägungsbeschluss:
Der Marktgemeinderat Freihung nimmt die Hinweise unter Nr.1 zur Kenntnis. Auf Artenschutzrechtliche Prüfung (SaP) und Umweltverträglichkeitsprüfung kann verzichtet werden und der Hinweis wird aus dem Textteil gestrichen. Eine FFH-Verträglichkeitsprüfung ist ebenfalls nicht notwendig und wird von Seite 40 gestrichen. Für die Beurteilung der Eingriffsregelung wird gem. Leitfaden „Bauen im Einklang mit Natur und Landschaft“ durchgeführt. Es ergibt sich ein Kompensationsbedarf von 2253 WP (mit Berücksichtigung von einem Planungsfaktor 20 %). Der notwendige Ausgleich soll auf einer internen Ausgleichsfläche im Geltungsbereich des Bebauungsplans erbracht werden. Mit dieser internen Ausgleichsmaßnahme besteht Einverständnis sofern die Pflege gem. folgenden Punkten konkretisiert wird:
| • | Die Einsaat der Fläche muss mit autochthonem Saatgut erfolgen, |
| • | Verbot von Düngemitteln und Pestiziden auf der Fläche, |
| • | Entwicklungspflege: In den ersten 2 - 5 Jahren muss dreimal im Jahr eine Aushagerungsmahd (mit Abtransport des Mähguts) durchgeführt werden, |
| • | Erhaltungspflege: ein- bis zweischürige Mahd (erste Mahd frühestens 15.06.) mit Abtransport des Mähguts, |
| • | Die Mahd kann in Absprache mit der Unteren Naturschutzbehörde durch eine extensive Beweidung ersetzt werden. |
| • | Die geplante Begrünung wird von Seiten der Unteren Naturschutzbehörde begrüßt. Um den erforderlichen bzw. geplanten Effekt zu erzielen, kann jedoch nicht komplett auf Vorgabe von Standort, Art und Anzahl verzichtet werden. Die Planung muss zumindest eine Teileingrünung nach Norden gewährleisten. Eine standortgerechte, landschaftsverträgliche und -aufwertende Teileingrünung nach Norden hat zu erfolgen. Der aus naturschutzfachlicher Sicht getroffene Hinweis findet im Textteil unter Punkt 5.1.2 (Seite 28) Pflanzordnung Privatbereich Berücksichtigung. |
einstimmig beschlossen Ja 10 Nein 0
2. Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Amberg vom 16.12.2022 - Nr. 2
Grundsätzlich gibt es keine Einwände gegen den Bebauungs-, Grünordnungs- und Änderung des Flächennutzungsplanes, wenn die Hinweise unter Nr. 2 zur Kenntnis genommen werden.
Abwägungsbeschluss:
Der Marktgemeinderat Freihung nimmt die Hinweise unter Nr. 2 zur Kenntnis.
einstimmig beschlossen Ja 10 Nein 0
3. Bayer. Landesamt für Umwelt, Augsburg vom 07.12.2022 - Nr. 3
Aus Sicht des Bayer. Landesamt für Umwelt kann der Bauleitplanung zugestimmt werden, wenn die Hinweise unter Nr. 3 zur Kenntnis genommen werden.
Abwägungsbeschluss:
Der Markgemeinderat Freihung nimmt die Hinweise unter Nr. 3 zur Kenntnis.
einstimmig beschlossen Ja 10 Nein 0
4. Bund Naturschutz, Kreisgruppe Amberg, vom 01.12.2022 - Nr. 4
Grundsätzlich gibt es keine Einwände gegen die Bauleitplanung, wenn die Hinweise unter Nr. 4 zur Kenntnis genommen werden.
Abwägungsbeschluss:
Der Marktgemeinderat Freihung nimmt die Hinweise unter Nr. 4 zur Kenntnis.
einstimmig beschlossen Ja 10 Nein 0
5. Regierung der Oberpfalz, Höhere Planungsstelle, Regensburg vom 08.12.2022 - Nr. 5
Aus landesplanerischer Sicht kann der Bauleitplanung zugestimmt werden, wenn die Hinweise unter Nr. 5 eingehalten und zur Kenntnis genommen werden.
Abwägungsbeschluss:
Der Marktgemeinderat Freihung nimmt die Hinweise der Höheren Planungsstelle unter Nr. 5 zur Kenntnis. Die Anregung, dass keine neuartigen gewerblichen Nutzungen entstehen und Wohnnutzungen nur in dem Ausmaß zulässig sind, das für die Aufrechterhaltung des Betriebs unbedingt erforderlich ist, wird in den Textteil mit aufgenommen.
mehrheitlich beschlossen Ja 9 Nein 1
6. Staatliches Bauamt Amberg-Sulzbach, Bereich Straßenbau- Nr. 6
Grundsätzlich gibt es seitens des Staatlichen Bauamtes Amberg-Sulzbach, Bereich Straßenbau keine Einwände, wenn die unter Nr. 6 genannten Punkte in der Bauleitplanung Berücksichtigung finden.Abwägungsbeschluss:Der Marktgemeinderat Freihung nimmt die Hinweise zur Kenntnis. Der Textteil wird wie folgt ergänzt:
| • | Der Abstand der Bebauung vom nächstgelegenen Fahrbahnrand der Bundesstraße muss mind. 20 m betragen. Der betreffende Abstand gilt auch für Werbeanlagen. (wird unter Punkt 3.9 Außenwerbung berücksichtigt) |
| • | Anmerkung: Die 20-m-Anbauverbotsgrenze wird in die Bauleitplanung eingetragen und als solche bezeichnet. |
| • | Die Erschließung der Baugrundstücke muss ausschließlich über die Gemeindestraße „An der Point“ (Fl.Nr. 513, Gmkg. Großschönbrunn) erfolgen. Unmittelbare Zufahrten von der Bundesstraße zu den Baugrundstücken und/oder unmittelbare Abfahrten von den Baugrundstücken zur Bundesstraße sind nicht vorzunehmen. (wird unter Punkt 4.1 Erschließung Verkehr berücksichtigt) |
| • | Der Fahrbahn und den Entwässerungsanlagen der Bundesstraße dürfen kein Schmutzwasser und kein Regenwasser von Straßen-, Dachflächen und sonstigen befestigten Flächen zugeleitet werden. (wird unter Punkt 4.2 Abwasser berücksichtigt) |
| • | Ein Entschädigungsanspruch gegen den Straßenbaulastträger der Bundesstraße wegen Lärm und anderen von der Bundesstraße ausgehenden Immissionen kann nicht geltend gemacht werden. (wird unter Punkt 2.11 Allgemeine Hinweise berücksichtigt) |
| • | Weiden zur Pferdehaltung sind einzuzäunen. Die Zaunhöhe muss mindestens 90 % der Widerristhöhe betragen. (wird unter Punkt 3.3 Einfriedung berücksichtigt) |
einstimmig beschlossen Ja 10 Nein 0
7. Wasserwirtschaftsamt Weiden i.d.OPf. vom 02.01.2023 - Nr. 7
Grundsätzlich gibt es seitens des Wasserwirtschaftsamtes Weiden i.d.OPf. keine Einwände gegen die Bauleitplanung, wenn die Hinweise unter Nr. 7 in der Bauleitplanung Berücksichtigung finden.
Abwägungsbeschluss:
Der Marktgemeinderat Freihung nimmt die Hinweise zur Kenntnis. Die Anregungen werden im Wesentlichen bereits im Textteil des Bebauungsplanes berücksichtigt. Der Bereich Bodenschutz wird unter Punkt 2.11 Allgemeine Hinweise wie folgt übernommen:
Bodenschutz - Schutz des Oberbodens: Oberboden, der bei allen baulichen Maßnahmen oder sonstigen Veränderungen der Oberfläche anfällt, ist in nutzbarem Zustand zu erhalten, vor Verrichtung oder Vergeudung zu schützen und fachgerecht in maximal 2,00 m hohen Mieten zwischenzulagern. Auch sonstige Beeinträchtigungen des Bodens, wie Bodenverdichtungen oder Bodenverunreinigungen sind zu vermeiden. Eine Verbringung und Verwertung von Mutterboden außerhalb des Erschließungsgebietes ist nur in Abstimmung mit der planenden Kommune zulässig. Bodenaushub ist auf den Grundstücken flächig zu verteilen. Der gewachsene Bodenaushub ist überall dort zu erhalten, wo keine baulichen Anlagen errichtet und auch sonst keine nutzungsbedingte Überprägung der Oberfläche geplant bzw. erforderlich ist. Des Weiteren ist die Bodenversiegelung auf das unbedingt notwendige Maß zu beschränken (§ 1a Abs. 2 BauGB).
einstimmig beschlossen Ja 10 Nein 0
Abstimmungsergebnis aufgeteilt in Unterpunkte
Abstimmungsvermerke:
MGR Heinrich Schwirzer wegen persönlicher Beteiligung ausgeschlossen.
| 362 | Flächennutzungsplanänderung - 1. Erweiterung "Sondergebiet Pferdehaltung" in Großschönbrunn - Behandlung der Einwände und Bedenken der 1. Auslegung und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange |
Die Aufgrund der Stellungnahme der „Träger öffentlicher Belange“ in den Bebauungsplan aufgenommenen Anregungen werden (sofern zutreffend) auch (sinngemäß) in den Flächennutzungsplan übernommen. Die Aufstellung des Architekturbüros Schwirzer, Freihung, über die eingegangenen Stellungnahmen ist Bestandteil dieses Beschlusses. Der Marktgemeinderat stimmt dem vollinhaltlich zu.
einstimmig beschlossen Ja 10 Nein 0
Abstimmungsvermerke:
MGR Heinrich Schwirzer wegen persönlicher Beteiligung ausgeschlossen.
| 363 | Bauantrag zum Grundstück, Fl.Nr. 155/10, Gemarkung Freihung - Abbruch einer Garage, Neubau eines Carports, Überdachung und Geräteraum |
Die Mitglieder des Marktgemeinderates Freihung haben von dem Bauantrag zum Grundstück, Fl.Nr. 155/10, Gemarkung Freihung, Mühlbergstr. 32, 92271 Freihung, auf Abbruch einer Garage, Neubau eines Carports, Überdachung und Geräteraum durch Einsicht in die Planunterlagen Kenntnis erhalten. Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplanes „Freihung-West“. Das Bauvorhaben erfüllt nicht die Festsetzungen des Bebauungsplanes. Einwendungen und Bedenken gegen das geplante Bauvorhaben werden nicht erhoben. Der Marktgemeinderat Freihung erteilt das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB und stimmt einer isolierten Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes zu. Der Bauantrag wird im gemeindlichen Bautenverzeichnis mit der Nummer 1/2023 geführt. Der Bauantrag ist dem Landratsamt Amberg-Sulzbach zur Genehmigung vorzulegen.
einstimmig beschlossen Ja 11 Nein 0
Die nächste Sitzung des Marktgemeinderates findet statt am 25.04.2023 um 19:00 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses.
Die Sitzungstermine sowie die dazugehörigen Tagesordnungspunkte der öffentlichen Sitzung sind aktuell im Bürgerinfoportal hinterlegt.
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Alle interessierten Bürger:innen sind hierzu herzlich willkommen!