Lfd.Nr.: Tagesordnung und Beschluss
648 | Erweiterung der Tagesordnung |
Die Mitglieder des Marktgemeinderates Freihung beschließen die Tagesordnung um die Tagesordnungspunkte „Vorhabenbezogener Bebauungsplan mit integrierter Grünordnung und FNP-Änderung Sondergebiet (SO) „Photovoltaik-Freiflächenanlage Großschönbrunn" – Genehmigung der Entwurfsplanung vom 10.02.2026 mit förmlicher Bekanntmachung der 2. Auslegung" und „Antrag Schützenverein „Gut Ziel" Seugast – Bezuschussung zum Austausch der Leuchten im Schützenheim Weickenricht" zu erweitern. Die Dringlichkeit wird festgestellt.
einstimmig beschlossen Ja 13 Nein 0
649 | Genehmigung der Niederschrift vom 20.01.2026 |
Die Mitglieder des Marktgemeinderates Freihung haben von der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 20.01.2026 durch Vorlage einer Abschrift Kenntnis erhalten. Einwendungen werden nicht erhoben. Sie wird mit den Beschlüssen Nrn. 643 mit 647 genehmigt.
einstimmig beschlossen Ja 13 Nein 0
650 | Vorhabenbezogener Bebauungsplan mit Vorhaben- und Erschließungsplan und integrierter Grünordnung Sondergebiet (SO) "Photovoltaik-Freiflächenanlage Großschönbrunn" - Beschlussmäßige Prüfung (1. Auslegung) der eingegangenen Anregungen und Bedenken |
Die Mitglieder des Marktgemeinderates Freihung haben von den eingegangenen Stellungnahmen, sowie Anregungen und Bedenken der Träger öffentlicher Belange bzgl. der 1. Auslegung des vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit Vorhaben- und Erschließungsplan und integrierter Grünordnung für das Sondergebiet (SO) „Photovoltaik-Freiflächenanlage Großschönbrunn" durch Vorlage einer Ausfertigung des Planungsbüros Blank & Partner mbB, Landschaftsarchitekten, Marktplatz 1, 92536 Pfreimd, vom 10.02.2026, Kenntnis erhalten.
Zur Aufstellung des vorgenannten Bauleitplans erfolgte eine Beteiligung aller Träger öffentlicher Belange. Diese hatten bis zum 16.12.2025 Gelegenheit zur Abgabe einer Stellungnahme. Außerdem fand in der Zeit vom 10.11.2025 bis 16.12.2025 eine öffentliche Auslegung als frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung statt.
Insgesamt wurden 47 Träger öffentlicher Belange angeschrieben. Für die Beteiligung am vorhabenbezogenen Bebauungsplan haben 30 keine Stellungnahme abgegeben. Von den eingegangenen 17 Stellungnahmen wurden 7 Stellungnahmen ohne Einwendungen oder Hinweise abgegeben. 10 Stellungnahmen enthielten Einwendungen oder Hinweise.
Von Privatpersonen wurden keine Bedenken oder Anregungen vorgebracht.
Die eingegangenen Einwendungen oder Hinweise Nrn. 1 bis 10 werden wie folgt behandelt, die Aufstellung des Planungsbüros Blank & Partner mbB vom 10.02.2026 ist Bestandteil des Beschlusses.
Träger öffentlicher Belange:
Landratsamt Amberg-Sulzbach, Immissionsschutz vom 11.11.2025
Nr. 1
Im Ergebnis werden keine Bedenken und Anregungen sowohl im Hinblick auf Schall als auch auf Lichtimmissionen (Blendwirkungen) vorgebracht; es besteht kein Änderungsbedarf.
Abwägungsbeschluss:
Der Marktgemeinderat Freihung nimmt die Hinweise unter Nr. 1 zur Kenntnis. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan, Stand 23.09.2025, bleibt unverändert.
einstimmig beschlossen Ja 13 Nein 0
Landratsamt Amberg-Sulzbach, Wasserrecht vom 15.12.2025
Nr. 2
Die Ausführungen werden zur Kenntnis genommen; eine breitflächige Versickerung ist bereits in den Planunterlagen vorgesehen; wie in den Planunterlagen ebenfalls bereits dargestellt, wird dafür Sorge getragen, dass keine Oberflächenwässer über den natürlichen Abfluss hinaus auf benachbarte Grundstücke abgeführt werden (wild abfließendes Wasser). Die Anforderungen bezüglich des namenlosen Gewässers bei den Anlageflächen C und D sind ebenfalls berücksichtigt. Es besteht eine Verpflichtung zur Anlage eines Gewässerrandsteifens von 5 m, was planerisch bereits vollumfänglich berücksichtigt wurde. Im Hinblick auf Altlasten sind im Hinweis Nr. 2 bereits umfangreiche Hinweise enthalten, wie im Falle des Auffindens von Altlasten vorzugehen ist.
Abwägungsbeschluss:
Der Marktgemeinderat Freihung nimmt die Hinweise unter Nr. 2 zur Kenntnis. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan, Stand 23.09.2025, bleibt unverändert.
einstimmig beschlossen Ja 13 Nein 0
Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Amberg-Neumarkt i.d.OPf. vom 24.11.2025
Nr. 3
Der Hinweis auf den Verlust landwirtschaftlicher Fläche wird zur Kenntnis genommen; im vorliegenden Fall wurde dem landesplanerischen Ziel, die erneuerbaren Energien verstärkt zu nutzen (hier: Direktstromversorgung), der Vorrang vor dem der Abwägung unterliegenden Grundsatz des Erhalts der landwirtschaftlichen Flächen eingeräumt. Die Nutzung der erneuerbaren Energien steht im überragenden öffentlichen Interesse. Soweit es im Einflussbereich des Marktes Freihung steht, werden Dachflächen für PV genutzt. Versiegelte oder brachliegende Flächen stehen nicht oder nicht annähernd in dem Umfang zur Verfügung, um das geplante Vorhaben realisieren zu können. In den Unterlagen ist die Pflege der Anlagenflächen geregelt. Eine entsprechende Pflege wird durch den Vorhabensträger sichergestellt. Der Hinweis auf den Wert von PV-Anlagen wird zur Kenntnis genommen.
Abwägungsbeschluss:
Der Marktgemeinderat Freihung nimmt die Hinweise unter Nr. 3 zur Kenntnis. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan, Stand 23.09.2025, bleibt unverändert.
einstimmig beschlossen Ja 13 Nein 0
Amt für Ländliche Entwicklung Oberpfalz vom 15.12.2025
Nr. 4
Im Ergebnis bestehen keine Bedenken oder Anregungen. Die Ausführungen werden zur Kenntnis genommen.
Abwägungsbeschluss:
Der Marktgemeinderat Freihung nimmt die Hinweise unter Nr. 4 zur Kenntnis. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan, Stand 23.09.2025, bleibt unverändert.
einstimmig beschlossen Ja 13 Nein 0
Bayernwerk Netz GmbH vom 18.11.2025
Nr. 5
Im Ergebnis bestehen keine Bedenken oder Anregungen. Die Ausführungen u.a. zu den gesetzlichen Grundlagen werden zur Kenntnis genommen.
Abwägungsbeschluss:
Der Marktgemeinderat Freihung nimmt die Hinweise unter Nr. 5 zur Kenntnis. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan, Stand 23.09.2025, bleibt unverändert.
einstimmig beschlossen Ja 13 Nein 0
Regierung von Oberfranken, Bergamt Nordbayern vom 28.11.2925
Nr. 6
Die Ausführungen werden zur Kenntnis genommen; sollten altbergbauliche Relikte angetroffen werden, wird unverzüglich das Bergamt Nordbayern verständigt.
Abwägungsbeschluss:
Der Marktgemeinderat Freihung nimmt die Hinweise unter Nr. 6 zur Kenntnis. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan, Stand 23.09.2025, bleibt unverändert.
einstimmig beschlossen Ja 13 Nein 0
Regierung der Oberpfalz, Höhere Landesplanungsbehörde vom 10.12.2025
Nr. 7
Die Ausführungen werden zur Kenntnis genommen; es bestehen keine grundsätzlichen Bedenken und Anregungen. Die Stellungnahme des AELF wird entsprechend gewürdigt. Die Aussagen zur Alternativen Prüfung bezüglich des Standortes werden ebenfalls zur Kenntnis genommen und im Ergebnis ebenfalls nicht beanstandet, sowie als nachvollziehbar eingestuft. Inwieweit eine Beweidung erfolgt, ist noch nicht abschließend entschieden. Eine Agri-PV-Anlage im engeren Sinne ist vom Eigentümer und Vorhabensträger im vorliegenden Fall nicht gewünscht. Die Flächen sollen möglichst optimal für die PV-Nutzung genutzt werden.
Seitens der Unteren Naturschutzbehörde wurden keine Einwendungen erhoben, auch nicht zu dem landschaftlichen Vorbehaltsgebiet.
Abwägungsbeschluss:
Der Marktgemeinderat Freihung nimmt die Hinweise unter Nr. 7 zur Kenntnis. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan, Stand 23.09.2025, bleibt unverändert.
einstimmig beschlossen Ja 13 Nein 0
Regionaler Planungsverband Oberpfalz-Nord vom 08.12.2025
Nr. 8
Die Ausführungen werden zur Kenntnis genommen, u.a. dass die Errichtung der Anlage dem Ziel dient, zu einem vielfältigen Energieangebot beizutragen. Das AELF Amberg-Neumarkt i.d.OPf. und die Untere Naturschutzbehörde wurden im Verfahren beteiligt. Es wurden keine bzw. keine grundsätzlichen Bedenken erhoben.
Abwägungsbeschluss:
Der Marktgemeinderat Freihung nimmt die Hinweise unter Nr. 8 zur Kenntnis. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan, Stand 23.09.2025, bleibt unverändert.
einstimmig beschlossen Ja 13 Nein 0
Staatliches Bauamt Amberg-Sulzbach vom 21.11.2025
Nr. 9
Die Erschließung erfolgt, wie in den Planungsunterlagen dargestellt, ausschließlich über das untergeordnete Straßennetz.
Die Hinweise zur Bauausführung im Zusammenhang mit der B299 werden zur Kenntnis genommen und beachtet.
Wie in den Planunterlagen bereits dargestellt, werden der B299 alleine aus topographischen Gründen (Gefälle des Geländes verläuft von der B299 weg) keine Oberflächenwässer zugeführt.
Wie in den Planunterlagen detailliert ausgeführt, sind durch die Errichtung der Anlage keine relevanten Blendwirkungen auf die Bundesstraße B299 zu erwarten. Vorsorglich wird in den Planunterlagen noch darauf hingewiesen und ergänzt, dass, sollten sich im Betrieb dennoch relevante Blendwirkungen ergeben, nachträglich Abhilfemaßnahmen durch den Vorhabensträger, bzw. in Abstimmung mit dem Staatlichen Bauamt durchzuführen sind.
Abwägungsbeschluss:
Der Marktgemeinderat Freihung nimmt die Hinweise unter Nr 9 zur Kenntnis. Der Hinweis, sollten sich im Betrieb der Photovoltaik-Freiflächenanlage dennoch relevante Blendwirkungen ergeben, werden nachträglich Abhilfemaßnahmen durch den Vorhabensträger bzw. Betreiber in Abstimmung mit dem Staatlichen Bauamt durchgeführt, wird im Vorhabenbezogenen Bebauungsplan, Stand 23.09.2025, eingearbeitet.
einstimmig beschlossen Ja 13 Nein 0
Wasserwirtschaftsamt Weiden i.d.OPf. vom 11.12.2025
Nr. 10
Die einzelnen Schreiben und Hinweise der Themenplattform sind bekannt.
Es liegen keine beabsichtigten Planungen und Maßnahmen seitens des WWA´s im Planungsgebiet vor, hierzu gibt es keine Anregungen oder Bedenken.
Die Ausführungen zur Wasserversorgung und Grundwasser werden zur Kenntnis genommen; es ist in den Unterlagen bereits enthalten, dass vor Baubeginn die Untergrundverhältnisse zu erkunden sind, und dementsprechend geeignete Trägermaterialien auszuwählen sind. Im Hinweis Nr. 4 wird geändert, dass auch im Grundwasserschwankungsbereich keine Materialien mit Zinkbestandteilen verwendet werden dürfen (auch keine Legierungen!).
Der Hinweis zur Pflege ohne Pflanzenschutzmittel und chemische Reinigungsmittel ist im Hinweis Nr. 4 bereits enthalten.
Zur Abwasserentsorgung werden die Ausführungen zur Kenntnis genommen; sie sind in den Unterlagen bereits enthalten; sollten ölbefüllte Trafos eingesetzt werden, sind standardmäßig (herstellerseitig) entsprechende Auffangvorrichtungen vorgesehen.
Die Ausführungen zur Lage zu Gewässern werden zur Kenntnis genommen; alle Punkte sind in den Planungsunterlagen bereits berücksichtigt; der Hinweis wird ebenfalls zur Kenntnis genommen, die in der Hinweiskarte des Umweltatlasses dargestellten Abflüsse mit den Verhältnissen vor Ort zu überprüfen. Außerdem wird der Hinweis zur Kenntnis genommen, dass der Bereich der Batteriespeicher sicherheitshalber hochwasserangepasst auszuführen ist (dies wird in den Planunterlagen ergänzt).
Entsprechende Abstände im Bereich des Gewässerrandstreifens werden bereits in den Planungen eingehalten (mindestens 5,0 m mit der Einzäunung).
Der Hinweis zu Drainagen ist in den Planunterlagen bereits enthalten.
Die Ausführungen zu den Altlasten werden zur Kenntnis genommen; es sind bereits umfangreiche Hinweise in den Unterlagen enthalten für den Fall, dass Altlasten vorgefunden werden. Der Hinweis zu möglichen Bleibelastungen wird zur Kenntnis genommen, und es ist geplant, auf Bodenveränderungen weitgehendst zu verzichten und sämtliches Bodenmaterial vor Ort zu belassen.
Die Ausführungen zum Bodenschutz werden zur Kenntnis genommen. Es bestehen grundsätzlich keine Anregungen oder Bedenken. Die entsprechenden Hinweise werden informell in der Festsetzung Nr. 2.3 ergänzt.
Der Hinweis auf die Bodenfunktionsbewertung wird zur Kenntnis genommen, ein Hinweis in der Alternativenprüfung wird informell ergänzt. Die weiteren Hinweise werden ebenfalls zur Kenntnis genommen und beachtet.
In Nr. 3.1 wird ergänzt, dass der Vorhabensbereich bereits im Vorfeld der Baumaßnahme in eine Grünfläche umzuwandeln ist.
Ergänzt wird außerdem noch der Hinweise auf die DIN 19639 und auf mögliche Schutzmaßnahmen zum Bodenschutz (einschließlich Bodenschutzkonzept).
Bei den geplanten Batteriespeichern, deren Bereich nur eine sehr kleine Fläche einnimmt, ist die Versickerungsfähigkeit aufgrund der geplanten Schotterbefestigung gewährleistet.
Die beiden letztgenannten Punkte sind in den Planunterlagen bereits enthalten; die Formulierung in den Unterlagen wird entsprechend der Stellungnahme ergänzt bzw. angepasst.
Abwägungsbeschluss:
Der Marktgemeinderat Freihung nimmt die Anregungen und Bedenken mit den genannten Hinweisen zur Kenntnis. Der Vorhabenbezogene Bebauungsplan, Stand 23.09.2025, wird dementsprechend angepasst. Die genannten Hinweise werden dementsprechend eingearbeitet.
einstimmig beschlossen Ja 13 Nein 0
Abstimmungsergebnis aufgeteilt in Unterpunkte
651 | Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich des Sondergebietes (SO) "Photovoltaik-Freiflächenanlage Großschönbrunn" - Beschlussmäßige Prüfung (1. Auslegung) der eingegangenen Anregungen und Bedenken sowie Stellungnahmen der Träger öff. Belange |
Die Mitglieder des Marktgemeinderates Freihung haben von den eingegangenen Stellungnahmen, sowie Anregungen und Bedenken der Träger öffentlicher Belange bzgl. der 1. Auslegung der Änderung des Flächennutzungsplanes für das Sondergebiet (SO) „Photovoltaik-Freiflächenanlage Großschönbrunn" durch Vorlage einer Ausfertigung des Planungsbüros Blank & Partner mbB, Landschaftsarchitekten, Marktplatz 1, 92536 Pfreimd, vom 10.02.2026, Kenntnis erhalten.
Zur Aufstellung des vorgenannten Bauleitplans erfolgte eine Beteiligung aller Träger öffentlicher Belange. Diese hatten bis zum 16.12.2025 Gelegenheit zur Abgabe einer Stellungnahme. Außerdem fand in der Zeit vom 10.11.2025 bis 16.12.2025 eine öffentliche Auslegung als frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung statt.Insgesamt wurden 47 Träger öffentlicher Belange angeschrieben. Für die Beteiligung am vorhabenbezogenen Bebauungsplan haben 30 keine Stellungnahme abgegeben. Von den eingegangenen 17 Stellungnahmen wurden 7 Stellungnahmen ohne Einwendungen oder Hinweise abgegeben. 10 Stellungnahmen enthielten Einwendungen oder Hinweise.Von Privatpersonen wurden keine Bedenken oder Anregungen vorgebracht.
Die eingegangenen Einwendungen oder Hinweise Nrn. 1 bis 10 werden analog der eingegangenen Einwendungen oder Hinweise für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan für das Planungsgebiet behandelt, da diese identisch sind. Die Aufstellung des Planungsbüros Blank & Partner mbB vom 10.02.2026 ist Bestandteil des Beschlusses.
Abwägungsbeschluss:
Der Marktgemeinderat Freihung nimmt sämtliche unter Nrn. 1 bis 10 eingegangen Hinweise, Anregungen und Bedenken der Träger öffentlicher Belange zur Kenntnis. Die Hinweise bzw. Änderungen werden analog in den Flächennutzungsplan, Stand 23.09.2025, eingearbeitet.
einstimmig beschlossen Ja 13 Nein 0
| 652 | Kommunale Wärmeleitplanung - Vorstellung der Ergebnisse durch Frau Dr. Walker (Ife-Institut Amberg) |
Die Mitglieder des Marktgemeinderates Freihung erhalten von der Abschlusspräsentation der Ergebnisse der Kommunalen Wärmeplanung für die Marktgemeinde Freihung durch Vorstellung der Planung durch Frau Dr. Dana Walker, von der Ife GmbH, Amberg, Kenntnis. Im April 2023 wurde vom Marktgemeinderat Freihung beschlossen, zusammen mit dem Institut für Energietechnik (Ife), Amberg eine kommunale Wärmeplanung für den Markt Freihung durchzuführen. Ziel der Planung ist, neben einer Aufnahme der Ist-Situation, Möglichkeiten und Potentiale für die Wärmeversorgung in der Marktgemeinde Freihung zu identifizieren und mögliche Umsetzungen abzuleiten.
Für die kommunale Wärmeplanungen gelten gesetzliche Rahmenbedingungen. Mit dem erarbeiteten Wärmeplan erfüllt der Markt Freihung nunmehr die Verpflichtung nach § 4 Bs. 2 Nr. 2 WPG bis zum 30.06.2028 einen Wärmeplan erarbeiten zu müssen. Der Wärmeplan entfaltet keine unmittelbare Außenwirkung und begründet keinen Rechtsanspruch auf Umsetzung des darin Enthaltenen. Der Marktgemeinderat Freihung nimmt das vorgetragene Ergebnis der kommunalen Wärmeplanung Freihung zur Kenntnis. Die Abschlusspräsentation ist auf der Homepage des Marktes Freihung zu veröffentlichen.
zur Kenntnis genommen
653 | Bauantrag zum Grundstück Fl.Nr. 452/6, Gemarkung Großschönbrunn, Ölhofweg 9, 92271 Freihung - Aufstellung einer Fertigteilgarage mit Abstellraum |
Die Mitglieder des Marktgemeinderates Freihung erhalten von dem Bauantrag zum Grundstück Fl.Nr. 452/6, Gemarkung Großschönbrunn, Ölhofweg 9, 92271 Freihung, auf Aufstellung einer Fertigteilgarage mit Abstellraum, durch Vorlage und Vortrag Kenntnis. Das Baugrundstück befindet sich im Gebiet des qualifizierten Bebauungsplanes Großschönbrunn „An der Straße nach Ölhof". Geplant ist die Errichtung einer Fertigteilgarage mit Abstellraum auf der westlichen Grundstücksgrenze. Die Abstandsflächen von 15 m Gesamtmaß auf der Grenze auf dem eigenen Grundstück werden überschritten. Die Erschließung ist gesichert. Einwendungen und Bedenken werden nicht erhoben. Der Marktgemeinderat Freihung erteilt das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB und genehmigt die isolierte Abweichung von den bauordnungsrechtlichen Vorschriften. Der Bauantrag wird im gemeindlichen Bautenverzeichnis mit der Nr. 1/2026 geführt. Der Bauantrag ist dem Landratsamt Amberg-Sulzbach zur Genehmigung vorzulegen.
einstimmig beschlossen Ja 13 Nein 0
654 | Verlängerung eines Darlehens - Ende der Zinsbindungsfrist |
Die Mitglieder des Marktgemeinderates Freihung erhalten durch den 1. Bürgermeister Uwe König vom Ablauf der Zinsbindungsfrist am 15.02.2026 für ein am 15.12.2015 genehmigtes Darlehen Kenntnis. Die ursprüngliche Darlehenssumme im Haushaltsjahr 2015 betrug 700.000,00 €. Die Restschuld zum 15.02.2026 beträgt 341.250,00 €. Eine Anfrage bei verschiedenen Kreditgebern hat ergeben, dass die LfA Förderbank Bayern weiterhin das günstigste Angebot zu folgenden Konditionen abgegeben hat:
| 1. | Tilgungsdarlehen mit 39 Tilgungsraten zu 8.750,00 € (vierteljährlich) |
| 2. | Zinssatz nominal mit 3,03000 v.H. |
| 3. | Keine weiteren Kosten |
Der Marktgemeinderat stimmt dem Angebot der LfA Förderbank Bayern vollinhaltlich zu. Die Verwaltung wird beauftragt den entsprechenden Vertrag zu schließen.
einstimmig beschlossen Ja 13 Nein 0
655 | Vereinsbezuschussung 2025 - Genehmigung |
Die Mitglieder des Marktgemeinderates Freihung erhalten von der Vereinsbezuschussung 2025 durch Vorlage einer Aufstellung Kenntnis. Der Marktgemeinderat Freihung ist sich einig, die Vereinsbezuschussungsrichtlinie rückwirkend zum 01.01.2026 zu ändern. Nach Beratung beschließt der Marktgemeinderat die Vereinsbezuschussung für 2025 nochmals entsprechend der Förderrichtlinien auszubezahlen. Die Gesamtsumme beträgt 5.715,00 €.
einstimmig beschlossen Ja 13 Nein 0
656 | Vorhabenbezogener Bebauungsplan mit integrierter Grünordnung und FNP-Änderung Sondergebiet (SO) "Photovoltaik-Freiflächenanlage Großschönbrunn" - Genehmigung der Entwurfsplanung vom 10.02.2026 mit förmlicher Bekanntmachung der 2. Auslegung |
Der Marktgemeinderat Freihung nimmt die Entwurfsplanung vom 10.02.2026 des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit Vorhaben- und Erschließungsplan und integrierter Grünordnung, sowie die Entwurfsplanung vom 10.02.2026 der Flächennutzungsplanänderung des Sondergebietes (SO) „Photovoltaik-Freiflächenanlage Großschönbrunn" mit der 1. Abwägung der eingegangenen Einwände, Anregungen und Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange der Blank & Partner mbB, Landschaftsarchitekten, Marktplatz 1, 92536 Pfreimd, zur Kenntnis. Nach Diskussion und Beratung genehmigt der Marktgemeinderat Freihung die Entwurfsplanung mit den eingearbeiteten Abwägungen vollinhaltlich. Die 2. Auslegung ist somit mit förmlicher Bekanntmachung und Anschreiben der Träger öffentlicher Belange zu beginnen.
einstimmig beschlossen Ja 13 Nein 0
657 | Antrag Schützenverein "Gut Ziel" Seugast - Bezuschussung zum Austausch der Leuchten im Schützenheim Weickenricht |
Die Mitglieder des Marktgemeinderates Freihung erhalten von dem Antrag des Schützenvereins „Gut Ziel" Seugast, vom 04.02.2026, auf Bezuschussung zur Anschaffung von LED-Deckenleuchten zum Austausch der bestehenden veralteten und nicht mehr erlaubten Leuchtstoffröhren, durch Vorlage und Vortrag Kenntnis. Beabsichtigt ist der Erwerb von 11 LUXE LED-Deckenaufbauleuchten zum Preis von 1.127,70 € brutto. Nach Diskussion und Beratung bezuschusst der Markgemeinderat Freihung die Anschaffung der Deckenleuchten, auch im Hinblick auf die Unterhaltung eines Eigenheimes, mit 10 % des Bruttopreises gemäß der allgemeinen Zuschussrichtlinien des Marktes Freihung. Nach Vorlage der Rechnung wird der Zuschussbetrag in Höhe von 112,77 € angewiesen.
einstimmig beschlossen Ja 13 Nein 0
Verschiedenes
Informationen des 1. Bürgermeister Uwe König:Anmerkung zur Festlegung der Tagesordnungspunkte auf der öffentlichen bzw. nichtöffentlichen Sitzung.
zur Kenntnis genommen
Wünsche und Anregungen
MGR Sebastian Weiß:
Nachdem im Kindergarten St. Marien erheblicher Personalmangel herrscht und die Einrichtung wieder im Notbetrieb läuft, fordere ich den Bürgermeister auf hier Abhilfe zu schaffen.
In der gemeindlichen Kinderkrippe ist Platz, warum kann man nicht Kinder aus dem Kindergarten St. Marien übergangsweise in die Krippe von Learning Campus schicken.
Es müssen die Eltern endlich informiert werden wie es gerade aussieht. Die Kinder müssen zu Hause bleiben und niemand wird richtig informiert.
Es muss Abhilfe geschaffen werden. Learning Campus hat Personal.
BGM König:
Nach meinem Kenntnisstand ist bei Learning Campus auch kein Personal vorhanden.
Ich werde mich um die Angelegenheit kümmern.
Am Kriegerdenkmal in Großschönbrunn liegen noch die Kränze vom Volkstrauertag.
BGM König:
Der Bauhof wird informiert
Bezüglich Glasfaser – mih
Beim Schützenheim in Weickenricht hat sich der Asphalt gehoben.
Es müssen alle Straßen auf Risse und Mängel nach der Schneeschmelze kontrolliert werden.
BGM König:
Markus Ohla wird informiert dies muss mit dem Ingenieurbüro geschehen.
zur Kenntnis genommen