Lfd.Nr.: Tagesordnung und Beschluss
544 Genehmigung der Niederschrift vom 21.01.2025
Die Mitglieder des Marktgemeinderates Freihung haben von der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 21.01.2025 durch Vorlage einer Abschrift Kenntnis erhalten. Einwendungen und Bedenken werden nicht erhoben. Sie wird mit den Beschlüssen Nrn. 541 mit 543 genehmigt.
einstimmig beschlossen Ja 14 Nein 0
545 Kläranlage Freihung / Überleitung der Abwässer aus der Kläranlage Großschönbrunn - Verbesserungsaufwand - Festsetzung der prozentualen Kostenverteilung (Verbesserungsbeitrag / Einleitungsgebühr)
Bezugnehmend auf mehrere vorangegangene Besprechungen des Marktgemeinderates Freihung informiert Geschäftsleiter Max Heindl das Gremium über die Gesamtkosten und den daraus errechneten umlagefähigen Aufwand der Verbesserungsmaßnahmen an der Kläranlage Freihung und Kläranlage Großschönbrunn. Vorgestellt werden die Beitragssätze bei einer 100%, 75%, 66 % und 50 % beitragsfinanzierten Maßnahme. Analog dazu werden die jährlichen Gebührensätze für die unterschiedlichen verbleibenden Kosten dem Marktgemeinderat vorgetragen. Seitens der Verwaltung wird vorgeschlagen, dass die Kosten auf 4 Jahre verteilt werden.
Die voraussichtlichen Kosten betragen:
| Sanierung der Kläranlage Freihung | 8.932.234,82 € |
| Auflassung Kläranlage Großschönbrunn und Überleitung der Abwässer nach Seugast | 3.068.101,48 € |
| Zwischensumme | 12.000.336,30 € |
| Abzüglich Straßenentwässerungsanteil | -767.025,37 € |
| Abzüglich staatliche Zuwendungen | -852.500,00 € |
| Umlagefähiger Aufwand | 10.380.810,93 € |
Verteilung der Kosten:
Entwicklung der Einleitungsgebühren:
Die CSU-Fraktion spricht sich für eine Kostenverteilung von 50% über Verbesserungsbeiträge und 50% über Einleitungsgebühren abzurechnen aus. Aus der Sicht der Fraktion stellt dies die gerechteste Verteilung dar, da sich alle einschließlich Mieter an der Anlage beteiligen müssen. Wer mehr verbraucht, wird höher belastet.
Die Fraktion der Freien Wähler spricht sich für eine Kostenverteilung von 66,66% über Verbesserungsbeiträge und 33,33 % über Einleitungsgebühren abzurechnen aus. Sie begründen diesen Schritt mit den horrenden Zinsen die bei einer Gebührenfinanzierung anfallen. Diese seien vom Endverbraucher ja mit zu finanzieren. Eine hohe Gebührenlast mit bis zu 30 Jahren ist für junge Familien kein Anreiz sich im Gemeindegebiet niederzulassen.
Die SPD-Fraktion sieht es ähnlich wie die Freien Wähler jedoch würden sie auf 75 % über Verbesserungsbeiträge und somit geringere Einleitungsgebühren setzen. Ebenso führen sie aus, dass die Zinsbelastungen und der damit verbundene Darlehensstand die Gemeinde bei anderen Investitionen hemmt.
Nach eingehender Beratung stellt Marktgemeinderat Christian Wiesneth den Antrag den umlagefähigen Aufwand zu 66,66 % über Herstellungsbeiträge und 33,33 % über Einleitungsgebühren zu finanzieren.
Abstimmungsergebnis Ja 7, Nein 7
Gemäß Art. 51 Absatz 1 Satz 2 Gemeindeordnung ist der Antrag bei Stimmengleichheit abgelehnt.
Erster Bürgermeister Uwe König stellt nunmehr den Antrag den umlagefähigen Aufwand zu 50 % über Verbesserungsbeiträge und 50 % über Einleitungsgebühren zu finanzieren.
Abstimmungsergebnis Ja 7, Nein 7
Gemäß Art. 51 Absatz 1 Satz 2 Gemeindeordnung ist der Antrag bei Stimmengleichheit abgelehnt.
Weitere Anträge werden nicht gestellt, somit bleibt der Tagesordnungspunkt ohne Beschluss. Der Marktgemeinderat wird in einer seiner nächsten Sitzungen erneut darüber beraten und befinden.
Abstimmungsergebnis aufgeteilt in Unterpunkte
546 Rettungswache Großschönbrunn, Bayer. Rotes Kreuz, Kreisverband Am-Sul - Genehmigung des Standortes und Zustimmung zur Planung
Die Mitglieder des Marktgemeinderates Freihung erhalten von der Errichtung einer Rettungswache durch den Träger „Bayerisches Rotes Kreuz“ auf dem Grundstück der ehemaligen Schule in Großschönbrunn durch Vorlage und Vortrag Kenntnis. Bezugnehmend auf die Besprechung des Marktgemeinderates mit dem Träger der Rettungswache (Bayerisches Rotes Kreuz) am 04.12.2024 werden drei Lagepläne für die Errichtung eines Nebengebäudes für zwei Rettungsfahrzeuge und verschiedene Räumlichkeiten vorgestellt. Des Weiteren soll die ehemalige Lehrerwohnung für die Unterbringung der Diensträume der Rettungswache umgebaut werden. Diesbezüglich wurde bereits durch den Markt Freihung eine positive Absichtserklärung abgegeben. Jedoch erstreckt sich diese nur auf die Lehrerwohnung der Schule und der Errichtung eines Stellplatzes für ein Rettungsfahrzeug.Marktgemeinderat Heinrich Schwirzer hält sowohl die örtliche Lage (Grundstück der ehemaligen Schule) der Fahrzeughalle wie auch die Einrichtung der Dienst- und Aufenthaltsräume der Rettungswache (außerhalb der Fahrzeughalle) im 1. OG des ehem. Schulhauses für nicht geeignet, um einen schnellen, sicheren und störungsarmen Einsatz der Rettungskräfte zu gewährleisten. Darüber hinaus äußert Herr Schwirzer, für die in den vorgelegten Plänen dargestellte Nutzung als Rettungswache (Arbeitsstätte) des Obergeschosses, bereits bei der Erschließung erhebliche rechtliche Bedenken.Er schlägt die Unterbringung der Rettungswache in nur einem neu zu errichtendem, erdgeschossigem Gebäude (Diensträume und Fahrzeughalle in einem Gebäude) an anderer Stelle in Großschönbrunn (z.B. im Bereich des Feuerwehrgebäudes; der Ortsausfahrt nach Kleinschönbrunn oder der Ortsausfahrt in Richtung Hirschau usw.) vor.Aus Sicht von H. Schwirzer wäre der Standort an den alternativ vorgeschlagenen ggf. auch weiteren, anderen Stellen, mit einem nur erdgeschossigen Gebäude deutlich sinnvoller, die schnelle und sichere Versorgung der Bevölkerung zu gewährleisten.Die Argumentation von Teilen des Marktrates und der Verwaltung, dass die Nutzung der Räume im 1. OG des ehem. Schulhauses als Rettungswache für die Gemeinde in der vorgeschlagenen Form (entsprechend den bisher vorgelegten Plänen und Verträgen) wirtschaftliche Vorteile mit sich bringt, hält H. Schwirzer für nichtzutreffend und vor allem im Zusammenhang mit der neu zu errichtenden Rettungswache zur überkommunalen Versorgung des nördlichen Landkreises Amberg-Sulzbach für absolut nachrangig.H. Schwirzer wird aus den genannten Gründen sowohl dem Bauort als auch der Planung im Bestandsgebäude nicht zustimmen. Er beantragt, dass seine Ausführungen hierzu vollumfänglich in das Protokoll aufgenommen werden. Einwände seitens des Marktgemeinderates bezüglich der Übernahme seiner Einwände in den Beschluss des Tagesordnungspunktes werden nicht erhoben.Zweiter Bürgermeister Klaus Siegert wendet sich gegen die Bedenken des Herrn Schwirzer und führt an, dass er den Standort für gut geeignet hält und mit der neu geplanten Zufahrt im Norden des Grundstückes bzw. rechts neben dem Schulgebäude ist auch die Sicherheit des dort fließenden Verkehrs gewährleistet. Auch findet er es für gut, dass dadurch das Gebäude genutzt und belebt wird. Ob das Gebäude und das Grundstück geeignet ist und als Standort genutzt werden kann, hat der Träger (Bayerisches Rotes Kreuz) zu prüfen. Dabei sind alle rechtlichen Vorgaben wie Baurecht und Arbeitsschutz in die Prüfung einzubeziehen. Sämtliche Kosten für die Planung, Prüfung der Machbarkeit und der Umsetzung der Baumaßnahme trägt das Bayerische Rote Kreuz. Der Marktgemeinde Freihung entstehen keinerlei Kosten.Nach eingehender Beratung beschließt der Marktgemeinderat folgendes:1. Der Marktgemeinderat stimmt dem Standort Fl.Nr. 489, Gemarkung Großschönbrunn, Neue Amberger Straße 4, für die Errichtung einer Rettungswache zu. Auf dem Grundstück kann ein Nebengebäude für zwei Rettungsfahrzeuge mit Sanitär- und Nebenräumen und in der ehemaligen Lehrerwohnung des Schulgebäudes die erforderlichen Diensträume, sofern das Grundstück und das Gebäude dafür auch bau- und arbeitsschutzrechtlich geeignet ist, errichtet werden.mehrheitlich beschlossen Ja 12 Nein 22. Der Marktgemeinderat stimmt dem Lageplan Nr. 2424-BV-L-02 vom 04.02.2025 zu. Ein entsprechender Bauantrag ist zu stellen und dem Marktgemeinderat zur Stellungnahme vorzulegen.mehrheitlich beschlossen Ja 12, Nein 2
Abstimmungsergebnis aufgeteilt in Unterpunkte
547 Hochwasserschutz Seugast - Erstellung eines Niederschlagsabflussmodells - Auftragsvergabe
Bezugnehmend auf die Besprechung des Marktgemeinderates vom 28.01.2025 erhalten die Mitglieder des Marktgemeinderates Freihung von dem Angebot der UTA Ingenieure GmbH, Amberg, zur Erarbeitung eines Niederschlagsabflussmodells vom 14.01.2025 durch Vorlage Kenntnis. Verwaltungsrat Max Heindl erläutert das Angebot. Kernaufgabe ist es, nachzuweisen, dass das zukünftige Baugebiet „Zierlohe“ in Seugast durch ein hundertjähriges Hochwasser keinen Schaden nimmt. Dazu ist es erforderlich die gesamte Hochwassersituation östlich von Seugast zu betrachten. Zweiter Bürgermeister Klaus Siegert möchte wissen, ob diese Kosten mit auf die zukünftigen Bauwerber umgelegt werden können? Max Heindl führt aus, dass der Anteil der das Baugebiet „Zierlohe“ betrifft mit zu den umlagefähigen Kosten genommen werden kann. Der Marktgemeinderat stimmt dem vorliegenden Angebot vollinhaltlich zu. Die Kosten belaufen sich auf insgesamt 21.063,00 € (brutto).
einstimmig beschlossen Ja 14 Nein 0
548 Umschuldung eines Darlehens aus dem Haushaltsjahr 2009 wegen Ablauf Zinsbindung
Die Mitglieder des Marktgemeinderates Freihung erhalten durch Vortrag der Kämmerin Stephanie Wölfl vom Ablauf der Zinsbindungsfrist am 15.02.2025 für ein am 04.12.2009 genehmigtes Darlehen Kenntnis. Die ursprüngliche Darlehenssumme im Haushaltsjahr 2009 betrug 1.100.000 €. Die Restschuld zum 15.02.2025 beträgt 558.789,00 €. Eine Anfrage bei verschiedenen Kreditgebern hat ergeben, dass die Sparkasse Amberg-Sulzbach das günstigste Angebot zu folgenden Konditionen abgegeben hat:
- Ratendarlehen zu 40 Raten zu 13.969,72 € (vierteljährlich)
- Zinssatz nominal mit 2,850 v.H.
- Keine weiteren Kosten
- Der Marktgemeinderat stimmt dem Angebot der Sparkasse Amberg-Sulzbach zu. Die Verwaltung wird beauftragt den entsprechenden Vertrag zu schließen.
einstimmig beschlossen Ja 14 Nein 0
549 enPortal GmbH - Bündelausschreibung 2026 bis 2028 - Genehmigung des Dienstleistungsvertrages
Die Mitglieder des Marktgemeinderates Freihung erhalten vom Ablauf der bestehenden Stromlieferverträge zum 31.12.2025 Kenntnis. Der Bayerische Gemeindetag Kommunal GmbH hat nach einer Ausschreibung einen Kooperationsvertrag mit der enPORTAL GmbH, Pronstorf geschlossen. Dadurch soll die Zusammenführung von mehreren Gemeinden in einer Bündelausschreibung einen stärkeren Wettbewerb anstoßen und damit einen günstigeren Preis ermöglichen. Verwaltungsrat Max Heindl erläutert die Modalitäten. Im Rahmen eines Dienstleistungsvertrages kann sich der Markt Freihung an der Bündelausschreibung beteiligen. Die Kosten hierfür betragen ca. 1.650,00 € (brutto). Die Verwaltung empfiehlt dem Marktgemeinderat sich an dieser Bündelausschreibung zu beteiligen. Ein derartiges Unternehmen mit seinem Beschaffungsmanagement kann auf unterschiedliche Marktsituationen reagieren und einen günstigen Zeitraum für die Ausschreibung bestimmen. Ein gewisses Risiko verbleibt natürlich, da der Stromhandel an der Börse immer Schwankungen, ganz besonders in Krisenzeiten, unterliegt.Der Markgemeinderat stimmt dem Abschluss eines Dienstleistungsvertrages mit der enPORTAL zu. Der Entwurf des Vertrages wird vollumfänglich genehmigt.
einstimmig beschlossen Ja 14 Nein 0
550 AOVE GmbH - Erhöhung der Einwohnerumlage ab 01.01.2025
Die Mitglieder des Marktgemeinderates Freihung erhalten von der Niederschrift der Gesellschafterversammlung der AOVE GmbH vom 17.12.2024 zu Punkt 7, Einwohnerumlage, durch Vorlage Kenntnis. Von den Gesellschaftern wurde beschlossen die Einwohnerumlage von derzeit 3,60 € auf 4,30 € jährlich zu erhöhen. Stetig steigende Personalkosten und sinkende staatliche Fördersätze von 70 auf 50 Prozent seien die Gründe. Der Marktgemeinderat stimmt der Erhöhung ab 01.01.2025 zu.
mehrheitlich beschlossen Ja 13 Nein 1
551 Europäisches Jugendprojekt Freihung - Antrag auf Zuschuss der Projektfahrt nach Plasy vom 16.05. bis 18.05.2025
Die Mitglieder des Marktgemeinderates Freihung erhalten vom Antrag des Ersten Bürgermeisters Uwe König und dem Europäischen Jugendprojekt Oberpfalz e.V. auf Bezuschussung zum Projektwochenende in Plasy/Tschechien vom 16.05. bis 18.05.2025 durch Vorlage Kenntnis. Erster Bürgermeister Uwe König gibt weitere Erläuterungen und beantragt einen gemeindlichen Zuschuss in Höhe von 1.500 €. Der Marktgemeinderat stimmt dem Antrag zu.
einstimmig beschlossen Ja 14 Nein 0
552 Bauantrag zum Grundstück Fl.Nr. 273/3, Gemarkung Seugast, Seugast 105, 92271 Freihung - Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage
Die Mitglieder des Marktgemeinderates Freihung haben von dem Bauantrag zum Grundstück Fl.Nr. 273/3, Gemarkung Seugast, Seugast 105, 92271 Freihung, auf Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage, durch Einsicht in die Planunterlagen Kenntnis erhalten. Das Baugrundstück befindet sich innerhalb des Bebauungsplanes „Seugast Bruckgasse“ in Seugast. Das Bauvorhaben entspricht nicht den Festsetzungen des Bebauungsplanes. Den vorliegenden Befreiungen/Abweichungen vom Bebauungsplan wird zugestimmt. Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag nach § 36 BauGB wird erteilt. Der Bauantrag wird im gemeindlichen Bautenverzeichnis mit der Nr. 2/2025 geführt. Der Bauantrag ist dem Landratsamt Amberg-Sulzbach zur Genehmigung vorzulegen.
einstimmig beschlossen Ja 14 Nein 0
Verschiedenes
Der Erste Bürgermeister informiert:
- Sportlerehrung des Landratsamtes am 14.03.2025, 18.00 Uhr in Theuern. Teilnehmer: Zweiter Bürgermeister Klaus Siegert - Gibt noch Bescheid, Erika Urban, Christian Wiesneth
Der Gemeindebus ist reserviert.
- 75-jähriges Jubiläum der DJK Seugast vom 21.06. bis 29.06.2025
Zum Promispiel Marktrat - DJK Vorstandschaft werden noch Spieler gesucht!
Wünsche und Anregungen
| - | Auskünfte zum Glasfaserstand werden erteilt. |
| - | Verunreinigungen des öffentlichen Parkplatzes unterhalb des Friedhofes durch MIHNet GmbH müssen beseitigt werden. |
| - | Ortsschild „Weickenricht“ fehlt immer noch. |