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Markt Freihung Mitteilungsblatt
Ausgabe 5/2024
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Beschlüsse der öffentlichen Sitzung des Marktgemeinderates Freihung vom 19.03.2024

Lfd.Nr.:

Tagesordnung und Beschluss

476

Erweiterung der Tagesordnung

Die Mitglieder des Marktgemeinderates Freihung beschließen die Tagesordnung um den Tagesordnungspunkt „Flächennutzungsplan Baugebiet An der Kirchstraße in Freihung – Beschlussmäßige Prüfung und Abwägung (2. Auslegung) der eingegangenen Bedenken und Anregungen sowie Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange“ zu erweitern. Die Dringlichkeit wird festgestellt. Weitere Änderungen werden nicht getroffen.

einstimmig beschlossen Ja 12 Nein 0

477

Genehmigung der Niederschrift vom 12.03.2024

Die Mitglieder des Marktgemeinderates Freihung haben von der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 12.03.2024 durch Vorlage einer Abschrift Kenntnis erhalten. Einwendungen und Bedenken werden nicht erhoben. Sie wird mit den Beschlüssen Nrn.: 474 mit 475 genehmigt.

einstimmig beschlossen Ja 12 Nein 0

478

Bebauungs- und Grünordnungsplan Baugebiet "An der Kirchstraße" in Freihung - Beschlussmäßige Prüfung und Abwägung (2. Auslegung) der eingegangenen Bedenken und Anregungen sowie Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange

Die Mitglieder des Marktgemeinderates Freihung haben von den eingegangenen Stellungnahmen, sowie von den Anregungen und Bedenken der Träger öffentlicher Belange bzgl. der 2. Auslegung des Bebauungs- und Grünordnungsplanes Baugebiet Freihung „An der Kirchstraße“ durch Vorlage einer Ausfertigung des Architekturbüros Schwirzer, Marktstr. 1, 92271 Freihung, Kenntnis erhalten.Zur Aufstellung des vorgenannten Bauleitplanes erfolgte eine zweite Beteiligung aller Träger öffentlicher Belange. Diese hatten bis zum 30.01.2024 Gelegenheit zur Abgabe einer Stellungnahme. Außerdem fand in der Zeit vom 29.12.2023 bis 30.01.2024 eine öffentliche Auslegung als Öffentlichkeitsbeteiligung statt.Insgesamt wurden 56 Träger öffentlicher Belange angeschrieben. Für die Beteiligung am Bebauungs- und Grünordnungsplan haben 40 keine Stellungnahme abgegeben. Von den eingegangenen 16 Stellungnahmen wurden 8 Stellungnahmen ohne Einwendungen oder Hinweise abgegeben. 8 Stellungnahmen enthielten Einwendungen oder Hinweise. Von Privatpersonen wurden keine Bedenken oder Anregungen vorgebracht.Die eingegangenen Einwendungen oder Hinweise Nrn. 1 bis 8 werden wie folgt behandelt, die Aufstellung des Architekturbüros Schwirzer vom 19.03.2024 ist Bestandteil des Beschlusses.

Träger öffentlicher Belange:

1. Landratsamt Amberg-Sulzbach – Bauamt SG 31 vom 16.01.2024 – Nr. 1

siehe Aufstellung Architekturbüro Schwirzer

Abwägungsbeschluss:

Der Marktgemeinderat Freihung nimmt die Hinweise unter Nr. 1 zur Kenntnis. Die Nutzungsschablone wurde für eine bessere Übersichtlichkeit in den Planteil aufgenommen. Die Bestandshöhen wurden bei Aufmaßarbeiten vor Ort genau aufgenommen und dokumentiert. Im Bebauungsplan werden zunächst keine diesbezüglichen Festpunkte verortet, da der Bearbeitungsmaßstab mit M 1/1000 hierzu eher zu großmaßstäblich scheint. Unabhängig davon liegen dem Markt Freihung die diesbezüglichen Festpunkte vor. Für die weitere Überplanung des Baugebietes und die Übernahme der festen Höhenbezugspunkte in die Planung, scheinen andere Planungsstände und Maßstäbe z.B. der Rahmen der Erschließungsplanung besser geeignet, übersichtlicher und genauer. Die notwendigen Bodenuntersuchungen wurden durchgeführt. Risiken für die geplante Nutzung können aus den Untersuchungsergebnissen nicht abgeleitet werden. Der Untersuchungsbericht kann beim Markt Freihung eingesehen werden. Der Hinweis des Landratsamtes Amberg-Sulzbach unter Nr. 1 wird zur Kenntnis genommen.

einstimmig beschlossen Ja 11 Nein 0

2. Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Amberg vom 12.01.2024 Nr. 2

Siehe Aufstellung des Architekten Schwirzer unter Nr. 2

Abwägungsbeschluss:

Der Marktgemeinderat Freihung nimmt die Hinweise unter Nr. 2 zur Kenntnis. Der Ausgleich erfolgt nach Abwägung aufgrund der Stellungnahme aus der 1. Auslegung. Der ursprüngliche Ansatz und die Berechnung aus dem ersten Entwurf des Marktes Freihung für das Baugebiet entsprachen der Stellungnahme des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten. Die Festlegungen im Entwurf waren identisch mit der in der Stellungnahme vorgetragenen Sichtweise des Amtes für Landwirtschaft. Um aber den Belangen des „Naturschutzes“ in besonderer Weise Rechnung zu tragen, wurde die Abwägung entsprechend getroffen und die Forderungen des Landratsamtes Amberg-Sulzbach, SG 53 – Naturschutz, in den Bebauungsplan aufgenommen.

einstimmig beschlossen Ja 11 Nein 0

3. Regierung der Oberpfalz – Höhere Landesplanungsstelle, SG 24 vom 22.01.2024 Nr. 3

Siehe Aufstellung des Architekten Schwirzer unter Nr. 3.

Abwägungsbeschluss:

Der Markt Freihung setzt sich seit Jahren intensiv mit der Problematik fehlender Wohnraumflächen und einer damit verbundenen dringend notwendigen Wohnraumschaffung auseinander. Besondere Betrachtung fand dabei stehts die Nutzung von bereits vorhandener Substanz. Aufgrund des steten großen Druckes auf den lokalen Wohnungsmarkt und einer eventuell schnellen Verfügbarkeit wurden deshalb größte Anstrengungen zur Aktivierung von Innenentwicklungspotentialen und Bestandsbauten für die benötigte Wohnnutzung unternommen. Trotz einzelner Erfolge konnte und kann der Bedarf an Wohnraum nicht gedeckt werden. In der Begründung zum Bebauungsplan und mehreren telefonischen und schriftlichen Stellungnahmen wurde versucht den Bedarf seitens der Regierung der Oberpfalz im Sinne der Auslegungshilfe „Anforderungen an die Prüfung des Bedarfs neuer Siedlungsflächen für Wohnen und Gewerbe im Rahmen der landesplanerischen Überprüfung“ „verbal-argumentativ“ darzulegen. Der Markt Freihung hat im Anschluss den Bedarf entsprechend der Auslegungshilfe „Anforderungen an die Prüfung des Bedarfs neuer Siedlungsflächen für Wohnen und Gewerbe im Rahmen der landesplanerischen Überprüfung“ ermittelt. Die Berechnung ergab einen Nettowohnbauflächenbedarf von 3,28 HA. Der Marktgemeinderat Freihung nimmt die Hinweise der Regierung der Oberpfalz vom 22.01.2024 zur Kenntnis.

einstimmig beschlossen Ja 11 Nein 0

4. Regierung von Oberfranken, Bergamt Nordbayern vom 19.12.2023 – Nr. 4

Siehe Aufstellung Architekturbüro Schwirzer Nr. 4

Abwägungsbeschluss:

Der Marktgemeinderat Freihung nimmt den Hinweis der Regierung von Oberfranken, Bergamt Nordbayern, zur Kenntnis. Dieser wurde bereits in den Bebauungsplan aufgenommen.

einstimmig beschlossen Ja 11 Nein 0

5. Wasserwirtschaftsamt Weiden i.d.OPf. vom 29.01.2024 – Nr. 5

Aus Sicht des Wasserwirtschaftsamtes Weiden i.d.OPf. kann der Bauleitplanung erst zugestimmt werden, wenn das erforderliche Bodengutachten der Bodenuntersuchungen vorliegen.

Abwägungsbeschluss:

Das Gutachten der Bodenuntersuchungen war Bestandteil der Anlagen zur 1. sowie auch zur 2. Auslegung im Bebauungsplanverfahren „An der Kirchstraße“ in Freihung. Der Link zu diesen Anlagen wurde dem Wasserwirtschaftsamt Weiden zusammen mit dem Anschreiben zur Beteiligung übermittelt. Um eventuelle Unklarheiten zu beseitigen, wurde das Gutachten mit gesonderter „Post“ und in elektronischer Form an das Wasserwirtschaftsamt übermittelt. Eine weitere Reaktion nach Übersendung des Gutachtens erging bisher nicht. Der Marktgemeinderat Freihung sieht daher keine weitergehenden Maßnahmen geboten. Die Hinweise des Wasserwirtschaftsamtes Weiden werden zur Kenntnis genommen.

einstimmig beschlossen Ja 11 Nein 0

6. Landratsamt Amberg-Sulzbach, SG Wasserrecht, vom 12.03.2024 – Nr. 6

Siehe Aufstellung Architekt Schwirzer Nr. 6

Abwägungsbeschluss:

Der Marktgemeinderat Freihung nimmt die Hinweise des Landratsamtes Amberg-Sulzbach, Wasserrecht, vom 12.03.2024 zur Kenntnis.

einstimmig beschlossen Ja 11 Nein 0

7. Landratsamt Amberg-Sulzbach, SG Naturschutz, vom 30.01.2024 – Nr. 7

Der überarbeiteten Entwurfsplanung kann aus naturschutzfachlicher Sicht zugestimmt werden, sofern die Ausgleichsmaßnahme noch gemäß den aus der Stellungnahme genannten Punkten konkretisiert wird.

Abwägungsbeschluss:

Der Marktgemeinderat Freihung nimmt die Hinweise zur Kenntnis. Aus Sicht des Marktgemeinderates Freihung wurden die Ausgleichsmaßnahmen ausreichend konkretisiert.

einstimmig beschlossen Ja 11 Nein 0

8. Regionaler Planungsverband Oberpfalz-Nord, Neustadt a.d. Waldnaab vom 29.01.2024 – Nr. 8

Siehe Aufstellung Architekt Schwirzer Nr. 8

Abwägungsbeschluss:

Der Marktgemeinderat Freihung nimmt die Hinweise des Regionalen Planungsverbandes unter Nr. 8 zur Kenntnis. Die nach § 4 Abs. 2 BauGB am Planverfahren zu beteiligenden Vertreter landwirtschaftlicher Belange (Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Amberg; Bayer. Bauernverband – Kreisverband Amberg-Sulzbach; Jagdgenossenschaften etc.) haben keine Einwendungen oder Anmerkungen zum Bebauungsplan geäußert. Gerade die Ausweisung von Bauland und eine damit verbundene positive Bevölkerungsentwicklung (steigende) trägt dazu bei, dass die Auslastung der Infrastruktureinrichtungen gewährleistet bleibt.

einstimmig beschlossen Ja 11 Nein 0

Abstimmungsvermerke:

MGR Heinrich Schwirzer wegen persönlicher Beteiligung ausgeschlossen.

479

Bebauungs- und Grünordnungsplan mit Flächennutzungsplan Baugebiet "An der Kirchstraße" in Freihung - Genehmigung der Schlussplanung vom 19.03.2024

Der Marktgemeinderat Freihung genehmigt die Schlussplanung des Bebauungs- und Grünordnungsplanes mit Flächennutzungsplan Baugebiet Freihung „An der Kirchstraße“ des Architekturbüros Schwirzer, Marktstr. 1, 92271 Freihung, vom 19.03.2024, mit den eingearbeiteten Abwägungen der Stellungnahmen und Bedenken der Träger öffentlicher Belange, vollinhaltlich.

einstimmig beschlossen Ja 11 Nein 0

Abstimmungsvermerke:

MGR Heinrich Schwirzer wegen persönlicher Beteiligung ausgeschlossen.

480

Bebauungs- und Grünordnungsplan mit Flächennutzungsplan Baugebiet "An der Kirchstraße" in Freihung vom 19.03.2024 - Satzungsbeschluss

Der Marktgemeinderat Freihung stimmt dem Bebauungs- und Grünordnungsplan mit Flächennutzungsplan des Baugebietes Freihung „An der Kirchstraße“ in der Fassung vom 19.03.2024 des Architekturbüros Heinrich Schwirzer nach § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung zu. Sämtliche eingegangenen Stellungnahmen sowie Bedenken und Anregungen bezüglich der Aufstellung des Bebauungs- und Grünordnungsplanes mit Flächennutzungsplanänderung sind in der heutigen Sitzung des Marktgemeinderates am 19.03.2024 geprüft, abgewogen und beschlussmäßig behandelt worden. Alle durch den Marktgemeinderat Freihung getroffenen Ergänzungen sind zu berücksichtigen.Der Bebauungs- und Grünordnungsplan mit Flächennutzungsplan ist dem Landratsamt Amberg-Sulzbach zur Genehmigung vorzulegen. Nach Vorliegen der Genehmigung ist dieser ortsüblich bekanntzumachen.

einstimmig beschlossen Ja 11 Nein 0

Abstimmungsvermerke:

MGR Heinrich Schwirzer wegen persönlicher Beteiligung ausgeschlossen.

481

Kindergarten "St. Marien" Freihung - Vorlage des Haushaltsplanes für 2024 - Genehmigung

Der Tagesordnungspunkt wird wegen noch zu klärender Einzelheiten zurückgestellt.

einstimmig beschlossen Ja 12 Nein 0

482

Flächennutzungsplan Baugebiet "An der Kirchstraße" in Freihung - Beschlussmäßige Prüfung und Abwägung (2. Auslegung) der eingegangenen Bedenken und Anregungen sowie Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange

Die aufgrund der Stellungnahmen der „Träger öffentlicher Belange“ in den Bebauungs- und Grünordnungsplan Baugebiet Freihung „An der Kirchstraße“ aufgenommenen Anregungen (2. Auslegung) werden (sofern zutreffend) auch (sinngemäß) in den Flächennutzungsplan übernommen. Die Aufstellung des Architekturbüros Schwirzer, Freihung, vom 19.03.2024 über die eingegangenen Stellungnahmen ist Bestandteil dieses Beschlusses. Der Marktgemeinderat Freihung stimmt dem vollinhaltlich zu.

einstimmig beschlossen Ja 11 Nein 0

Abstimmungsvermerke:

MGR Heinrich Schwirzer wegen persönlicher Beteiligung ausgeschlossen.

Verschiedenes

Informationen des 1. Bürgermeister Uwe König:

  • Informationen über Termine

zur Kenntnis genommen

Wünsche und Anregungen

Es erfolgte eine intensive Diskussion bzgl. dem Beginn Sanierung der Grundschule.

Ergebnis:1. Bgm. Uwe König schlug vor eine Vorabbesprechung im Gemeinderat abzuhalten, in dieser Besprechung sollen nochmals die Entwürfe, Kosten und Zeitplanung durch das Architekturbüro Schwirzer vorgestellt werden. Zeitgleich soll der Haushaltsplan für das Jahr 2024 aufgestellt werden.

zur Kenntnis genommen